Interimistische Verlängerung des Servicevertrags für TK-Anlagen

Interimistische Verlängerung des Servicevertrags für TK-Anlagen für 12 Monate, Sicherstellung des Systembetriebs der TK-Anlage der gesamten BVG Das Telefonsystem der BVG versorgt ca. 10.000 Teilnehmeranschlüsse, davon die Hälfte im Betriebsbereich der U-Bahn. Im Jahr 2023 erhielt die Firma NTT AG & Co. KG im Rahmen einer Direktvergabe den Zuschlag für …

CPV: 50300000 Opravy a údržba osobních počítačů, kancelářského, telekomunikačního a audiovizuálního zařízení a související služby
Místo provedení:
Interimistische Verlängerung des Servicevertrags für TK-Anlagen
Misto zadání:
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Číslo zakázky:
BEK-2025-0009

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Interimistische Verlängerung des Servicevertrags für TK-Anlagen
Beschreibung : Interimistische Verlängerung des Servicevertrags für TK-Anlagen für 12 Monate, Sicherstellung des Systembetriebs der TK-Anlage der gesamten BVG
Kennung des Verfahrens : 419a5968-2efe-4374-a298-da92424ad25e
Interne Kennung : BEK-2025-0009
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50300000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Interimistische Verlängerung des Servicevertrags für TK-Anlagen
Beschreibung : Das Telefonsystem der BVG versorgt ca. 10.000 Teilnehmeranschlüsse, davon die Hälfte im Betriebsbereich der U-Bahn. Im Jahr 2023 erhielt die Firma NTT AG & Co. KG im Rahmen einer Direktvergabe den Zuschlag für den Servicevertrag für Telekommunikationsanlagen. Es wurde ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren (01.05.2023 - 30.04.2025) geschlossen. Die Plankosten beliefen sich auf ca. 400.000 EUR, davon 330.000 EUR für den Service und 70.000 EUR für optionale Positionen (z.B. Hardwaretausch). Aufgrund der fortbestehenden technischen und betrieblichen Anforderungen sowie der notwendigen Vorbereitungen für eine neue, europaweite Ausschreibung ist eine interimistische Vertragsverlängerung um zwölf Monate bis zum 30.04.2026 erforderlich. Der Nachtrag beläuft sich auf ca. 190.000 EUR, womit der Gesamtauftragswert den EU-Schwellenwert überschreiten wird.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50300000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige Begründung : Die BVG kann den Servicevertrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, denn es liegen äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen vor, die die BVG nicht voraussehen konnte. Diese lassen es zudem nicht zu, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene, das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschriebenen sind. Des Weiteren sind die Umstände, die zur Begründung der äußersten Dringlichkeit führen, der BVG nicht zuzurechnen, nach § 13 Abs.4 SektVO. Die Fortführung des Servicevertrags mit der NTT Germany AG & Co. KG ist notwendig, um den unterbrechungsfreien Betrieb der Telekommunikationsanlage der BVG sicherzustellen. Der bestehende Vertrag endet am 30.04.2025; eine neue Ausschreibung ist vorgesehen, jedoch aufgrund der Systemkomplexität und des Technologiewandels (analog zu digital) nicht kurzfristig realisierbar. Die dafür erforderliche Markterkundung und Vorbereitung benötigt mindestens ein Jahr. NTT bringt als bisheriger Partner umfassendes, systemspezifisches Know-how ein, inklusive exklusivem Zugang zu Quellcodes und vertrauter Handhabung der bestehenden Infrastruktur - insbesondere der noch eingesetzten analogen Endgeräte. Ein Wechsel des Dienstleisters würde zu hohem Einarbeitungsaufwand, Systemrisiken und möglichen Ausfällen führen. Ein Verzicht auf die Maßnahme bedeutet den Verlust des technischen Supports und gefährdet die Betriebsfähigkeit des TK-Systems - besonders im sicherheitsrelevanten U-Bahn-Bereich, wo die Telefonie zwischen Leitstellen und Tunnelpersonal wichtig ist. Auch die Erreichbarkeit für externe Kunden wäre BVG-weit nicht mehr gewährleistet. Nur NTT kann in der Übergangsphase schnellen Support und Ersatzteilverfügbarkeit sicherstellen. Die interimistische Vertragsverlängerung ist daher die einzig wirtschaftlich und technisch sinnvolle Lösung, um bis zur geplanten Neuausschreibung die Systemstabilität zu sichern. Aus all diesen Gründen sind die Voraussetzungen für eine Direktvergabe gegeben. Parallel zu dieser Vergabe wird aktuell eine Ausschreibung angestrebt, um den Folgebedarf abzudecken.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer : 0204:11-2000016000-38
Postanschrift : Holzmarktstraße 15-17
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10179
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer : 11-1300000V00-74
Postanschrift : Martin-Luther-Str. 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 30-9013-8316
Fax : +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : NTT Germany AG & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : -
Stadt : Bad Homburg
Postleitzahl : 61352
Land, Gliederung (NUTS) : Hochtaunuskreis ( DE718 )
Land : Deutschland
Telefon : 03328 31134870
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : DEU

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : b6419fbe-d141-46bd-a50c-720e10eef632 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 23/04/2025 15:37 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00269800-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 81/2025
Datum der Veröffentlichung : 25/04/2025