Programování programového vybavení a poradenské služby

Erfassung, Erstellung von Images, Prüfung, Controlling, Übermittlung und Archivierung der Abrechnungsbelege sonstiger Leistungserbringer im Sinne des § 302 SGB V und § 105 SGB XI

Die AOK Niedersachsen führt diese Markterkundung durch, um zu prüfen, ob der Beschaffungsbedarf im Rahmen eines Vergabeverfahrens wettbewerblich gedeckt werden kann, oder ob der seit ca. 2007 unter Vertrag genommene Dienstleister - die Davaso GmbH aus Leipzig, davor die Inter-Forum Data Services GmbH - weiterhin Vertragspartner aufgrund eines Alleinstellungsmerkmals im …

CPV: 72200000 Programování programového vybavení a poradenské služby, 48329000 Zobrazovací a archivační systémy
Místo provedení:
Erfassung, Erstellung von Images, Prüfung, Controlling, Übermittlung und Archivierung der Abrechnungsbelege sonstiger Leistungserbringer im Sinne des § 302 SGB V und § 105 SGB XI
Misto zadání:
AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
Číslo zakázky:
2023-135

Deutschland-Hannover: Softwareprogrammierung und -beratung

2023/S 194-605749

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: Zentrale-Vergabestelle@nds.aok.de
Telefon: +49 5118701-15210
Fax: +49 51128533-15229
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://aok-niedersachsen.de
I.3) Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenversicherung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Erfassung, Erstellung von Images, Prüfung, Controlling, Übermittlung und Archivierung der Abrechnungsbelege sonstiger Leistungserbringer im Sinne des § 302 SGB V und § 105 SGB XI

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-135
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3) Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:

Die AOK Niedersachsen führt diese Markterkundung durch, um zu prüfen, ob der Beschaffungsbedarf im Rahmen eines Vergabeverfahrens wettbewerblich gedeckt werden kann, oder ob der seit ca. 2007 unter Vertrag genommene Dienstleister - die Davaso GmbH aus Leipzig, davor die Inter-Forum Data Services GmbH - weiterhin Vertragspartner aufgrund eines Alleinstellungsmerkmals im Sinne von § 14 Abs. 4 VgV bleiben wird. Im Mittelpunkt dieser Prüfung ist der weitere Einsatz der Software Kompass302(r). Mit Hilfe dieser Software soll das Fachpersonal der AOK Niedersachsen von den administrativen Aufgaben der Rechnungsprüfung nach §§ 302 SGB V, 105 SGB XI entlastet werden.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 4 500 000.00 EUR
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
48329000 Darstellungs- und Archivierungssystem
II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Durch die Dienstleistung sollen die Mitarbeitenden der AOK Niedersachsen bei der Prüfung von Abrechnungsbelegen auf fachliche Kernthemen fokussiert werden. Dazu sollen alle administrativen Arbeitsschritte (Post öffnen, Post verteilen, scannen und Sichtprüfungen durchführen) auf einen externen Dienstleister ausgelagert sein. Zudem sollen Abrechnungsbelege in einer Prüfsoftware zur weiteren Bearbeitung durch das Fachpersonal erfasst werden. Der Dienstleister nimmt auch eine Sichtprüfung der Abrechnungsbelege nach einem vorgegebenem Prüfprogramm vor. Dadurch soll eine effektive Rechnungsprüfung gewährleistet werden. Der Dienstleister stellt zudem ein Selfserviceportal zur Verfügung, in dem Leistungserbringer die Prüfergebnisse zu ihren Rechnungen abfragen können. Dadurch wird das Telefonaufkommen reduziert und Wartezeiten bei den Leistungserbringern verkürzt.

Im Detail sollen weiterhin folgende Leistungen unter Vertrag genommen werden:

- Datenannehmende Stelle

- 3 Prüfstufen inkl. Kommunikation mit den Leistungserbringern

- Posteingang Papierunterlagen und Datenträger

- Irrläuferbearbeitung

- Scanverfahren

- Maschinelle Referenzierung

- OCR Beleglesung

- Manuelle Referenzierung und Beleggutsortierung

- Sichtprüfung auf jedes Blatt Papier

- Erfassung von Rechnungen außerhalb des DTA und zwar DTA konforme Vollerfassung

- 30 % Qualitätssicherung auf handerfasste Rechnungen (= Vier-Augen-Prinzip)

- Führen und Pflege eines Kurz- und Langzeitarchivs

- Datenschutzkonforme Vernichtung des Papiers nach Ablauf Aufbewahrungspflicht .

