Beschaffung und Einrichtung eines Testsystems des Finanzsystems „Amondis“ der UHB Software GmbH zur Vorbereitung der Einführung bei zukünftigen Gesellschaften innerhalb des kbo-Verbunds.

Im Rahmen der Vorbereitung auf die Einführung des konzernweit einheitlichen Finanzsystems wird für die zukünftigen Gesellschaften des kbo-Verbunds ein dediziertes Testsystem des etablierten Systems „Amondis“ benötigt. Das Testsystem dient der frühzeitigen Erprobung, Anpassung und Validierung sämtlicher finanzwirtschaftlicher Kernprozesse sowie der Integration in die bestehende IT-Architektur des kbo-Verbunds. Amondis ist bereits …

CPV: 48443000 Balík programů pro účetnictví
Místo provedení:
Beschaffung und Einrichtung eines Testsystems des Finanzsystems „Amondis“ der UHB Software GmbH zur Vorbereitung der Einführung bei zukünftigen Gesellschaften innerhalb des kbo-Verbunds.
Misto zadání:
kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH
Číslo zakázky:
25_013 ITBO

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung und Einrichtung eines Testsystems des Finanzsystems „Amondis“ der UHB Software GmbH zur Vorbereitung der Einführung bei zukünftigen Gesellschaften innerhalb des kbo-Verbunds.
Beschreibung : Im Rahmen der Vorbereitung auf die Einführung des konzernweit einheitlichen Finanzsystems wird für die zukünftigen Gesellschaften des kbo-Verbunds ein dediziertes Testsystem des etablierten Systems „Amondis“ benötigt. Das Testsystem dient der frühzeitigen Erprobung, Anpassung und Validierung sämtlicher finanzwirtschaftlicher Kernprozesse sowie der Integration in die bestehende IT-Architektur des kbo-Verbunds. Amondis ist bereits das zentrale Finanzsystem in allen bestehenden Gesellschaften des kbo-Verbunds und gewährleistet die einheitliche Abbildung von Prozessen wie Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Haushalts- und Budgetplanung, Intercompany-Abstimmungen sowie die Anbindung an das Krankenhausinformationssystem CGM Medico. Ziel des Testsystems ist es, eine risikominimierte Einführung zu gewährleisten und insbesondere die komplexe Schnittstellenanbindung an das KIS CGM Medico frühzeitig zu erproben. Dies ermöglicht eine simulationsgestützte Prozessoptimierung, minimiert Implementierungsrisiken und erleichtert die Schulung zukünftiger Anwender. Das Testsystem wird auf einer zentralen Oracle-Datenbank betrieben, die durch die CompuGroup im Rahmen einer Generalunternehmerschaft betreut wird. Aufgrund der tiefgreifenden Integration in die bestehende Infrastruktur, der erforderlichen spezifischen Anpassungen sowie der technischen Alleinstellungsmerkmale ist die Beauftragung der CGM Clinical Europe GmbH alternativlos.
Kennung des Verfahrens : 1c23eaf5-5b36-45d8-bdcc-698d39aa8f9a
Interne Kennung : 25_013 ITBO
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48443000 Buchhaltungssoftwarepaket

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Haar
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : München, Haar, Ingolstadt

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Diese freiwillige ex-ante-Bekanntmachung erfolgt im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Angabe des Tages der Zuschlagsentscheidung (vgl. Abschnitt V.2.1) bezieht sich auf die Entscheidung der Kliniken des Bezirks Oberbayern – Kommunalunternehmen bzw. kbo-Isar-Amper-Klinikum gGmbH Vockestr. 72 85540 Haar, den Vertrag mit dem Wirtschaftsteilnehmer gemäß Abschnitt V.2.3) abzuschließen. Der gegenständliche Zuschlag wurde noch nicht erteilt, der gegenständliche Vertrag wurde also nicht abgeschlossen. Vielmehr erfolgt der Vertragsabschluss gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung diese ex-ante-Bekanntmachung – voraussichtlich am 30.04.2025.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - §14 VgV

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : siehe Verfahren
Beschreibung : siehe Verfahren
Interne Kennung : 25_013 ITBO

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48443000 Buchhaltungssoftwarepaket

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Haar
Land, Gliederung (NUTS) : München, Landkreis ( DE21H )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : München, Haar, Ingolstadt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vgl. außerdem § 134 GWB.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vgl. außerdem § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : • Die Liefer- und Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Gemäß § 14 Abs. 4 Pkt. 2 lit. b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Frage, ob ein Auftrag aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann, hängt entscheidend von der Festlegung des Auftragsgegenstandes und der Bestimmung seiner technischen Spezifikationen ab. Der Beschaffungsbedarf im Bereich eines Testsystems des Finanzsystems Amondis kann nur durch die Sofware der Fa. UHB Software GmbH gedeckt werden. Im Zuge der Vorbereitung zur Einführung des Finanzsystems bei zukünftigen Gesellschaften ist die Einrichtung eines Testsystems für das im kbo-Verbund zentral eingesetzte Finanzsystem zwingend erforderlich. Ziels ist es, die notwendige Basis für die spätere produktive Einführung zu schaffen und eine reibungslose Integration in die bestehenden Strukturen des kbo-Verbunds sicherzustellen. Amondis ist das etablierte Finanzsystem im gesamten kbo-Verbund und wird bereits in sämtlichen Gesellschaften produktiv genutzt – darunter die kbo-Lech-Mangfall-Kliniken gGmbH, die kbo-Isar-Amper-Klinikum gGmbH, die kbo-Inn-Salzach-Klinikum gGmbH, das kbo-Heckscher Klinikum gGmbH sowie das kbo-Kinderzentrum München gGmbH. Das Testsystem ermöglicht die umfassende Erprobung und Anpassung aller wesentlichen finanzwirtschaftlichen Kernprozesse, darunter: • Finanzbuchhaltung • Anlagenbuchhaltung • Kosten- und Leistungsrechnung • Controlling und Berichtswesen • Haushalts- und Budgetplanung • Intercompany-Buchungen innerhalb des kbo-Verbunds • Schnittstellen zu Personal- und Materialwirtschaftssystemen Die Beschaffung des Testsystems erlaubt eine Anbindung an das bereits etablierte Krankenhausinformationssystem CGB Medico, insbesondere die Prozesse der Rechnungsstellung an die Kostenträger können frühzeitig simuliert und optimiert werden. Eine solche Vorabt-Testung minimiert Risiken, reduziert manuelle Aufwände und vermeidet Systembrüche bei der späteren Produktivsetzung. Das Testsystem wird auf einer zentral bereitgestellten Oracle-Datenbank betrieben, die durch die CompuGroup betreut wird. Die CGM tritt im Rahmen einer Generalunternehmerschaft für den Betrieb von Amondis auf. Dadurch ist bereits im Testbetrieb eine einheitliche und nahtlose technische Integration gewährleistet. Eine Verwendung eines alternativen Systems zur Teststellung würde erhebliche Nachteile mit sich bringen: • Prozesse und Kontenpläne müssten unabhängig von den kbo-Standards aufgebaut werden • Die notwendige Schnittstelle zum KIS Medico wäre im Testbetrieb nicht valide darstellbar • Intercompany-Buchungen innerhalb des kbo-Verbunds könnten nicht abgebildet werden • Eine zentrale Betreuung durch CGM wäre nicht nutzbar, Support- und Wartungsstrukturen müssten separat aufgebaut werden • Hohe Mehrkosten durch Doppelentwicklungen, Schulungen und Anpassungen wären zu erwarten Darüber hinaus würde die Nutzung eines alternativen Systems im Testbetrieb die Erprobung der bestehenden Customizing-Einstellungen sowie die Nutzung des kbo-spezifischen Know-hows verhindern. Die Vorbereitung auf die Produktivsetzung wäre damit erheblich erschwert und mit unnötigen Risiken behaftet. Die Beschaffung des Testsystems von Amondis für die zukünftigen Gesellschaften ist daher aus technischer und wirtschaftlicher Sicht zwingend geboten. Sie ermöglicht eine risikominimierte Einführung des Finanzsystems, sichert die Integrität der konzernweiten Finanzarchitektur und gewährleistet die erforderliche Anbindung an das Krankenhausinformationssystem für eine effiziente Abrechnung mit den Kostenträgern. Eine Vergabe an ein anderes Unternehmen oder die Nutzung eines alternativen Testsystems ist aufgrund der bestehenden Systemarchitektur, der tiefen Integration in die IT-Infrastruktur und der technischen Alleinstellungsmerkmale nicht möglich.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH
Registrierungsnummer : HRB 171527
Stadt : Haar
Postleitzahl : 85540
Land, Gliederung (NUTS) : München, Landkreis ( DE21H )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle kbo
Telefon : 000
Internetadresse : www.kbo-iak.de
Profil des Erwerbers : https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : CGM Clinical Europe GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRB 27136
Stadt : Erlangen
Postleitzahl : 91052
Land, Gliederung (NUTS) : Erlangen, Kreisfreie Stadt ( DE252 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer : UStID. DE 811335517
Abteilung : Vergabekammer Südbayern
Stadt : München
Postleitzahl : 80534
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabekammer Südbayern
Telefon : +49 89 2176-2411
Fax : +49 89 2176-2847
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 21dec6ef-4f64-47d6-a054-aa72d5be46a2 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 17/04/2025 15:33 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00259230-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 78/2025
Datum der Veröffentlichung : 22/04/2025