Makerspace, Raumplanung und Planung Einrichtung

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm beabsichtigt die Einrichtung eines "Makerspace" in einem ehemaligen, modernisierten Tanksilo der Bitburger Braugruppe GmbH in Bitburg. Zur Umsetzung dieses Vorhabens sucht die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm einen qualifizierten Partner, der die Raumkonzeption, -gestaltung und -ausstattung des „Makerspaces“ erarbeitet und auch die Umsetzung maßgeblich unterstützt. Der „Makerspace“ wird …

CPV: 71000000 Architektonické, stavební, technické a inspekční služby, 75110000 Služby pro širokou veřejnost, 79400000 Podnikatelské a manažerské poradenství a související služby, 80000000 Vzdělávání a školení, 79000000 Obchodní služby: právní, marketingové, poradenské služby, nábor zaměstnanců, tiskařské a bezpečnostní služby
Termín:
17. června 2025 10:00
Typ lhůty:
Podání nabídky
Místo provedení:
Makerspace, Raumplanung und Planung Einrichtung
Misto zadání:
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Číslo zakázky:
Vergabenummer 25-11-VgV-04

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Makerspace, Raumplanung und Planung Einrichtung
Beschreibung : Der Eifelkreis Bitburg-Prüm beabsichtigt die Einrichtung eines "Makerspace" in einem ehemaligen, modernisierten Tanksilo der Bitburger Braugruppe GmbH in Bitburg. Zur Umsetzung dieses Vorhabens sucht die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm einen qualifizierten Partner, der die Raumkonzeption, -gestaltung und -ausstattung des „Makerspaces“ erarbeitet und auch die Umsetzung maßgeblich unterstützt. Der „Makerspace“ wird in einem ehemaligen, modernisierten Tanksilo der Bitburger Braugruppe GmbH in Bitburg realisiert. Grundlage für die zu erbringenden Leistungen bildet eine, auf vorangegangenen Beteiligungsformaten basierend erarbeitete, Gesamtkonzeption der Maßnahme. Die Konzeption zu „Raum und Ausstattung“ konkretisiert die bisherige Planung und bildet den Kern der Projektumsetzung. Dem Leistungsgegenstand „Konzeption Raum und Ausstattung“ wird somit eine hohe Bedeutung beigemessen und ist in insgesamt sieben Leistungsbausteine (LB) untergliedert. Zum Auftakt soll in LB1 ein gemeinsames Verständnis der Projektziele, Anforderungen und Rahmenbedingungen entwickelt werden. Ziel des LB2 ist die Erarbeitung erster Entwürfe inkl. grober Kostenschätzung mit anschließender Verständigung auf das finale, d. h. im Anschluss zu konkretisierende, Konzept. Es gilt ein stimmiges Gesamtkonzept, das sich in der Raumaufteilung, Raumgestaltung inkl. Farb- und Materialgestaltung, sowie der Raumausstattung widerspiegelt, zu gestalten (entsprechend Lph 2 - 3 gemäß HOAI). Die auf die abgeschlossene Innenraumplanung folgenden ersten baulichen Umsetzungsschritte werden von der Bauingenieurin der Bitburger Braugruppe GmbH koordiniert und durch das Handwerkerteam vor Ort umgesetzt. Wichtig für den weiteren Projektverlauf ist daher die Erarbeitung der Ausführungsplanung gemäß HOAI Leistungsphase 5, die im Anschluss an das Team der Bitburger Braugruppe GmbH zur weiteren Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen übergeben wird. Die Mitwirkung für die Erarbeitung notwendiger Installationspläne (Strom, Wasser, Lüftung, Brandschutz, etc.), die für die Einrichtung und Ausstattung des Innenraums notwendig sind, ist zu gewährleisten. LB4 und LB5 umfassen sowohl vorbereitende als auch mitwirkende Tätigkeiten bei sich dieser Ausschreibung anschließenden Vergabeverfahren (entsprechend Lph 6+7 HOAI). Beide Leistungsbausteine beziehen sich ausschließlich auf die Innenraumgestaltung (Boden, Malerarbeiten, etc.) sowie die Ausstattung (Mobiliar, technische Geräte, etc.), d. h. auf die Ergebnisse der Leistungsbausteine 2.A und 2.C unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus LB 2.B. Ziele der LB 6+7 sind zum einen die Objektüberwachung (entsprechend Lph 8 HOAI) und zum anderen die Objektbetreuung (entsprechend Lph 9 gemäß HOAI). Beide Leistungsbausteine sind ebenfalls nicht auf das Gesamtobjekt anzuwenden, sondern ausschließlich auf die Innenraumgestaltung (Boden, Malerarbeiten, etc.) sowie die Ausstattung (Mobiliar, technische Geräte, etc.) bezogen. Genauere Informationen sind der Leistungsbeschreibung Teil A und Teil B zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens : c3c98a3a-5709-4532-b4e5-c4d7f74be0d2
Interne Kennung : Vergabenummer 25-11-VgV-04
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Eifelkreis Bitburg-Prüm ( DEB23 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 60 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. --- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. --- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. --- Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. --- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Spätestens ab dem 01.04.2025 sind vom Rechnungssteller elektronische Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Schwere Verfehlung: Unternehmen werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Integrität - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Entrichtung von Steuern : Zahlung Steuern, Abgaben - Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Konkurs : Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Verstöße gegen arbeitsrechtliche, sozialrechtliche und umweltrechtliche Verpflichtungen - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende Umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. §§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 19 Mindestlohngesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und 98c Aufenthaltsgesetz finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. ]---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Mangelhafte Erfüllung eines früheren Auftrages - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. ---
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Täuschung oder unzulässige Beeinflussung - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Interessenkonflikt - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. ---

