Zusätzliche Informationen
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Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB sowie anhand folgendem System: 1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. 2. Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung & Eigenerklärung_AN_Art5k_Russland, falls zutreffend: - VHB_234_Bieter_Arbeitsgemeinschaft, Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe, VHB_235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen (inkl. aller Nachunternehmer und Eignungsleihgeber) Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Für Bewerbergemeinschaften sind die Eigenerklärungen (Eignung & 5k) von jedem Mitglied auszufüllen, in Textform zu kennzeichnen und elektronisch einzureichen. Dasselbe gilt für alle mit dem Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Eigenerklärungen (Eignung & 5k) für dieses Unternehmen vorlegen, sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formblatt "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" zu verwenden und darin alle entliehenen Referenzen & Zertifikate eindeutig zu benennen. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern. 4. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG, nach § 21 SchwarzArbG oder nach § 22 LKSG . Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus dem nachfolgenden Datenfeld "Eignungskriterien" dieser Bekanntmachung ergeben. 5. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen. 6. Bewertungsmaßstab der Eignungsmatrix: 1. Es sind Mindestanforderungen hinsichtlich der Art, des Leistungsinhalts und des Leistungsumfangs der einzureichenden Referenzen vorgegeben. Sofern die für die Referenzen aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags: 1.Referenzen: a) mind. 2 Referenzen, vergleichbare Leistung. Nachmöglichkeit Referenz der BVG b) mind. 1 Referenzen Auftragsvolumen von mindestens 250Tsd. EUR. Vergleichbare Arbeiten sind: Arbeiten/Verlegung von Glasfaserkabeln im Bereich Bahnanlagen (BVG, DB) hervorgeht inkl. der zug. Mess- und Spleißarbeiten. Erfahrung Kabelverlegearbeiten für Glasfaser in Gebäuden oder Tunneln mit der Befestigung an Montageschienen und auf Kabeltrassen (keine Einblastechnik) inkl. der zug. Mess- und Spleißarbeiten. 2.Zertifizierungen/Fortbildungen/Fachkundenachweis/Zulassungen: Kalibrierungsnachweise von eingesetzten Messgeräten. (nicht älter als 3 Monate) -OTDR-Messgeräte,Pegelsender/-empfänger,DGUV-V3 Nachweis Teilnahme an LWL-Schulungen mit praktischen Inhalten, speziell Mess- und Spleißtechnik. Nachweis, dass je Team mind. ein ausgebildeter Ersthelfer eingesetzt wird. Nachweis, dass mind. 3 Elektrofachkräfte geschult wurden mit Berechtigung zum Anschluss, Inbetriebnahme und Prüfung elektrischer Anlagen und Geräten bzw. Betriebsmittel gemäß VDE und DGUV. 3.Eigenerklärung Gesetze und Verordnungen Kenntnisse der aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen in Berlin als Voraussetzung zur Einholung der behördlichen Genehmigungen für die Bauausführung. 4.Qualifikation/Erklärung Anzahl Mitarbeiter (MA) a)mit der Leitung vorgesehene Personal gilt: Es muss mind. 1 Mitarbeiter*in (MA), eingesetzt werden, welche/r mind. die Qualifizierung als Elektromeister*in oder höherwertige Qualifizierung verfügt. b)Ausführung vorgesehene Personal gilt: mind. 1 Mitarbeiter*in mind. Qualifizierung Elektrofachkraft oder gleichwertig 5.Erklärung zum Qualitätssicherungsverfahren im Glasfaserbereich Angabe für die Ausführung der Leistungen, relevanten Zertifizierungen 6.Erklärung zu eingesetzten Geräten Liste der für die Ausführung der Leistungen vorgesehenen Geräte, wie z.B. Mess- und Spleißgeräte, Kabeleinziehhilfen oder Lichtquellen. Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung detailliert beschrieben. Pro Referenz dürfen max. zwei weitere DIN A4 Seiten eingereicht werden. Hiervon sind Ausführungen und ein erläuterndes Informationsschreiben zum Projekt des Bewerbers umfasst. Es können mehrere Leistungsinhalte in einer eingereichten Referenz oder mehreren eingereichten Referenzen abgebildet werden. Die Anzahl der eingereichten Referenzen darf wie bereits oben beschrieben nicht unterschritten werden. Sofern die für die Referenzen in der Bekanntmachung aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags.