Zusätzliche Informationen
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I. Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nicht etwas anderes ergibt, erfolgt die Kommunikation ausschließlich elektronisch in deutscher Sprache über die Vergabeplattform eVergabe.de. Eine Kommunikation mit dem AG auf anderem Wege als über die Vergabeplattform im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung ist unzulässig und kann zum Ausschluss des betreffenden Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichten-Modul von eVergabe.de an die BARMER zu richten. Die Antworten werden im Rahmen einer Bewerberinformation allen registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. II. Fragen sind ausschließlich über das Nachrichtenmodul der Vergabeplattform eVergabe.de in deutscher Sprache an die BARMER zu richten. Es ist deutlich zu machen, auf welche Vorgaben sich die Frage bezieht. Andere Stellen des AG werden keine Auskünfte erteilen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ausschließlich durch den AG in Textform erteilte Auskünfte sind verbindlich. Wir bitten Fragen, die den Teilnahmewettbewerb betreffen, bis zum 13.06.2025 zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht in der vorgenannten Frist an den Auftraggeber gerichtet werden, werden grundsätzlich nicht beantwortet. Der AG behält sich allerdings vor, verspätet gestellte Fragen noch zu beantworten, wenn er dies für sachdienlich hält. III. Angabe der Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Der Auftraggeber wird auf Basis der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen, insbesondere der Angaben im Fragenkatalog, die Bewerber auswählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Anhand der Angaben im Fragenkatalog prüft der Auftraggeber zunächst, ob bei dem Bewerber Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB vorliegen oder ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB nachgewiesen wurden. Alle Verfahrensteilnehmer müssen ferner die im Fragenkatalog aufgeführten Ausschlusskriterien (A- Kriterien) zur Eignung erfüllen. Die Nichterfüllung von A-Kriterien führt zum Ausschluss vom Verfahren. Aus dem Kreis der Kreis der Bewerber, die nicht nach §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB oder wegen der Nichterfüllens von A-Kriterien ausgeschlossen werden, wählt der AG mindestens drei bis maximal fünf Bewerber aus, die für den ausgeschriebenen Auftrag am besten geeignet sind. Für die Auswahl der zuzulassenden Teilnehmer wird dabei anhand der Wertung der nachfolgend aufgeführten Auswahlkriterien und Gewichtungen ein Ranking nach Maßgabe der erreichten Gesamtpunktzahl festgelegt: Ziffer 5.2 Fragenkatalog "Nutzerbasis: Anzahl aktiver Nutzer auf der Infrastruktur" - 15% Gewichtung, Ziffer 5.2 Fragenkatalog "Rechenzentrumsbetrieb On-Prem Hosting-Ansatz: Betrieb von physischen und virtuellen Servern (VMs) in einem zentralen Rechenzentrum - 15% Gewichtung, Ziffer 5.2 Fragenkatalog "Betriebsleistungen: Voll gemanagter Datenbank- und Middleware-Service produktiver Systeme - 15% Gewichtung, Ziffer 5.2 Fragenkatalog "Technischer Anwendungsbetrieb: Betreuung von produktiven Applikationen über deren gesamten Lebenszyklus hinweg und Verantwortung für Deployment, Incident Management, Performance-Optimierung und Lifecycle-Management - 15% Gewichtung, Ziffer 5.2 Fragenkatalog "Change- und Transition Management: Planung und Durchführung der Transition und Migration in neue Rechenzentrumsumgebungen innerhalb von maximal 14 Monaten - inklusive Test, Abnahme und Inbetriebnahme, ohne Unterbrechung des laufenden Betriebs" - 20% Gewichtung, Ziffer 5.2 Fragenkatalog "Plattformbetrieb: Betrieb einer dezidierten, lokalen Container-Plattform" - 20% Gewichtung. Die Auswahlkriterien werden entsprechend der im Fragebogenkatalog dargestellten Systematik bewertet: 1. Nutzerbasis: (max. 15 Punkte) • Durchschnittliche Anzahl aktiver Nutzer auf der Infrastruktur: maximale Punktzahl bei 18.000 oder mehr gleichzeitigen Nutzern. 2. Rechenzentrumsbetrieb On-Prem Hosting-Ansatz: (max. 15 Punkte) • Betrieb von physischen und virtuellen Servern (VMs) in einem zentralen Rechenzentrum: maximale Punktzahl bei 2.000 oder mehr Servern. 3. Betriebsleistungen: (max. 15 Punkte) • Voll gemanagter Datenbank- und Middleware-Service produktiver Systeme: maximale Punktzahl bei 40 oder mehr Systemen. 4. Technischer Anwendungsbetrieb: (max. 15 Punkte) • Betreuung von produktiven Applikationen über deren gesamten Lebenszyklus hinweg und Verantwortung für Deployment, Incident Management, Performance-Optimierung und Lifecycle-Management: maximale Punktzahl bei 67 Applikationen. 5. Change- und Transition Management: (max. 20 Punkte) • Planung und Durchführung der Transition und Migration in neue Rechenzentrumsumgebungen innerhalb von maximal 14 Monaten – inklusive Test, Abnahme und Inbetriebnahme, ohne Unterbrechung des laufenden Betriebs: maximale Punktzahl bei 150 oder mehr Anwendungen. 