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Konzeption für die Raumgestaltung und Raumausstattung des Makerspaces Bitburg
Beschreibung : Im Rahmen dieser Ausschreibung (Leistungsbeschreibung Teil A und B) sucht das Projektteam EIFELKREIS VERBINDET einen qualifizierten Partner, der die Raumkonzeption, -gestaltung und -ausstattung des „Makerspaces“ erarbeitet und auch die Umsetzung maßgeblich unterstützt. Der „Makerspace“ wird in einem ehemaligen, modernisierten Tanksilo der Bitburger Braugruppe GmbH realisiert. Grundlage für die zu erbringenden Leistungen bildet eine, auf vorangegangenen Beteiligungsformaten basierend erarbeitete, Gesamtkonzeption der Maßnahme. Die Konzeption zu „Raum und Ausstattung“ konkretisiert die bisherige Planung und bildet den Kern der Projektumsetzung. Dem Leistungsgegenstand „Konzeption Raum und Ausstattung“ wird somit eine hohe Bedeutung beigemessen und ist in insgesamt sieben Leistungsbausteine (LB) untergliedert. Zum Auftakt soll in LB1 ein gemeinsames Verständnis der Projektziele, Anforderungen und Rahmenbedingungen entwickelt werden. Ziel des LB2 ist die Erarbeitung erster Entwürfe inkl. grober Kostenschätzung mit anschließender Verständigung auf das finale, d. h. im Anschluss zu konkretisierende, Konzept. Es gilt ein stimmiges Gesamtkonzept, das sich in der Raumaufteilung, Raumgestaltung inkl. Farb- und Materialgestaltung, sowie der Raumausstattung widerspiegelt, zu gestalten (entsprechend Lph 2 - 3 HOAI). Die auf die abgeschlossene Innenraumplanung folgenden ersten baulichen Umsetzungsschritte werden von der Bauingenieurin der Bitburger Braugruppe GmbH koordiniert und durch das Handwerkerteam vor Ort umgesetzt. Wichtig für den weiteren Projektverlauf ist daher die Erarbeitung der Ausführungsplanung gemäß HOAI Leistungsphase 5, die im Anschluss an das Team der Bitburger Braugruppe GmbH zur weiteren Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen übergeben wird. Die Mitwirkung für die Erarbeitung notwendiger Installationspläne (Strom, Wasser, Lüftung, Brandschutz, etc.), die für die Einrichtung und Ausstattung des Innenraums notwendig sind, ist zu gewährleisten. LB4 und LB5 umfassen sowohl vorbereitende als auch mitwirkende Tätigkeiten bei sich dieser Ausschreibung anschließenden Vergabeverfahren (entsprechend Lph 6+7 HOAI). Beide Leistungsbausteine beziehen sich ausschließlich auf die Innenraumgestaltung (Boden, Malerarbeiten, etc.) sowie die Ausstattung (Mobiliar, technische Geräte, etc.), d. h. auf die Ergebnisse der Leistungsbausteine 2.A und 2.C unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus LB 2.B. Ziele der darauffolgenden LB 6+7 sind zum einen die Objektüberwachung (entsprechend Lph 8 HOAI) und zum anderen die Objektbetreuung (entsprechend Lph 9 HOAI). Beide Leistungsbausteine sind ebenfalls nicht auf das Gesamtobjekt anzuwenden, sondern ausschließlich auf die Innenraumgestaltung (Boden, Malerarbeiten, etc.) sowie die Ausstattung (Mobiliar, technische Geräte, etc.) bezogen.
Interne Kennung : 25-11-VgV-04

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Eifelkreis Bitburg-Prüm ( DEB23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen : Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. --- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. --- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. --- Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieterbei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ---

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Angaben bezüglich Berufsregister
Beschreibung : Es ist mit Eigenerklärung anzugeben, ob der Bieter zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet ist und bei welchem Register er eingetragen ist. Die Vergabestelle behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis/Bescheinigung anzufordern.
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Beschreibung : Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis/Bescheinigung anzufordern.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : 20% Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : 50% Leistungserbringungskonzept
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : 30 % Expertise Projektteam Mindestanforderung: Das Projektteam besteht mindestens aus 2 Personen. Die Projektleitung muss mindestens DQR Niveau 7 und die stellvertretende Projektleitung DQR Niveau 6 besitzen. Die Projektleitung und die Stellvertretung muss jeweils über einschlägige Erfahrung im Kernbereich Raumplanung und Ausstattungsplanung verfügen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.subreport.de/E63812112

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.subreport.de/E63812112
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 17/06/2025 10:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : § 56 VgV findet Anwendung. Hiernach kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 17/06/2025 10:00 +02:00
Zusätzliche Informationen : Zur Angebotsöffnung sind nur Vertreter des Auftraggebers zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Registrierungsnummer : Leitweg-ID 072320000000−001-14
Postanschrift : Trierer Str. 1
Stadt : Bitburg
Postleitzahl : 54634
Land, Gliederung (NUTS) : Eifelkreis Bitburg-Prüm ( DEB23 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6561 15-23 90
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Registrierungsnummer : USt-ID: DE355604198
Abteilung : Vergabekammer
Postanschrift : Stiftstraße 9
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55116
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabekammer
Telefon : +49 6131 16-2234
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 91981ddf-f72b-457b-99f0-90030d6505f8 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 23/04/2025 15:12 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00268532-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 81/2025
Datum der Veröffentlichung : 25/04/2025