Containergestellung sowie Übernahme und Entsorgung von Altmetall aus der Stadtgemeinde Bremen

Gegenstand der Ausschreibung ist die Gestellung von Containern für die Recycling- und Grün-Stationen sowie eine weitere Übernahmestelle zur Erfassung von Altmetallen aus der Stadtgemeinde Bremen, die Übernahme befüllter Container sowie der Transport und Anlieferung an einer Entsorgungsanlage einschließlich Verwiegung und Nachweisführung. Ferner sind die Vermarktung und Entsorgung der angelieferten Altmetalle …

CPV: 90500000 Služby související s likvidací odpadů a odpady
Místo provedení:
Containergestellung sowie Übernahme und Entsorgung von Altmetall aus der Stadtgemeinde Bremen
Misto zadání:
Die Bremer Stadtreinigung - Anstalt öffentlichen Rechts
Číslo zakázky:
001

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Die Bremer Stadtreinigung - Anstalt öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Containergestellung sowie Übernahme und Entsorgung von Altmetall aus der Stadtgemeinde Bremen
Beschreibung : Gegenstand der Ausschreibung ist die Gestellung von Containern für die Recycling- und Grün-Stationen sowie eine weitere Übernahmestelle zur Erfassung von Altmetallen aus der Stadtgemeinde Bremen, die Übernahme befüllter Container sowie der Transport und Anlieferung an einer Entsorgungsanlage einschließlich Verwiegung und Nachweisführung. Ferner sind die Vermarktung und Entsorgung der angelieferten Altmetalle Gegenstand der Ausschreibung. Die Leistung wird in einem Los vergeben.
Kennung des Verfahrens : ac1f56fd-8438-46bd-82b4-691ee3617cff
Vorherige Bekanntmachung : 127458-2025
Interne Kennung : 001
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bremen
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 0,01 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4DBF5K3H
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Containergestellung sowie Übernahme und Entsorgung von Altmetall aus der Stadtgemeinde Bremen
Beschreibung : Gegenstand der Ausschreibung ist die Gestellung von Containern für die Recycling- und Grün-Stationen sowie eine weitere Übernahmestelle zur Erfassung von Altmetallen aus der Stadtgemeinde Bremen, die Übernahme befüllter Container sowie der Transport und Anlieferung an einer Entsorgungsanlage einschließlich Verwiegung und Nachweisführung. Ferner sind die Vermarktung und Entsorgung der angelieferten Altmetalle Gegenstand der Ausschreibung. Die Leistung wird in einem Los vergeben.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden (Verlängerungsoption).

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bremen
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2030

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden (Verlängerungsoption).

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 127458-2025

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Preis-Leistungs-Verhältnis
Beschreibung : Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl : 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde : Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Bremen Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Die Bremer Stadtreinigung - Anstalt öffentlichen Rechts -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Von der Bekanntmachung wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Karl Nehlsen GmbH & Co. KG
Angebot :
Kennung des Angebots : 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Von der Bekanntmachung wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Von der Bekanntmachung wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Datum der Auswahl des Gewinners : 10/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 28/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Die Bremer Stadtreinigung - Anstalt öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer : 04011000-698-03
Postanschrift : An der Reeperbahn 4
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28217
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 421361-3611
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : INFA GmbH
Registrierungsnummer : DE161557490
Postanschrift : Beckumer Str. 36
Stadt : Ahlen
Postleitzahl : 59229
Land, Gliederung (NUTS) : Warendorf ( DEA38 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2382964-500
Internetadresse : https://www.infa.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Bremen Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Registrierungsnummer : *
Postanschrift : Contrescarpe 72
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28195
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 421361-59796
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Karl Nehlsen GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE319540250
Postanschrift : Hüttenstr. 5
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28237
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 421 6266 5000
Fax : +49 421 6266 5579
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : f862f9b3-70a0-4b79-b694-6c1ee2830d86 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 21/05/2025 09:44 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00331353-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 98/2025
Datum der Veröffentlichung : 22/05/2025