Beschreibung
:
5.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig (Mindestkriterium) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 6 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: (a) Bankerklärung Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als drei Monate sein. (b) Haftpflichtversicherung Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen. Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Mindestdeckungssummen Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken: • Sachschäden 2. Mio. Euro • Personenschäden 2. Mio. Euro • Vermögensschäden 1. Mio. Euro (c) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen. Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 machen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. Hinweise: Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose ermöglichen, ob der Bewerber wirtschaftlich und finanziell hinreichend geeignet ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen. Der Auftraggeber kann zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers ergänzend zu den geforderten Erklärungen und Nachweisen Auskünfte von Wirtschaftsauskunftsdateien sowie allgemein verfügbare Informationen heranziehen. Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl (100 %, Gewichtung 100 %) vergeben. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.5.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig (Mindestkriterium) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 6 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: (a) Bankerklärung Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als drei Monate sein. (b) Haftpflichtversicherung Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen. Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat