MÜNCHENSTIFT GmbH: TGM 2026 - 01_01 - Lichtrufanlagen

Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Lichtrufanlagen, - die Störungsbeseitigung an den Anlagen, - sowie die Vorhaltung von Ersatzteilen für die Wartung und Störungsbeseitigung der/an den Anlagen durch den AN an den in den Vergabeunterlagen und unter …

CPV: 50000000 Opravy a údržba, 50711000 Opravy a údržba elektrických stavebních zařízení
Místo provedení:
MÜNCHENSTIFT GmbH: TGM 2026 - 01_01 - Lichtrufanlagen
Misto zadání:
MÜNCHENSTIFT GmbH
Číslo zakázky:
12909-01

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : MÜNCHENSTIFT GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Sozialwesen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : MÜNCHENSTIFT GmbH: TGM 2026 - 01_01 - Lichtrufanlagen
Beschreibung : Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Lichtrufanlagen, - die Störungsbeseitigung an den Anlagen, - sowie die Vorhaltung von Ersatzteilen für die Wartung und Störungsbeseitigung der/an den Anlagen durch den AN an den in den Vergabeunterlagen und unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens : 560d1740-6ce0-4494-b3b9-594c16bb6a9e
Interne Kennung : 12909-01
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Zentrale Elemente des Verfahrens : Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119 Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 2 Alt. 1, § 15 VgV). Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Ein Bieter darf grundsätzlich nur für maximal ein (1) Los ("Höchstzahl") den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Die Einzelheiten zu der Zuschlagslimitierung sind unter 2.1.4 dieser Auftragsbekanntmachung sowie in Kapitel C.V des Verfahrensbriefs aufgeführt.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : München
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsorte bei den jeweiligen Losen aufgeführt

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5VTH# Zuschlagslimitierung: Ein Bieter darf grundsätzlich nur für maximal ein (1) Los ("Höchstzahl") den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). a) Grundsatz: Sofern ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also der Bieter ohne Zuschlagslimitierung den Zuschlag für beide Lose erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches er (im Vergleich von seinen eigenen beiden Angeboten für die zwei Lose) die höhere Punktzahl (P) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter für beide Lose mit seinen zwei Angeboten eine gleich hohe Punktzahl (P) erreicht hat, gilt Folgendes: - Dieser Bieter erhält für dasjenige Los den Zuschlag, in welchem sein Punktabstand zum nächstplatzierten Bieter größer ist. Als Maßstab für den Punktabstand gilt die Differenz zwischen der losgegenständlichen Punktzahl (P) des Bieters und der losgegenständlichen Punktzahl (P) des zweitwirtschaftlichsten Angebots. - Der Auftraggeber wird für das übrige Los den Zuschlag auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. - Ist der Punktabstand zwischen dem Angebot des Bieters und dem zweitplatzierten Angebot in beiden Losen gleich, entscheidet das Los, für welches der beiden Lose das Angebot des Bieters den Zuschlag erhält. b) Ausnahme Nr. 1: Für den Fall, dass - ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, - und für eines dieser beiden Lose keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind, erhält dieser Bieter (abweichend vom unter a) dargestellten Grundsatz) für dasjenige Los den Zuschlag, für welches keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind. Der Auftraggeber wird für das übrige Los den Zuschlag auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. c) Ausnahme Nr. 2: Für den Fall, dass - ein Bieter für beide Lose nach den unter Kapitel C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, - und für beide Lose keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind, erhält dieser Bieter (abweichend vom unter a) dargestellten Grundsatz) für beide Lose den Zuschlag. Konzernverbundene, abhängige (wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als "ein Bieter" zu verstehen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Los 1
Beschreibung : Die MÜNCHENSTIFT GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft und hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München. Sie betreibt insgesamt 13 Alten- und Pflegeheime mit rund 3.000 Bewohnern und 1.900 Mitarbeitern verteilt über die ganze Stadt. Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Lichtrufanlagen, - die Störungsbeseitigung an den Anlagen, - sowie die Vorhaltung von Ersatzteilen für die Wartung und Störungsbeseitigung der/an den Anlagen durch den AN an den in den Vergabeunterlagen und unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : München
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : 1. Giesing MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Martin St. Martin-Straße 34 81541 München 2. Ramersdorf MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Maria Ramersdorf St.-Martin-Straße 65 81669 München 3. Schwabing MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Rümannstraße Rümannstraße 60 80804 München 4. Allach/Untermenzing MÜNCHENSTIFT GmbH Hans-Sieber-Haus Manzostraße 105 80997 München

