Auslagerung NEON

§ 14 Absatz 4 VgV: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat die Migration, den Betrieb und die Weiterentwicklung seines Informations- und Wissensmanagement-Portals NEON im Wege der Direktvergabe an die SNTL PUBLISHING GmbH & Co. KG vergeben. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend „Beitragsservice“) führt als nicht …

CPV: 72000000 Informační technologie: poradenství, vývoj programového vybavení, internet a podpora, 72200000 Programování programového vybavení a poradenské služby, 72230000 Vývoj programového vybavení na zakázku, 72267000 Údržba a opravy programového vybavení
Místo provedení:
Auslagerung NEON
Misto zadání:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Číslo zakázky:
BW 03/24

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Auslagerung NEON
Beschreibung : § 14 Absatz 4 VgV: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat die Migration, den Betrieb und die Weiterentwicklung seines Informations- und Wissensmanagement-Portals NEON im Wege der Direktvergabe an die SNTL PUBLISHING GmbH & Co. KG vergeben. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend „Beitragsservice“) führt als nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft für die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und Deutschlandradio den Einzug des Rundfunkbeitrags durch. In diesem Kontext werden rund 46,1 Millionen Beitragskonten (von natürlichen wie auch juristischen Personen) verwaltet. Der Beitragsservice steht dabei im Dialog mit den (potentiellen) Beitragskontoinhabern, um deren Daten und Anliegen entgegenzunehmen und eine effiziente Bearbeitung sicherzustellen. Um die Kommunikation mit den (potentiellen) Beitragskontoinhabern einheitlich und fachlich fundiert zu gestalten, wurde das Informations- und Wissensmanagement-Portal NEON seit 2007 im Beitragsservice aufgebaut und genutzt. Dieses basiert auf dem freien Open Source Content Management System ZMS, welches die SNTL PUBLISHING GmbH & Co. KG (nachfolgend „SNTL“) federführend erstellt hat. Das ZMS System wurde im Beitragsservice on-premise in Betrieb genommen und über Jahre durch SNTL betreut und entsprechend den Anforderungen des Beitragsservice ergänzt und weiterentwickelt. SNTL verfügt somit über detaillierte Kenntnisse des Systems hinsichtlich Anforderungen, Aufbau und Anpassungen, die in der Vergangenheit vorgenommen wurden. Der Beitragsservice lagert den Betrieb und die Weiterentwicklung des Informations- und Wissensmanagement-Portals NEON aus und hat SNTL hiermit beauftragt. Das ZMS-Portal NEON verfügt über einen hohen Anteil an individuell entwickelten Content-Objekten und Funktionen. Im Rahmen der Auslagerung mit anschließendem Betrieb und Hosting ist eine Migration auf die aktuelle Version des ZMS sowie die Weiterentwicklung einzelner Bestandteil des Informations- und Wissensmanagement-Portals NEON erforderlich. Die benötigten Dienstleistungen können aus den nachfolgenden technischen Gründen nur von SNTL erbracht werden: SNTL hat als Entwickler des Open Source Systems ZMS ein Alleinstellungsmerkmal auf dem Markt. ZMS hat sich zu einem Nischenprodukt für Publishing-Server-Lösungen entwickelt und basiert auf der Basis-Technologie Python/ZMS. Seit der Einführung wurde das Portal in Zusammenarbeit mit SNTL im Beitragsservice technisch weiterentwickelt, um spezifische Funktionalitäten für den Redaktionsprozess und die Sachbearbeitung des Beitragsservice zu realisieren. Diese wären bei einem Wechsel der System-Plattform nicht mehr verfügbar. Die Publishing-Server-Lösung in der Content-Verwaltung und -Organisation wird in Kombination mit folgenden geforderten technischen Aufgaben nur von SNTL angeboten: • Setup und Migration des vorhandenen Systems auf einen Cloud-Server, inkl. geeigneter Suchmaschine, • Hosting/Betriebs-Leistung (SaaS) inkl. Systemaktualisierung, Support, Fehlerbehebung sowie • Weiterentwicklung der ZMS-basierten Content-Objekte. Der Beitragsservice hat vor der beabsichtigten Direktvergabe eine umfassenden Marktsichtung auf europäischer Ebene durchgeführt. Im Ergebnis konnte kein anderes Unternehmen identifiziert werden, welches die vorliegend zu vergebenden Leistungen ebenfalls erbringen könnte.
Kennung des Verfahrens : 14b6e9af-4058-44f6-bd0e-06d0a5e94f88
Vorherige Bekanntmachung : 348971-2025
Interne Kennung : BW 03/24
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72267000 Software-Wartung und -Reparatur

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Freimersdorfer Weg 6
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50829
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Der Vertrag wurde nach Veröffentlichung einer sog. "ex-ante Transparenz-Bekanntmachung" im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB abgeschlossen. Es wird daher auf § 135 GWB verwiesen: § 135 GWB: § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff., 135 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Absatz 4 VgV: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat die Migration, den Betrieb und die Weiterentwicklung seines Informations- und Wissensmanagement-Portals NEON im Wege der Direktvergabe an die SNTL PUBLISHING GmbH & Co. KG vergeben.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Auslagerung NEON
Beschreibung : § 14 Absatz 4 VgV: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat die Migration, den Betrieb und die Weiterentwicklung seines Informations- und Wissensmanagement-Portals NEON im Wege der Direktvergabe an die SNTL PUBLISHING GmbH & Co. KG vergeben. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend „Beitragsservice“) führt als nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft für die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und Deutschlandradio den Einzug des Rundfunkbeitrags durch. In diesem Kontext werden rund 46,1 Millionen Beitragskonten (von natürlichen wie auch juristischen Personen) verwaltet. Der Beitragsservice steht dabei im Dialog mit den (potentiellen) Beitragskontoinhabern, um deren Daten und Anliegen entgegenzunehmen und eine effiziente Bearbeitung sicherzustellen. Um die Kommunikation mit den (potentiellen) Beitragskontoinhabern einheitlich und fachlich fundiert zu gestalten, wurde das Informations- und Wissensmanagement-Portal NEON seit 2007 im Beitragsservice aufgebaut und genutzt. Dieses basiert auf dem freien Open Source Content Management System ZMS, welches die SNTL PUBLISHING GmbH & Co. KG (nachfolgend „SNTL“) federführend erstellt hat. Das ZMS System wurde im Beitragsservice on-premise in Betrieb genommen und über Jahre durch SNTL betreut und entsprechend den Anforderungen des Beitragsservice ergänzt und weiterentwickelt. SNTL verfügt somit über detaillierte Kenntnisse des Systems hinsichtlich Anforderungen, Aufbau und Anpassungen, die in der Vergangenheit vorgenommen wurden. Der Beitragsservice lagert den Betrieb und die Weiterentwicklung des Informations- und Wissensmanagement-Portals NEON aus und hat SNTL hiermit beauftragt. Das ZMS-Portal NEON verfügt über einen hohen Anteil an individuell entwickelten Content-Objekten und Funktionen. Im Rahmen der Auslagerung mit anschließendem Betrieb und Hosting ist eine Migration auf die aktuelle Version des ZMS sowie die Weiterentwicklung einzelner Bestandteil des Informations- und Wissensmanagement-Portals NEON erforderlich. Die benötigten Dienstleistungen können aus den nachfolgenden technischen Gründen nur von SNTL erbracht werden: SNTL hat als Entwickler des Open Source Systems ZMS ein Alleinstellungsmerkmal auf dem Markt. ZMS hat sich zu einem Nischenprodukt für Publishing-Server-Lösungen entwickelt und basiert auf der Basis-Technologie Python/ZMS. Seit der Einführung wurde das Portal in Zusammenarbeit mit SNTL im Beitragsservice technisch weiterentwickelt, um spezifische Funktionalitäten für den Redaktionsprozess und die Sachbearbeitung des Beitragsservice zu realisieren. Diese wären bei einem Wechsel der System-Plattform nicht mehr verfügbar. Die Publishing-Server-Lösung in der Content-Verwaltung und -Organisation wird in Kombination mit folgenden geforderten technischen Aufgaben nur von SNTL angeboten: • Setup und Migration des vorhandenen Systems auf einen Cloud-Server, inkl. geeigneter Suchmaschine, • Hosting/Betriebs-Leistung (SaaS) inkl. Systemaktualisierung, Support, Fehlerbehebung sowie • Weiterentwicklung der ZMS-basierten Content-Objekte. Der Beitragsservice hat vor der beabsichtigten Direktvergabe eine umfassenden Marktsichtung auf europäischer Ebene durchgeführt. Im Ergebnis konnte kein anderes Unternehmen identifiziert werden, welches die vorliegend zu vergebenden Leistungen ebenfalls erbringen könnte.
Interne Kennung : BW 03/24

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
Menge : 1 Stück
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der Beitragsservice ist berechtigt, den Vertrag zwei Mal um jeweils 12 Monate zu gleichen Konditionen zu verlängern.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Freimersdorfer Weg 6
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50829
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2028

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 221 000 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 143029-2024
Zusätzliche Informationen : Der Vertrag wurde nach Veröffentlichung einer sog. "ex-ante Transparenz-Bekanntmachung" im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB abgeschlossen. Es wird daher auf § 135 GWB verwiesen: § 135 GWB: § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff., 135 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Direktvergabe, daher keine Angebotswertung mehrerer konkurrierender Angebote erforderlich
Beschreibung : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Direktvergabe
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde : Direktvergabe

