Zusätzliche Informationen
:
(1) [VO] Es gilt die SektVO. (2) [Verfahren] Zum Teilnahmewettbewerb sind die zum Nachweis der Eignung genannten Unterlagen einzureichen. Formblätter und weitere Informationen stehen dazu im Download gemäß dem Abschnitt „Internetadresse der Auftragsunterlagen (BT-15)“ bereit. Auf Grund der in den Vergabeunterlagen beschriebenen betriebsinternen Prozesse werden die vollständigen Vergabeunterlagen erst bei erfolgreicher Qualifikation zeitgleich mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendet. (3) [Registrierung] Fragen werden ausschließlich über die in dieser Bekanntmachung benannten Kontaktdaten der Vergabestelle beantwortet bzw. Informationen allen für das Verfahren registrierten Bewerbern zeitgleich mitgeteilt. Zur Teilnahme am Wettbewerb hat der Bewerber sich deshalb mit einer Unternehmensbezeichnung und einer Adresse für den elektronischen Versand (E-Mail-Adresse und Fax-Nummer) in der Vergabeplattform formlos zu registrieren. (4) [TN-A] Alle geforderten Erklärungen sind in Textform einzureichen. (5) [Abgabe] Die Teilnahmeanträge sind im Upload gemäß dem Abschnitt „Adresse für die Einreichung (BT-18)“ bei der Vergabestelle einzureichen. (6) [Rückfragen] Rückfragen sind so früh wie möglich, aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber aber spätestens bis zum 6. Tag vor der Submission, 11 Uhr Ortszeit, schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen (siehe “Adresse für die Einreichung (BT-18“). (7) [Kosten] Aufwendungen werden nicht erstattet. (8) [EDV] Die der Vergabestelle bereitgestellten Informationen werden auf elektronischen Weg verarbeitet, übertragen und gespeichert. (9) [Koop] a) Für die Bildung einer Bietergemeinschaft gilt der Abschnitt „Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen (BT-761)“. Die von der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Nachweise und Erklärungen sind in den zum Download bereitgestellten Formblätter benannt (siehe [Verfahren]). b) Rückgriff auf Ressourcen Dritter / Subunternehmer: Der Bewerber bzw. das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen nur dann bedienen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dazu legt er mit den Teilnahmeunterlagen eine entsprechende Verpflichtungserklärung oder einen vergleichbaren Nachweis dieser Unternehmen vor. Dies gilt unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu dem anderen Unternehmen steht. In diesem Fall hat der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft dieses andere Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und den beabsichtigten Umfang zu spezifizieren sowie anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Dritten übernommen werden sollen. Dritte im europarechtlichen Sinne sind selbstständige wie auch Konzern-verbundene Unternehmern, wenn sich der Bewerber auf deren Eignung berufen will. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag bezüglich der Eignungsleihe einzureichenden Nachweise und Erklärungen sind in den zum Download bereitgestellten Formblätter benannt (siehe [Verfahren]). (10) [Ablauf] Der Auftraggeber wird die Teilnahmeanträge bewerten. Ihm steht Ermessen zu, ob Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt. Inhaltliche Defizite werden im Rahmen der Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben ggf. Abwertungen zur Folge. (11) [Verbleib] Die Bewerbungsunterlagen verbleiben im Besitz des Auftraggebers. (12) [Zeiten] Die Zeitangaben zum Verfahren stehen unter dem Vorbehalt der Aktualisierung. (13) [Nachforderungen] Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise (Kopien, nicht älter als 6 Monate) innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. (14) [Interface] Die beim Auftraggeber verwendeten technischen Systeme unterliegen unterschiedlichen Modernisierungszyklen. Das ausgeschriebene System soll sich deshalb durch systemoffene Schnittstellen auszeichnen, mit Hilfe derer eine Modernisierung von Teilkomponenten ohne Rückwirkung auf verbleibende Systeme möglich ist. Der Bieter erklärt deshalb im Rahmen des Angebots, dass im Auftragsfall Übertragungsschnittstellen offengelegt und Fremdgeräte angeschlossen werden dürfen, wenn dies mit dem Lieferanten abgestimmt und der im Zuge des Anschlusses entstehende Aufwand vergütet wird. (15) [EU-Bek] Nur der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung ist maßgeblich, wenn die Bekanntmachung in weiteren Medien veröffentlicht wird. (16) [unter 3] Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Bewerbungen bzw. bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen. (17) [Verhandlung] Die ausgewählten Bewerber werden zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird diejenigen Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern oder Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Er wird nur mit den Bietern verhandeln, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter phasenweise zu verringern. Der Auftraggeber behält sich zudem gemäß §17 Absatz 11 VgV das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen. Es ist daher zwingend notwendig, dass mit dem Erstangebot alle für ein vollständiges Angebot geforderten Unterlagen eingereicht werden. (18) [Teststellung] Im Rahmen der Angebotsprüfung ist eine verifizierende Teststellung durchzuführen. Die Teststellung soll die Vergabestelle in die Lage versetzen, einschätzen zu können, ob die Anforderungen der Leistungsbeschreibung vom Angebot des betreffenden Bieters erfüllt werden. (19) [über 5] Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 5 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. (20) [AGB] Der Auftrag wird unter Ausschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wirtschaftsteilnehmers ausgeführt.