Zusätzliche Informationen
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I. Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: hauptverantwortliche Projektleitung 1. Nachweis über folgende Berufsqualifikation: Dipl.-Ing, Master oder Bachelor 2. Nachweis der Berufserfahrung im Bereich Fachplanung HLSK und GA nach Berufsabschluss über mindestens 5 Jahre oder Berufserfahrung in der Projektleitung über mindestens 2 Jahre. 3. Nachweis über die Erfahrung in der Fachplanung HLSK und GA durch Nennung von mindestens zwei unterschiedlichen persönlichen Referenzen über vergleichbare Aufträge aus dem Bereich Fachplanung HLSK und GA. Als vergleichbare Referenzen werden Projekte angesehen, die jeweils den folgenden Mindestanforderungen entsprechen: • Umbau-, Sanierungs- und/oder Neubauprojekte (beispielsweise: mehrgeschossige Bürobauten mit erdgeschossiger Ladenzeile, Empfangsgebäude (Bahnhof), denkmalgeschützte Gebäude etc.) • GWU* von mindestens 1,0 Mio. EUR. • Durchführung der Leistungsphasen 2-3 der Fachplanung HLSK und GA und Abschluss der Leistungsphase 3 in den letzten 10 Jahren Die Fachplanungen H, L, S, K und GA müssen nicht innerhalb einer Referenz nachgewiesen werden, jedoch trotzdem jeweils mit 2 Referenzen. 4. Nachweis über die Erfahrung in der Fachplanung HLSK und GA durch Nennung von mindestens einer persönlichen Referenz Bereich Fachplanung HLSK und GA mit Anwendung der BIM-Methodik. Die Leistungsphasen müssen nicht abgeschlossen sein. Referenzprojekte, die die Kriterien von Ziffer 3 und 4 erfüllen, können mehrfach gewertet wer-den (Doppelnennung möglich). Der Nachweis für die Referenzprojekte erfolgt über die nachfolgende Referenzbescheinigung / Eigenerklärung.// II. Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: stellvertretende Projektleitung - Nachweis der Berufserfahrung in der Fachplanung HLSK und GA nach Berufsabschluss über mindestens 3 Jahre oder Berufserfahrung in der Projektleitung über 2 Jahre. - Nachweis über die Erfahrung in der Fachplanung HLSK und GA durch Nennung von mindestens zwei unterschiedlichen persönlichen Referenzen über vergleichbare Aufträge aus dem Bereich Fachplanung HLSK und GA. Als vergleichbare Referenzen werden Projekte angesehen, die jeweils den folgenden Mindestanforderungen entsprechen: • Umbau-, Sanierungs- und/oder Neubauprojekte (beispielsweise: mehrgeschossige Bürobauten mit erdgeschossiger Ladenzeile, Empfangsgebäude, denkmal-geschützte Gebäude etc.) • GWU* von mindestens 0,5 Mio EUR. • Durchführung der Leistungsphasen 2-3 der Fachplanung HLSK und GA und Abschluss der Leistungsphase 3 in den letzten 10 Jahren Die Fachplanungen H, L, S, K und GA müssen nicht innerhalb einer Referenz nachgewiesen werden, jedoch trotzdem jeweils mit 2 Referenzen. Der Nachweis für die Referenzprojekte erfolgt über die nachfolgende Referenzbescheinigung / Eigenerklärung.// III. Erklärung zu Referenzprojekten: 1. Nachweis von mindestens zwei unterschiedlichen unternehmensbezogenen Referenzen über einen vergleichbaren Auftrag aus dem Bereich Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär und Klima sowie Gebäudeautomation (HLSK und GA). Als vergleichbare Referenz wird ein Projekt angesehen, das jeweils den folgenden Mindestanforderungen entspricht: - Umbau-, Sanierungs- und/oder Neubauprojekte (beispielsweise: mehrgeschossige Bürobauten mit erdgeschossiger Ladenzeile, Empfangsgebäude (Bahnhof), denk-malgeschützte Gebäude etc.) - GWU* von mindestens 1,0 Mio. EUR - Durchführung der Leistungsphasen 2-3 der folgenden Fachplanungen: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Raumlufttechnische Anlagen, Kälteanlagen, Feuerlöschanlagen und Gebäudeautomation; Abschluss der Leistungsphase 3 in den letzten 10 Jahren Die Fachplanungen H, L, S, K und GA müssen nicht innerhalb einer Referenz nachgewiesen werden, jedoch trotzdem jeweils mit 2 Referenzen. 2. Nachweis von mindestens einer unternehmensbezogenen Referenz über vergleichbare Aufträge aus dem Bereich Fachplanung HLSK und GA. Als vergleichbare Referenzen wer-den Projekte angesehen, die jeweils den folgenden Mindestanforderungen entsprechen: - Anwendung der BIM-Methodik in den Leistungsphasen 2-3 der Planung im Bereich Fachplanung HLSK und GA - Abschluss der Leistungsphase 3 in den letzten 10 Geschäftsjahren Die Fachplanungen H, L, S, K und GA müssen nicht innerhalb einer Referenz nachgewiesen werden, jedoch trotzdem jeweils mit mindestens einer Referenz. Referenzprojekte, die die Kriterien von Ziffer 1 und 2 erfüllen, können mehrfach gewertet werden (Doppelnennung möglich). Der Nachweis für die Referenzprojekte 1 und 2 erfolgt über die nachfolgende Referenzbescheinigung / Eigenerklärung.// IV. BIM-Mindestanforderungen: 1. Bestätigung von mindestens einem Arbeitsplatz mit einer BIM-fähigen CAD-Software im Unternehmen. 2. Bestätigung, dass mindestens ein Mitarbeiter im Unternehmen, der für den Einsatz im Projekt vorgesehen ist, in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschult ist. Die Bestätigung für Ziffer 1 und 2 erfolgt durch die Einreichung des Teilnahmeantrags.// V. Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.//