Zusätzliche Informationen
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Mindestanforderung zum Eignungskriterium zu 9.: Die Gemeinde Büttelborn erwartet beim Einsatz des Personals des Bewerbers als Mindestvoraussetzung eine hinreichende (mindestens 3-jährige) Berufserfahrung des Projektleiters, des Stellvertretenden Projektleiters und des Bauüberwachers (m/w/d). Als weitere Mindestanforderung ist (aufgrund des großen Umfangs der zu erbringen Leistungen) eine Mindestanzahl von 7 Mitarbeitern (m/w/d) im Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume erforderlich. Mindestanforderung zum Eignungskriterium zu 11.: Nachweis von bis zu 3 wertungsfähigen Projektreferenzen des sich bewerbenden Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen. Bei diesen Referenzen erwartet der Auftraggeber den Nachweis von Erfahrungen des Bewerbers in der Denkmalpflege und mit geförderten Projekten sowie eine Zusatzausbildung in der Denkmalpflege. Es werden sowohl die Anzahl als auch die Qualität der Referenzen bewertet. Hierfür können (über den vorgegebenen/bereitgestellten Bewerbungsbogen hinaus) bis zu 3 Referenzen angegeben und entsprechende Beiblätter vorgelegt werden (jedoch max. 3 Blatt DIN A4 pro Referenz). Aus Sicht des Auftraggebers sind maximal 3 Referenzen ausreichend. Mit mehr als 3 Referenzen können keine zusätzlichen Punkte erreicht werden. Der Bewerber muss die Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Büro erbracht haben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn eines der Mitglieder die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht hat. Hat ein Drittunternehmen die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht, so sind diese als Subunternehmerleistungen zu benennen. Referenzen mit besonders vergleichbaren Leistungen (Definition: siehe unten) erhalten 10 Punkte, Referenzen mit vergleichbaren Leistungen erhalten 5 Punkte, Referenzen mit nicht vergleichbaren Leistungen oder fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet. Maximal sind 30 Punkte für 3 Referenzprojekte insgesamt erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Allgemeine Hinweise zu den Eignungskriterien: - Den Bewerbern wird mit den Vergabeunterlagen ein Bewerbungsbogen bereitgestellt, in denen die obigen (Eigen-)Erklärungen eingetragen werden können. Sollten darüber hinaus gesonderte Angaben erforderlich sein, ist dies vorstehend ausdrücklich benannt. - Geforderte Eignungsnachweise nach HVTG, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Anstelle der Eignungsnachweise ist die Nummer anzugeben, unter der sie in der Liste für die Präqualifikation eingetragen sind. - Bewerber, welche die oben genannten Eignungsnachweise nicht vollständig erbringen, werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt. Der Bewerber kann somit nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise von der Vergabestelle nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, zusätzliche Erklärungen, Angaben und Unterlagen, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, unter Fristsetzung nachzufordern. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Kommunalen Vergabezentrums des Kreises Groß-Gerau einzureichen. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind. Die Bewerber haben die Angebote und Teilnahmeanträge in deutscher Sprache einzureichen. Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber werden maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den o.g. Eignungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise bei Angebotseinholung anzufordern. Ein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie auf Auftragserteilung und/ oder diesbezügliche Vergütung bestehen mit der vorliegenden Veröffentlichung und mit der Teilnahme am Verfahren nicht. Der Auftraggeber behält sich die schrittweise Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote im Laufe der Verhandlungen vor (§ 17 Abs. 12 VgV). Er behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer im Auswahlverfahren (2. Stufe) zu reduzieren bzw. das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn erkennbar ist, dass das Verfahren kein wirtschaftliches Ergebnis erwarten lässt. Eine Vergütung oder Kostenerstattung für jeglichen den Bewerbern während des Verfahrens entstandenen Aufwand bzw. sonstige Entschädigungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - werden vom Auftraggeber nicht gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Arbeiten werden Eigentum des Auftraggebers und können von diese frei geändert und verwertet werden. Eine weitere Beauftragung ist möglich, wird aber nicht zugesichert. Die Urheberrechte bleiben unberührt. Die Angebotsaufforderung wird u.a. die Abgabe eines Angebotsendpreises und die Präsentation des Konzepts des Bewerbers zur Umsetzung der Aufgabenstellung beinhalten. Nach erfolgtem Eröffnungstermin werden die Angebote vom Kommunalen Vergabezentrum an den Auftraggeber weitergeleitet zur weiteren Verhandlung. Die eingehenden Angebote und Konzepte werden von einem Auswahlgremium des Auftraggebers, das aus bis zu 7 Personen (je nach zeitlicher Verfügbarkeit) besteht, nach den im Formblatt "Zuschlagskriterien" festgelegten Zuschlagskriterien geprüft. Dieses Formblatt wurde mitsamt der Bekanntmachung veröffentlicht. Es bleiben Verhandlungen über den Inhalt der Konzepte und/oder den Preis vorbehalten. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird voraussichtlich im 2. Quartal 2025 den städtischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt Auskünfte sind ebenfalls bei der oben genannten Kontaktstelle (Kommunales Vergabezentrum) erhältlich. Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung melden, werden gebeten, sich (freiwillig) zu registrieren (d.h. ihren Namen und ihre Kontaktdaten per E-Mail anzugeben) - auch um ihnen im Falle etwaiger Fragen die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus wird eine Datenschutzerklärung sowie eine Vertraulichkeits-Erklärung der Bewerber erbeten, dass sie die Informationen und Unterlagen aus dem Vergabeverfahren nur für ihre hiesige Bewerbung verwenden werden. Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden den Bewerbern noch folgende Unterlagen und Informationen über dieses Projekt zur Verfügung gestellt, die ebenfalls heruntergeladen werden können: - Dokument "Basisdaten" - die im Dokument "Basisdaten" genannten Anlagen