Dokumentationsstelle Luftverschmutzung und Gesundheit (LUDOK 2026+)

Das Umweltschutzgesetz (USG) verpflichtet den Bundesrat zur Beurteilung von schädlichen oder lästigen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen Immissionsgrenzwerte (IGW) festzulegen (Art. 13 USG). Das Gesetz enthält einen verbindlichen Katalog von Kriterien, wie diese IGW festzulegen sind. Basierend auf dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung sind IGW u.a. so festzulegen, dass Immissionen …

CPV: 90700000 Environmentální služby
Termín:
25. září 2025 0:00
Typ lhůty:
Podání nabídky
Místo provedení:
Dokumentationsstelle Luftverschmutzung und Gesundheit (LUDOK 2026+)
Misto zadání:
Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien
Číslo zakázky:

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Dokumentationsstelle Luftverschmutzung und Gesundheit (LUDOK 2026+)
Beschreibung : Das Umweltschutzgesetz (USG) verpflichtet den Bundesrat zur Beurteilung von schädlichen oder lästigen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen Immissionsgrenzwerte (IGW) festzulegen (Art. 13 USG). Das Gesetz enthält einen verbindlichen Katalog von Kriterien, wie diese IGW festzulegen sind. Basierend auf dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung sind IGW u.a. so festzulegen, dass Immissionen unterhalb dieser Werte Menschen, Tiere und Pflanzen nicht gefährden und die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören (Art. 13 und 14 USG). Wenn für einen Schadstoff keine IGW bestehen, gelten die Immissionen als übermässig, wenn sie Menschen, Tiere und Pflanzen gefährden und die Bevölkerung in ihren Wohlbefinden erheblich stören (Art. 2 Abs. 5 LRV). Die Behörde muss beurteilen, ob die ermittelten Immissionen übermässig sind (Art. 30 LRV). Das BAFU - als Umweltfachbehörde des Bundes - hat die Aufgabe, den fortschreitenden Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse über gesundheitliche Auswirkungen von Luftschadstoffen zu verfolgen, die Immissionen zu bewerten, die Bevölkerung zu informieren und dem Bundesrat nötigenfalls Antrag auf eine Anpassung der Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung (LRV) zu stellen. So ist die Untersuchung der Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die Gesundheit der Bevölkerung ein prioritäres Forschungsthema im Forschungskonzept 2025-2028 des BAFU (Schwerpunkt II – Immissionsschutz, Forschungsbereich 8 Luft, prioritäre Forschungsthemen: Bewertung von Immissionsgrenzwerten und kritischen Belastungswerten zum Schutz von Mensch und Umwelt; Untersuchung chronischer Wirkungen durch Luftschadstoffe und des gesundheitlichen Nutzens abnehmender Belastung; Bewertung des Gesundheitsrisikos aufgrund von Kombinationswirkungen verschiedener Luftschadstoffe, inklusive Feinstaubkomponenten, Ozon und Bioaerosolen; Interaktionen von klima- und luftschadstoffbedingten Effekten auf die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme). Um den fortschreitenden Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse über gesundheitliche Auswirkungen von Luftschadstoffen zu verfolgen und aktuelle Fragestellungen über Gesundheitsauswirkungen zu untersuchen, vergibt das BAFU den Auftrag, die wissenschaftliche Literatur laufend zu sichten, zu sammeln, zu kommentieren und zusammenfassend zu beurteilen. Die Dokumentations- und Informationsstelle soll in den nächsten vier Jahren weitergeführt werden. Das Pflichtenheft dient als Grundlage für die Offertstellung.
Kennung des Verfahrens : ff0a2f93-e487-4bea-8199-0eb2f2535818
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Sonstige Anforderungen Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieterin sind explizit wegbedungen. Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche. Die Prüfung der Angebote erfolgt gemäss Art. 38 BöB. Eine Bereinigung der Angebote erfolgt ausschliesslich unter den Voraussetzungen und nach Massgabe von Art. 39 BöB sowie auf explizite Aufforderung der Vergabestelle hin. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist. Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Weitere Angaben in der offiziellen Publikation auf simap.ch

