Entwässerung, Verladung, Abholung und Transport von Klärschlamm

Entwässerung, Verladung, Abholung und Transport von Klärschlamm Los 1: Entwässerung, Verladung, Abholung und Transport von Klärschlamm aus folgenden Kläranlagen: - Abwasserzweckverband Altenstadt a. d. Waldnaab, Neustadt a. d. Waldnaab, Störn-stein; Drechselstraße, 92665 Altenstadt a. d. Waldnaab (ca. 800 t) - Stadtwerke Burglengenfeld, Daimlerstraße 1, 93133 Burglenfeld (ca. 700 t) - …

CPV: 90500000 Služby související s likvidací odpadů a odpady
Místo provedení:
Entwässerung, Verladung, Abholung und Transport von Klärschlamm
Misto zadání:
Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf
Číslo zakázky:
VI/5

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Entwässerung, Verladung, Abholung und Transport von Klärschlamm
Beschreibung : Entwässerung, Verladung, Abholung und Transport von Klärschlamm
Kennung des Verfahrens : bfe0ea0f-34c0-42fd-a2a1-e22e6f2f450b
Interne Kennung : VI/5
Verfahrensart : Offenes Verfahren

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Neustadt a. d. Waldnaab ( DE237 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Schwandorf ( DE239 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Schwandorf ( DE239 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Schwandorf ( DE239 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Neustadt a. d. Waldnaab ( DE237 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Regensburg, Landkreis ( DE238 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Regensburg, Landkreis ( DE238 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Schwandorf ( DE239 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Schwandorf ( DE239 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Schwandorf ( DE239 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Amberg-Sulzbach ( DE234 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Regensburg, Landkreis ( DE238 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Regensburg, Landkreis ( DE238 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Schwandorf ( DE239 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Schwandorf ( DE239 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Cham ( DE235 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Schwandorf ( DE239 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Schwandorf ( DE239 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Schwandorf ( DE239 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Los 1
Beschreibung : Los 1: Entwässerung, Verladung, Abholung und Transport von Klärschlamm aus folgenden Kläranlagen: - Abwasserzweckverband Altenstadt a. d. Waldnaab, Neustadt a. d. Waldnaab, Störn-stein; Drechselstraße, 92665 Altenstadt a. d. Waldnaab (ca. 800 t) - Stadtwerke Burglengenfeld, Daimlerstraße 1, 93133 Burglenfeld (ca. 700 t) - Gemeinde Fensterbach, Dürnsricht, 92269 Fensterbach (ca. 200 t) - Gemeinde Schmidgaden, Ortsrand von Schmidgaden unweit der ST 2040 Richtung Nabburg (ca. 100 t) - Stadt Pleystein, Bartlmühlweg, 92714 Pleystein (ca. 175 t) - Kommunalunternehmen der Gemeinde Sinzing, Bahnhofstraße 34, 93161 Sinzing (ca. 200 t)
Interne Kennung : 0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Amberg-Sulzbach ( DE234 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 3
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende (31.03. des jeweiligen Jahres) von einer Vertragspartei gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2030.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskriterium
Beschreibung : Entwässerungskonzept
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preiskriterium
Beschreibung : Gesamtangebotspreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit - ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder - der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken (§ 156 GWB)
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit - ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder - der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Los 2
Beschreibung : Los 2: Entwässerung, Verladung, Abholung und Transport von Klärschlamm aus folgenden Kläranlagen: - Stadt Hemau, Klapfenberg 6, 93155 Hemau (ca. 500 t) - Stadt Pfreimd, Nabburger Str., 92536 Pfreimd (ca. 300 t) - Gemeinde Teunz, An der B22, 92552 Teunz (ca. 75 t) - Markt Wernberg-Köblitz, Bürgermeister-Koch-Str., 92533 Wernberg-Köblitz (ca. 250 t)
Interne Kennung : 0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Amberg-Sulzbach ( DE234 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 3
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende (31.03. des jeweiligen Jahres) von einer Vertragspartei gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2030.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskriterium
Beschreibung : Entwässerungskonzept
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preiskriterium
Beschreibung : Gesamtangebotspreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit - ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder - der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken (§ 156 GWB)
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit - ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder - der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Los 3
Beschreibung : Los 3: Entwässerung, Verladung, Abholung und Transport von Klärschlamm aus folgenden Kläranlagen: - Gemeinde Ebermannsdorf, Wiegenthalweg 3, 92263 Ebermannsdorf (ca. 125 t) - Kommunalunternehmen der Gemeinde Sinzing, OT Eilsbrunn; Regensburger Straße, 93161 Sinzing (ca. 200 t) - Markt Kallmünz, An der ST2165, 93183 Kallmünz (ca. 75 t) - Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Schwarzach bei Nabburg und Stulln, Wölsendorf, 92548 Schwarzach bei Nabburg (ca. 200 t)
Interne Kennung : 0003

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Amberg-Sulzbach ( DE234 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 3
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende (31.03. des jeweiligen Jahres) von einer Vertragspartei gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2030.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskriterium
Beschreibung : Entwässerungskonzept
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preiskriterium
Beschreibung : Gesamtangebotspreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit - ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder - der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken (§ 156 GWB)
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit - ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder - der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Los 4
Beschreibung : Los 4: Entwässerung, Verladung, Abholung und Transport von Klärschlamm aus folgenden Kläranlagen: - Stadt Nabburg, Stullner Str. 10, 92507 Nabburg (ca. 250 t) - Städtische Betriebe Roding ADÖR Kommunalunternehmen, Kienmühlweg 4, 93426 Roding (ca. 750 t) - Zweckverband zur Abwasserbeseitigung für die Städte Maxhütte-Haidhof und Teu-blitz, Klärwerk 1, 93158 Teublitz (ca. 900 t) - Stadt Oberviechtach, Nottersdorf 25, 92545 Niedermurach (ca. 250 t)
Interne Kennung : 0004

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Amberg-Sulzbach ( DE234 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 3
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende (31.03. des jeweiligen Jahres) von einer Vertragspartei gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2030.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskriterium
Beschreibung : Entwässerungskonzept
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preiskriterium
Beschreibung : Gesamtangebotspreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit - ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder - der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken (§ 156 GWB)
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit - ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder - der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Schwandorfer Umwelttechnik GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 4500100443-1
Datum des Vertragsabschlusses : 31/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Schwandorfer Umwelttechnik GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 4500100443-2
Datum des Vertragsabschlusses : 31/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Schwandorfer Umwelttechnik GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 4500100443-3
Datum des Vertragsabschlusses : 31/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Schwandorfer Umwelttechnik GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Los 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 4500100443-4
Datum des Vertragsabschlusses : 31/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf
Registrierungsnummer : 10643
Postanschrift : Alustraße 7
Stadt : Schwandorf
Postleitzahl : 92421
Land, Gliederung (NUTS) : Schwandorf ( DE239 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 9431631788
Profil des Erwerbers : https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken (§ 156 GWB)
Registrierungsnummer : 6ec8cd7e-29b7-4391-9680-82e0fb7094e9
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Schwandorf ( DE239 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 98153-1277
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Schwandorfer Umwelttechnik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE252802513
Stadt : Burglengenfeld
Postleitzahl : 93133
Land, Gliederung (NUTS) : Schwandorf ( DE239 )
Land : Deutschland
Telefon : +4994749512131
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0002 LOT-0003 LOT-0004

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : d9378cb3-c209-4946-9777-d1571282f0c0 - 02
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 01/08/2025 12:32 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00508526-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 147/2025
Datum der Veröffentlichung : 04/08/2025