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 3 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 4
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Leistungen des AN beginnen mit einer Implementierungsphase. Die Implementierungsphase beginnt am 01.11.2025, wenn der Zuschlag vor dem 01.11.2025 erteilt wird. In diesem Fall dauert die Implementierungsphase zwei Monate, so dass der AN mit den übrigen vertraglichen Leistungen (nachfolgend als "Regelbetrieb" bezeichnet) am 01.01.2026 zu beginnen hat. Sofern der Zuschlag nicht vor dem 01.11.2025 erteilt wurde, beginnt die zweimonatige Implementierungsphase am ersten Tag des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats. Der AN hat mit dem Regelbetrieb am Tag nach Beendigung der Implementierungsphase zu beginnen. Der Regelbetrieb endet nach drei Jahren. Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des AG gegenüber dem AN einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Verzögert sich das Vergabeverfahren über den Folgeauftrag, hat der AG das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN bis zu dreimal um jeweils einen Monat zu verlängern. Als Folgeauftrag gilt derjenige Auftrag, der sich an den Vertrag anschließt.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : 1. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher das Formblatt "Eignungsleihe Bieter" (Anhang 7) und das Formblatt "Eignungsleihe Dritter" (Anhang 8) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben: a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB d) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Pauschalvergütung Implementierungsphase
Beschreibung : Gewertet wird die vom Bieter angebotene Pauschalvergütung Implementierungsphase gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Pauschalvergütung Wartung
Beschreibung : Gewertet wird die vom Bieter angebotene Pauschalvergütung Wartung gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Pauschalvergütung Rufbereitschaft
Beschreibung : Gewertet wird die vom Bieter angebotene Pauschalvergütung Rufbereitschaft gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zeithonorar Stör- und Notdienst
Beschreibung : Gewertet wird die vom Bieter angebotene Zeithonorar Stör- und Notdienst gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 25
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Pauschalvergütung Ersatzteilvorhaltung
Beschreibung : Gewertet wird die vom Bieter angebotene Pauschalvergütung Ersatzteilvorhaltung gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : MÜNCHENSTIFT GmbH

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Los 2
Beschreibung : Die MÜNCHENSTIFT GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft und hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München. Sie betreibt insgesamt 13 Alten- und Pflegeheime mit rund 3.000 Bewohnern und 1.900 Mitarbeitern verteilt über die ganze Stadt. Gegenstand der Beschaffung sind - die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Lichtrufanlagen, - die Störungsbeseitigung an den Anlagen, - sowie die Vorhaltung von Ersatzteilen für die Wartung und Störungsbeseitigung der/an den Anlagen durch den AN an den in den Vergabeunterlagen und unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten losgegenständlichen Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte. Die Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : München
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : 1. Sendling MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Josef Luise-Kiesselbach-Platz 2 81377 München 2. Laim/Pasing MÜNCHENSTIFT GmbH Alfons-Hoffmann-Haus Agnes-Bernauer-Straße 185 80687 München 3. Bogenhausen MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Effnerstraße Effnerstraße 76 81925 München 4. Harlaching MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Tauernstraße Tauernstraße 11 81547 München 5. Neuhausen MÜNCHENSTIFT GmbH Haus Heilig Geist Dom-Pedro-Platz 6 80637 München