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Dokumentationsstelle Luftverschmutzung und Gesundheit (LUDOK 2026+)
Beschreibung : Das Umweltschutzgesetz (USG) verpflichtet den Bundesrat zur Beurteilung von schädlichen oder lästigen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen Immissionsgrenzwerte (IGW) festzulegen (Art. 13 USG). Das Gesetz enthält einen verbindlichen Katalog von Kriterien, wie diese IGW festzulegen sind. Basierend auf dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung sind IGW u.a. so festzulegen, dass Immissionen unterhalb dieser Werte Menschen, Tiere und Pflanzen nicht gefährden und die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören (Art. 13 und 14 USG). Wenn für einen Schadstoff keine IGW bestehen, gelten die Immissionen als übermässig, wenn sie Menschen, Tiere und Pflanzen gefährden und die Bevölkerung in ihren Wohlbefinden erheblich stören (Art. 2 Abs. 5 LRV). Die Behörde muss beurteilen, ob die ermittelten Immissionen übermässig sind (Art. 30 LRV). Das BAFU - als Umweltfachbehörde des Bundes - hat die Aufgabe, den fortschreitenden Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse über gesundheitliche Auswirkungen von Luftschadstoffen zu verfolgen, die Immissionen zu bewerten, die Bevölkerung zu informieren und dem Bundesrat nötigenfalls Antrag auf eine Anpassung der Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung (LRV) zu stellen. So ist die Untersuchung der Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die Gesundheit der Bevölkerung ein prioritäres Forschungsthema im Forschungskonzept 2025-2028 des BAFU (Schwerpunkt II – Immissionsschutz, Forschungsbereich 8 Luft, prioritäre Forschungsthemen: Bewertung von Immissionsgrenzwerten und kritischen Belastungswerten zum Schutz von Mensch und Umwelt; Untersuchung chronischer Wirkungen durch Luftschadstoffe und des gesundheitlichen Nutzens abnehmender Belastung; Bewertung des Gesundheitsrisikos aufgrund von Kombinationswirkungen verschiedener Luftschadstoffe, inklusive Feinstaubkomponenten, Ozon und Bioaerosolen; Interaktionen von klima- und luftschadstoffbedingten Effekten auf die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme). Um den fortschreitenden Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse über gesundheitliche Auswirkungen von Luftschadstoffen zu verfolgen und aktuelle Fragestellungen über Gesundheitsauswirkungen zu untersuchen, vergibt das BAFU den Auftrag, die wissenschaftliche Literatur laufend zu sichten, zu sammeln, zu kommentieren und zusammenfassend zu beurteilen. Die Dokumentations- und Informationsstelle soll in den nächsten vier Jahren weitergeführt werden. Das Pflichtenheft dient als Grundlage für die Offertstellung.

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Grundauftrag: 01.01.2026 - 31.12.2029 Option 1: Verlängerung 01.01.2030 - 31.12.2031 Option 2: Verlängerung 01.01.2032 - 31.12.2033 Option 3: Schwerpunktberichte Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Für die Ziehung der als Option bezeichneten Leistung ist zwingend ein neuer Vertrag auszustellen.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bern
Postleitzahl : 3003
Land, Gliederung (NUTS) : Bern / Berne ( CH021 )
Land : Schweiz
Zusätzliche Informationen : Bern / Schweiz

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Grundauftrag: 01.01.2026 - 31.12.2029 Option 1: Verlängerung 01.01.2030 - 31.12.2031 Option 2: Verlängerung 01.01.2032 - 31.12.2033 Option 3: Schwerpunktberichte

