Beschreibung
:
Mehrfachnennung eines Referenzprojektes für mehrere Kriterien ist zulässig. Referenzprojekte müssen abgeschlossen (erfolgreich in Betrieb genommen) sein. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Ausführungsplanung im Rahmen des Projektes durch den AN selbst erbracht wurde. Es werden nur Referenzen gewertet, die entsprechend deutschem Recht (z.B. Umsetzung BImSchG) oder vergleichbar ausgeführt wurden. Die Vergleichbarkeit ist durch den AN nachzuweisen. 03.01: Referenz in einem vergleichbaren Projekt in den letzten 10 Geschäftsjahren als Generalunternehmer mit ähnlichem Auftragsvolumen, Gewichtung 25,00 %, Wertung: 0 Punkte: keine Angabe oder keine vergleichbare Referenz, 1 Punkt: minimal vergleichbar, 2 Punkte: mittelmäßig vergleichbar, 3 Punkte: annähernd vergleichbar. 03.02: Referenz Projekt Wärmepumpe mit einer thermischen Nutzwärme >= 1 MW eines Modules in den letzten 10 Geschäftsjahren, Gewichtung 25,00 %, Wertung: 0 Punkte: keine Angabe oder keine vergleichbare Referenz, 1 Punkt: minimal vergleichbar, 2 Punkte: mittelmäßig vergleichbar, 3 Punkte: annähernd vergleichbar. 03.03: Referenz Projekt gasmotorische Blockheizkraftwerke mit einer elektrischen Leistung >= 2 MW eines Modules in den letzten 10 Geschäftsjahren, Gewichtung 20,00 %, Wertung: 0 Punkte: keine Angabe oder keine vergleichbare Referenz, 1 Punkt: minimal vergleichbar, 2 Punkte: mittelmäßig vergleichbar, 3 Punkte: annähernd vergleichbar. 03.04: Referenz mit Druckspeicher für Heißwasser min. PN25 und Durchmesser min. 2 m in den letzten 10 Geschäftsjahren, Gewichtung 15,00 %, Wertung: 0 Punkte: keine Angabe oder keine vergleichbare Referenz, 1 Punkt: minimal vergleichbar, 2 Punkte: mittelmäßig vergleichbar, 3 Punkte: annähernd vergleichbar. 03.05: Eigenerklärung zur Erstellung der Gesamtanlage mit EU-Konformitätserklärung bzw. Abnahme nach EU-Richtlinien, Gewichtung 5,00 %, Wertung: 0 Punkte: keine Angabe oder keine vergleichbare Referenz, 1 Punkt: minimal vergleichbar, 2 Punkte: mittelmäßig vergleichbar, 3 Punkte: annähernd vergleichbar.