- Selfserviceportal für Leistungserbringer inkl. Recherche Befreiungsdaten, Bereitstellung der Absetzungsschreiben (datenschutzkonform). Möglichkeit des digitalen Einspruchs. Funktion digital only. Kein Versand der Briefe

- Digitales Einsatzprotokoll für Rettungsdienste nach Vorgabe einer konkreten Schnittstelle

- Umsetzung der elektronischen Versichertenbestätigung für Hebammen und Heilmittel perspektivisch Fahrtkosten etc. Annahme und Verarbeitung Bereitstellung der digitalen Signatur dieser Leistungen.

- Tagesaktuelles Controlling

- Effektive Recherchen und Reports in den Datenbeständen der Abrechnungsprüfung (schnelle Auswertungsmöglichkeiten direkt auf der Datenbank)

- Die Implementierung eines Pflegekontos je Versicherten für Kurzzeitpflege, Tagespflege, Sachleistungen, Betreute Ausländer im Inland und darauf aufbauend, die Prüfung der Belege, ist pflegespezifisch und viele Anpassungen erfolgten exklusiv für die Bedürfnisse der AOK Niedersachsen

- Möglichkeit der automatisierten Aufrechnung

- Nutzung von min. 250 Entwicklertagen zur Verbesserung des eingesetzten Programms

- Darstellung von Leistungsbewegungen (zu welchem Leistungserbringer gehen die Verordnungen eines Vertragsarztes? Wo wohnen die Kunden eines Leistungserbringers? Wo ist ein der regionale Schwerpunkt von Leistungen) auf einer Deutschlandkarte.

- Automatisierte Fahrtkostenprüfung nach Besetzt- und nicht-Besetzt-Kilometer-Verträgen

- Vollständige Kompatibilität mit CognosBI (inkl. Flatfiles)

Folgendes Mengengerüst:

5,9 Millionen Belege ;

ca. 13 Millionen Blatt Papier

Sichtprüfung auf 26 Millionen Images

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Das unter Abschnitt II.3) angegebene Datum ist unverbindlich. Es ist zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, ob die nächste Bekanntmachung eine Auftragsbekanntmachung oder eine Ex Ante Transparenzbekanntmachung sein wird.

II.3) Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
01/12/2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben:

Die AOK Niedersachsen fordert interessierte Unternehmen auf, bis zum 17. November 2023, 12 Uhr MEZ, Kontakt mit der oben genannten Kontaktstelle per E-Mail ( Zentrale-Vergabestelle@nds.aok.de ) aufzunehmen, falls die technische Fähigkeit, die personelle Ausstattung und die Bereitschaft bestehen, die oben beschriebenen Leistungen durchzuführen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Beschaffung einer reinen Beleglese bzw. Datenerfassungsleistung handelt. Darüber hinaus werden Leistungen als Datenannehmende Stelle mit drei Prüfstufen, Irrläuferbearbeitung, Sichtprüfung mit ca. 3,2 Millionen Auffälligkeiten und Qualitätssicherung für 30 % der handerfassten Abrechnungsbelege (7,3 Millionen) nachgefragt. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ein kurzes Konzept einzureichen, welches folgende Aspekte behandelt:

1. Leistungsprogramm und Leistungsangebot

2. Grobe, unverbindliche Kostenschätzung netto in EURO.

3. Zeit- und Konzeptplan für die Transitionsphase.

Zudem werden die Interessenten aufgefordert, relevante Benchmarks zu nennen, nach denen eine Preiskalkulation möglich wäre und die Leistungen in Abhängigkeit von den Einflussfaktoren eindeutig abgeleitet werden können.

Es erfolgen keine Kostenerstattungen oder Vergütungen.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/10/2023