Beschaffung einer Fullservice Druckerumgebung

Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Fullservice Druckerumgebung Auftragsgegenständlich ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung (Miete) von Druckern und digitalen Multifunktionsgeräten, der Lieferung von Verbrauchsmaterialien (ausgenommen Druckerpapier) und der Erbringung damit verbundener Dienstleistungen sowie von Service- und Wartungsleistungen für Alt- und Neugeräte. Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können der 3_Leistungsbeschreibung entnommen werden.

CPV: 30232100 Tiskárny a kresliče
Místo provedení:
Beschaffung einer Fullservice Druckerumgebung
Misto zadání:
Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
Číslo zakázky:
Vivantes Druckerlandschaft

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung einer Fullservice Druckerumgebung
Beschreibung : Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Fullservice Druckerumgebung
Kennung des Verfahrens : df6726a5-d049-4383-9652-fb8b0c6f830d
Interne Kennung : Vivantes Druckerlandschaft
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Zentrale Elemente des Verfahrens : Siehe 2_Bewerbungsbedingungen.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30232100 Drucker und Plotter

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Aroser Allee 72-76
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 13407
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M5W5T#
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Beschaffung einer Fullservice Druckerumgebung
Beschreibung : Auftragsgegenständlich ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung (Miete) von Druckern und digitalen Multifunktionsgeräten, der Lieferung von Verbrauchsmaterialien (ausgenommen Druckerpapier) und der Erbringung damit verbundener Dienstleistungen sowie von Service- und Wartungsleistungen für Alt- und Neugeräte. Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können der 3_Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Interne Kennung : Vivantes Druckerlandschaft

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30232100 Drucker und Plotter

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Aroser Allee 72-76
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 13407
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : EIGENERKLÄRUNG ÜBER DAS (NICHT-)VORLIEGEN VON AUSSCHLUSSGRÜNDEN (1) Bieter haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (A-EntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist 2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden. (2) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG und § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zu-schlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern. (3) Liegt bei einem Bieter ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, hat dieser Selbstreinigungsmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu ist nachzuweisen, dass er 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. (4) Die Auftraggeberin bewertet die vom Bieter ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet die Auftraggeberin die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bieter. (5) Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 LkSG wird der Bieter nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen hat. (6) Kommt der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bieter nachweist, dass er seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (7) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist deshalb die entsprechende Erklärung im Rahmen der 2.7_Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen. BERUFUNG AUF DIE LEISTUNGSFÄHIGKEIT UND FACHKUNDE DRITTER (EIGUNGSLEIHE) (1) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. (2) Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss die 2.3_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und unterzeichnet mit dem Angebot des Bieters einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung und dieser Bewerbungsbedingungen unter Verwendung der gestellten Formblätter 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter darauf beruft. (3) Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 6.2) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Ziffer 6.5) nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und dieser Bewerbungsbedingungen und unter Verwendung der gestellten Formblätter 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und 2.7_Erklärung Ausschlussgründe individuell und vollständig nachweisen. (4) Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (5) Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung der Eignungskriterien in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vor-liegen. (6) Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bieter eine angemessene Frist gesetzt. (7) Es wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV. BIETERGEMEINSCHAFTEN (1) Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft ist zulässig. Der Koordinierungsaufwand darf allerdings nicht bei der Auftraggeberin liegen. Ist eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bietergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das 2.1_Angebotsschreiben unter-schreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für die Auftraggeberin ist. (2) Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die zum Nachweis der Eignung vorgegebenen Formblätter - 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, - 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, - 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit und - 2.7_Erklärung Ausschlussgründe gesondert auszufüllen. Zusätzlich füllt die Bietergemeinschaft 2.2_Erklärung Bietergemeinschaft aus, in dem auch der vorgenannte bevollmächtigte Vertreter benannt wird. (3) Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 6.2) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer 6.5) müssen für jedes Unternehmen, das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist, individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : s. Ziffer 11.2 der Bewerbungsbedingungen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : s. Ziffer 11.1 der Bewerbungsbedingungen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen : (1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. (3) Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : 6 800 000 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : druckerfachmann.de GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 01
Titel : Vivantes-Druckerlandschaft
Datum des Vertragsabschlusses : 26/09/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
Registrierungsnummer : DE212101555
Postanschrift : Aroser Allee 72-76
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 13407
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Andre Kruschke
Telefon : 030 130 10
Internetadresse : https://vivantes.de/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer : 030 9013-8316
Postanschrift : Martin-Luther-Straße 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : 030 9013-8316
Fax : 030 9013-7613
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : druckerfachmann.de GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : 12524
Postanschrift : Wegedornstraße 36
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 12524
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : 0305056544
Fax : 03050565457
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 639798b9-876c-416d-9ef5-5a8acaa05088 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 01/10/2025 11:54 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00643957-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 189/2025
Datum der Veröffentlichung : 02/10/2025