6. Plattformbetrieb: (max. 20 Punkte) • Betrieb einer dedizierten, lokalen Container-Plattform: maximale Punktzahl bei Vorlage mindestens eines Referenzprojektes. Zur Wertung herangezogen wird jeweils die beste Ausprägung aus den eingereichten Referenzprojekten, welche die Mindestanforderungen erfüllen. Es kann maximal eine Gesamtpunktzahl von 100 gewichteten Punkte erreicht werden. Anhand der Gesamtpunktzahl wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Ob bei einer hinreichenden Anzahl von geeigneten Bewerbern drei, vier oder fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entscheidet der AG nach pflichtgemäßem Ermessen. Er wird die Entscheidung danach treffen, ob angesichts der Unterschiede zwischen den Bewerbern im Ranking die Zulassung von mehr als drei Bietern mit Blick auf die Verfahrensziele sachdienlich erscheint. Sachdienlich ist die Zulassung insbesondere dann, wenn der Ranking-Wertungsabstand zwischen dem dritt- und viertplatzierten Bewerber geringer ist als zwischen dem zwei- und drittplatzierten Bieter (dann vier Bieter), bzw. – wenn danach mindestens vier Bewerber zugelassen werden – der Ranking-Wertungsabstand zwischen dem viert- und fünftplatzierten Bieter geringer ist als zwischen dem dritt- und viertplatzierten Bewerber (dann fünf Bieter). Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der zur Angebotsabgabe berechtigt, teilen, so werden diese alle zur Angebotsabgabe aufgefordert. IV. In Data Centern in Frankfurt befinden sich relevante Workloads/Services für Kernprozesse des Auftraggebers, die in Frankfurt verbleiben und nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind. Der Auftraggeber behält sich vor, die Standortanforderungen für die in dieser Ausschreibung anzubietenden Data Center nach Abschluss der indikativen Angebotsphase zu präzisieren, sofern bei der Prüfung der Angebote festgestellt wird, dass die vorgeschlagenen Data Center Standorte ein Latenzrisiko für die dort befindlichen Workloads/Services darstellen. In diesem Fall werden die betroffenen Bieter aufgefordert, im Rahmen der verbindlichen Angebote Maßnahmen zur Minimierung dieses Risikos vorzuschlagen, z.B. alternative Standorte für ihre Data Center. V. Fortsetzung Eignungskriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit": d) Eigenerklärung (Fragenkatalog), dass der Bewerber über eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 verfügt, deren Anwendungsbereich die gesamte Dienstleistung der hier ausgeschriebenen Leistung umfasst. Falls die eigene Zertifizierung des Bewerbers nicht die gesamte Dienstleistung abdeckt, muss bei Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe mindestens die Steuerung der Unterauftragnehmer durch die eigene Zertifizierung des Bewerbers nach ISO/IEC 27001 abgedeckt sein. Für den Fall, dass der Bewerber über keine solche Zertifizierung verfügt: Verfügt der Bewerber über einen (von externer Stelle bescheinigten und zum Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens gültigen) vergleichbaren Nachweis i. S. v. § 49 Abs. 1 VgV (bitte den entsprechenden Nachweis benennen) für ein eingeführtes und angewandtes Informationssicherheitsmanagementsystem? Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, sich die vom Bewerber benannten Zertifizierungen und sonstigen Nachweise vorlegen und deren Inhalte erläutern zu lassen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt die Frage für sämtliche Mitglieder. Bei Bewerbergemeinschaften muss die vorgenannte Sicherheitszertifizierung des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft dabei in Bezug auf diejenigen Leistungen vorliegen, die das Mitglied im Rahmen seines Leistungsanteils bei der Ausführung des Auftrags erbringen soll. Es handelt sich um eine Mindestanforderung. e) Eigenerklärung (Fragenkatalog) über C5-Testat: Der Bewerber erklärt, dass bei einem Einsatz von Cloud-Computing-Diensten zur Verarbeitung von Sozial- und/oder Gesundheitsdaten ein aktuelles C5-Testat gem. § 393 SGB V oder ein gleichwertiger Sicherheitsnachweis (Testat oder Zertifikat) nebst Maßnahmenplan gemäß § 1 C5-Gleichwertigkeitsverordnung im Hinblick auf die C5-Basiskriterien für den jeweiligen Cloud-Computing-Dienst spätestens bei Beginn der Datenverarbeitung vorliegen wird. Soweit der Bewerber den Cloud-Dienst als Kunde bezieht, erklärt er, dass spätestens bei Beginn der Datenverarbeitung die korrespondierenden Kriterien für Cloud-Kunden des dann vorliegenden C5-Testats umgesetzt sind. Ist der Bewerber selbst Cloud-Computing Dienst-Anbieter, sind zusätzlich die korrespondierenden Kriterien für Cloud-Kunden bei Angebotsabgabe ggü. dem Auftraggeber darzustellen. Diese Anforderungen gelten auch beim Einsatz von Unterauftragnehmern oder anderen Drittunternehmen, die ihre Leistungen unter Einsatz von Cloud-Computing-Diensten erbringen. Es handelt sich um eine Mindestanforderung.