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 3 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 4
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Leistungen des AN beginnen mit einer Implementierungsphase. Die Implementierungsphase beginnt am 01.11.2025, wenn der Zuschlag vor dem 01.11.2025 erteilt wird. In diesem Fall dauert die Implementierungsphase zwei Monate, so dass der AN mit den übrigen vertraglichen Leistungen (nachfolgend als "Regelbetrieb" bezeichnet) am 01.01.2026 zu beginnen hat. Sofern der Zuschlag nicht vor dem 01.11.2025 erteilt wurde, beginnt die zweimonatige Implementierungsphase am ersten Tag des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats. Der AN hat mit dem Regelbetrieb am Tag nach Beendigung der Implementierungsphase zu beginnen. Der Regelbetrieb endet nach drei Jahren. Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des AG gegenüber dem AN einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Verzögert sich das Vergabeverfahren über den Folgeauftrag, hat der AG das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN bis zu dreimal um jeweils einen Monat zu verlängern. Als Folgeauftrag gilt derjenige Auftrag, der sich an den Vertrag anschließt.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : 1. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher das Formblatt "Eignungsleihe Bieter" (Anhang 7) und das Formblatt "Eignungsleihe Dritter" (Anhang 8) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben: a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB d) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Pauschalvergütung Implementierungsphase
Beschreibung : Gewertet wird die vom Bieter angebotene Pauschalvergütung Implementierungsphase gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Pauschalvergütung Wartung
Beschreibung : Gewertet wird die vom Bieter angebotene Pauschalvergütung Wartung gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Pauschalvergütung Rufbereitschaft
Beschreibung : Gewertet wird die vom Bieter angebotene Pauschalvergütung Rufbereitschaft gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zeithonorar Stör- und Notdienst
Beschreibung : Gewertet wird die vom Bieter angebotene Zeithonorar Stör- und Notdienst gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 25
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Pauschalvergütung Ersatzteilvorhaltung
Beschreibung : Gewertet wird die vom Bieter angebotene Pauschalvergütung Ersatzteilvorhaltung gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : MÜNCHENSTIFT GmbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Bei der Angabe des Werts von 1,00 EUR handelt es sich um einen fiktiven Wert. Die Veröffentlichung der jeweiligen Werte würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU)

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : SPIE Information & Communication Services GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot vom 07.07.2025 für Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Bei der Angabe des Werts von 1,00 EUR handelt es sich um einen fiktiven Wert. Die Veröffentlichung der jeweiligen Werte würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Bei der Angabe des Werts von 1,00 EUR handelt es sich um einen fiktiven Wert. Die Veröffentlichung der jeweiligen Werte würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 1
Datum der Auswahl des Gewinners : 06/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 18/08/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : SiSKOM GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot vom 07.07.2025 für Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Bei der Angabe des Werts von 1,00 EUR handelt es sich um einen fiktiven Wert. Die Veröffentlichung der jeweiligen Werte würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Bei der Angabe des Werts von 1,00 EUR handelt es sich um einen fiktiven Wert. Die Veröffentlichung der jeweiligen Werte würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 2
Datum der Auswahl des Gewinners : 06/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 18/08/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : MÜNCHENSTIFT GmbH
Registrierungsnummer : DE190458405
Postanschrift : Kirchseeoner Str. 3
Stadt : München
Postleitzahl : 81669
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 89 62020 300
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer : 09-0318006-60
Postanschrift : Maximilianstraße 39
Stadt : München
Postleitzahl : 80538
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 8921762411
Fax : +49 8921762847
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : SPIE Information & Communication Services GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE307605843
Postanschrift : Druckereistraße 4
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04159
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : SiSKOM GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : HRB163004
Postanschrift : Hanns-Schwindt-Str. 11
Stadt : München
Postleitzahl : 81829
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 3f65a2a2-4058-466b-9455-7144acf96452 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 16/09/2025 18:09 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00611233-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 179/2025
Datum der Veröffentlichung : 18/09/2025