Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU, § 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 VgV, und §§ 19, 21 MiLoG sowie § 57 VgV und § 16 VOB/A-EU Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: ---- #1) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- #2) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. --- #3) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. --- #4) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt EE_Russland-Sanktionen). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: #a) Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf #b) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG #c) Gültige qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen #d) Gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Form vorzuhalten. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle ist nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AentG und § 21 Abs. 1 SchwarzArbG verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG abzurufen.