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Die Kriterien sind in der offiziellen Publikation auf simap.ch definiert.
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Die Kriterien sind in der offiziellen Publikation auf simap.ch definiert.
Kriterium : Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung : Die Kriterien sind in der offiziellen Publikation auf simap.ch definiert.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : ZK01 Preis
Beschreibung : Der Gesamtpreis wird wie folgt bewertet: Der Anbieter mit dem tiefsten Preis erhält das Notenmaximum. Die höheren Angebote erhalten einen Anteil der Gesamtnote, welche dem Verhältnis des tiefsten Preises zum offerierten Preis entspricht. Die Noten werden wie folgt berechnet: Notenmaximum x (Preis des günstigsten Angebotes / Preis des Angebotes)2
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : ZK02 Erfahrung der Schlüsselpersonen im Bereich der Lufthygiene
Beschreibung : i. Wissenschaftliche Kompetenz in Umweltepidemiologie bezüglich Endpunkten, die im Zusammenhang mit Luftschadstoffen untersucht werden ii. Wissenschaftliche Kompetenz im Bereich der Expositionswissenschaften sowie im Umgang mit Belastungs-Wirkungsbeziehungen iii. Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Zusammenhang mit Luftschadstoffen Der Projektleiter oder die Projektleiterin sowie die Stellvertretung weisen diese Erfahrung anhand von Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 25
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : ZK03 Erfahrung der Schlüsselpersonen im Erstellen von systematischen Reviews und/oder Metaanalysen basierend auf wissenschaftlicher Literatur
Beschreibung : Der Projektleiter oder die Projektleiterin sowie die Stellvertretung beschreiben diese Erfahrung auf max. einer A4-Seite und anhand von Referenzen in den letzten 5 Jahren.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : ZK04 Erfahrung der Schlüsselpersonen in der Kommunikation von wissenschaftlichen Themen an Laienpublikum und Auskunftserteilung an Medien
Beschreibung : Die Erfahrung in diesen Bereichen sollen anhand von Beispielen auf maximal einer A4 Seite beschrieben werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : ZK05 Nachhaltigkeit
Beschreibung : i. Mobilität ii. Nachhaltigkeitsziele Die Nachhaltigkeit in der Projektbearbeitung bzgl. Mobilität (projektbezogene Reisen), sowie die Nachhaltigkeitsziele des Anbieters sollen auf maximal einer A4 Seite beschrieben werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : ZK06 Französisch- und/oder Italienischkenntnisse der Schlüsselpersonen
Beschreibung : Fundierte mündliche und schriftliche Französisch- und/oder Italienischkenntnisse der Schlüsselpersonen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5

5.1.11 Auftragsunterlagen

Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Ad-hoc-Kommunikationskanal :
Name : Simap.ch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist : Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung : <p>Das vollständige Angebot ist bis spätestens 25.09.2025 (<strong><u>Vorbefasste bis zum 15.09.2025</u></strong>) in zweifacher Ausführung (einfach in Papierform und einfach in elektronischer Form auf USB-Stick <strong>unverschlüsselt</strong>) an die aufgeführte Adresse zuzustellen.</p><p><br></p><p>a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis späte
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch, Französisch, Italienisch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : Keine
Frist für den Eingang der Angebote : 25/09/2025 00:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 180 Tag
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Weitere Angaben in der offiziellen Publikation auf simap.ch
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Weitere Angaben in der offiziellen Publikation auf simap.ch

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht
Informationen über die Überprüfungsfristen : Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien
Registrierungsnummer : 9c2f41e7-f123-4d38-81f2-e7ff075c833b
Postanschrift : Worblentalstrasse 68, Ittigen
Stadt : Bern
Postleitzahl : 3003
Land, Gliederung (NUTS) : Bern / Berne ( CH021 )
Land : Schweiz
Telefon : +41584629311
Internetadresse : https://www.bafu.admin.ch
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer : BVGER
Postanschrift : Postfach
Stadt : St. Gallen
Postleitzahl : 9023
Land, Gliederung (NUTS) : St. Gallen ( CH055 )
Land : Schweiz
Telefon : +41584652626
Internetadresse : https://www.bvger.ch
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Simap.ch
Registrierungsnummer : CH001
Postanschrift : Holzikofenweg 36
Stadt : Bern
Postleitzahl : 3003
Land, Gliederung (NUTS) : Bern / Berne ( CH021 )
Land : Schweiz
Telefon : +41584646388
Internetadresse : https://www.simap.ch
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 64a092cf-3af9-46df-a859-7604a72ddb3a - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 06/08/2025 02:25 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch Französisch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00519591-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 150/2025
Datum der Veröffentlichung : 07/08/2025