Beschreibung
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Zertifizierungen Zum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahrens zu führen. Dazu fügt der Bieter eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilte, gültige Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar bei, deren Geltungsbereich den Leistungsgegenstand der Ausschreibung umfasst. Sollte der Bieter einen vergleichbaren Nachweis vorlegen, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Die Zulässigkeit bzw. Vergleichbarkeit anderer als der vorgenannten Zertifizierungen ist im Rahmen von Bieterfragen vor Ablauf der Angebotsfrist zu klären. Unabdingbar ist aber, dass es sich um Fremdnachweise über eine von Externen durchgeführte, systematische Überprüfung handeln muss. Eigenerklärungen sind nicht ausreichend. Projektreferenzen Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter drei (3) mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen. Hierzu ist die Anlage „Eigenerklärung Projektreferenz“ als Vorlage zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die angegebenen Projektreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass der Kontaktperson die Benennung als Referenz bekannt ist und darüber hinaus die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt. Die Erhebung dieser Kontaktdaten erfolgt im Einklang mit Artikel 6, Absatz 1, lit. c und e DSGVO. Bitte beachten Sie, dass aus den angegebenen Informationen zu den Projektreferenzen eindeutig und zweifelsfrei die Erfüllung der Mindestanforderungen hervorgehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass eine stichpunktartige Beantwortung der Mindestanforderungen unzureichend ist. Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten: - Jede Referenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Leistung betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen. - Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn: - zwei der drei Referenzen die Ausstattung im Sinne von Lieferung, Einrichtung und Wartung sowie Support von Bildungseinrichtungen mit mindestens 100 Arbeits-/Lehrplätzen mit digitalen Produkten zur Unterrichtsunterstützung beinhaltet - für die Referenz bis heute Wartung und Support erbracht wird - die Referenz nicht älter als drei Jahre ist. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung. Noch nicht realisierte Leistungsstände dürfen nicht genannt werden. Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht in den Wirkbetrieb übergeben wurden, ist nur der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Akkreditierung durch Produkthersteller Zur Gewährleistung einer durchgehenden Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen sowie der gesicherten Bereitstellung erforderlicher Fachkenntnisse wird eine Akkreditierung oder Zertifizierung des Bieters als Wiederverkäufer und Supportdienstleister durch die Hersteller der im Folgenden genannten zentralen Komponenten gefordert, insofern der Bieter nicht gleichzeitig der Hersteller ist: - Hersteller der Firewall - Hersteller der Netzwerk-Switche - Hersteller Apple - Hersteller der Chromebooks Der Nachweis ist durch Vorlage entsprechender Fremdnachweise der jeweiligen Hersteller zu erbringen. Sprachniveau Der Bieter verpflichtet sich, im Rahmen der Leistungserbringung an Stellen mit möglichem Kundenkontakt nur solche Mitarbeiter einzusetzen, die „Deutsch“ als Muttersprache haben oder die mindestens über ein Sprachniveau von „C2“ oder besser, nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache“, verfügen. Dies ist in der Anlage „Sprachniveau“ zu erklären. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.