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Vertrag wurde nach Veröffentlichung einer sog. "ex-ante Transparenz-Bekanntmachung" im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB abgeschlossen. Es wird daher auf § 135 GWB verwiesen: § 135 GWB: § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff., 135 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln -
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 221 000 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : § 14 Absatz 4 VgV: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat die Migration, den Betrieb und die Weiterentwicklung seines Informations- und Wissensmanagement-Portals NEON im Wege der Direktvergabe an die SNTL PUBLISHING GmbH & Co. KG vergeben. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend „Beitragsservice“) führt als nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft für die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und Deutschlandradio den Einzug des Rundfunkbeitrags durch. In diesem Kontext werden rund 46,1 Millionen Beitragskonten (von natürlichen wie auch juristischen Personen) verwaltet. Der Beitragsservice steht dabei im Dialog mit den (potentiellen) Beitragskontoinhabern, um deren Daten und Anliegen entgegenzunehmen und eine effiziente Bearbeitung sicherzustellen. Um die Kommunikation mit den (potentiellen) Beitragskontoinhabern einheitlich und fachlich fundiert zu gestalten, wurde das Informations- und Wissensmanagement-Portal NEON seit 2007 im Beitragsservice aufgebaut und genutzt. Dieses basiert auf dem freien Open Source Content Management System ZMS, welches die SNTL PUBLISHING GmbH & Co. KG (nachfolgend „SNTL“) federführend erstellt hat. Das ZMS System wurde im Beitragsservice on-premise in Betrieb genommen und über Jahre durch SNTL betreut und entsprechend den Anforderungen des Beitragsservice ergänzt und weiterentwickelt. SNTL verfügt somit über detaillierte Kenntnisse des Systems hinsichtlich Anforderungen, Aufbau und Anpassungen, die in der Vergangenheit vorgenommen wurden. Der Beitragsservice lagert den Betrieb und die Weiterentwicklung des Informations- und Wissensmanagement-Portals NEON aus und hat SNTL hiermit beauftragt. Das ZMS-Portal NEON verfügt über einen hohen Anteil an individuell entwickelten Content-Objekten und Funktionen. Im Rahmen der Auslagerung mit anschließendem Betrieb und Hosting ist eine Migration auf die aktuelle Version des ZMS sowie die Weiterentwicklung einzelner Bestandteil des Informations- und Wissensmanagement-Portals NEON erforderlich. Die benötigten Dienstleistungen können aus den nachfolgenden technischen Gründen nur von SNTL erbracht werden: SNTL hat als Entwickler des Open Source Systems ZMS ein Alleinstellungsmerkmal auf dem Markt. ZMS hat sich zu einem Nischenprodukt für Publishing-Server-Lösungen entwickelt und basiert auf der Basis-Technologie Python/ZMS. Seit der Einführung wurde das Portal in Zusammenarbeit mit SNTL im Beitragsservice technisch weiterentwickelt, um spezifische Funktionalitäten für den Redaktionsprozess und die Sachbearbeitung des Beitragsservice zu realisieren. Diese wären bei einem Wechsel der System-Plattform nicht mehr verfügbar. Die Publishing-Server-Lösung in der Content-Verwaltung und -Organisation wird in Kombination mit folgenden geforderten technischen Aufgaben nur von SNTL angeboten: • Setup und Migration des vorhandenen Systems auf einen Cloud-Server, inkl. geeigneter Suchmaschine, • Hosting/Betriebs-Leistung (SaaS) inkl. Systemaktualisierung, Support, Fehlerbehebung sowie • Weiterentwicklung der ZMS-basierten Content-Objekte. Der Beitragsservice hat vor der beabsichtigten Direktvergabe eine umfassenden Marktsichtung auf europäischer Ebene durchgeführt. Im Ergebnis konnte kein anderes Unternehmen identifiziert werden, welches die vorliegend zu vergebenden Leistungen ebenfalls erbringen könnte.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : SNTL Publishing GmbH & Co. KG
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot zu BW 03/24 Auslagerung NEON
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 221 000 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : BW 03/24 Auslagerung NEON
Titel : BW 03/24 Auslagerung NEON
Datum der Auswahl des Gewinners : 27/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 17/06/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Registrierungsnummer : t:022150610
Abteilung : Vergabestelle
Postanschrift : Freimersdorfer Weg 6
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50829
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle
Telefon : 000
Profil des Erwerbers : https://www.rundfunkbeitrag.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : SNTL Publishing GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : HRA 35 163
Postanschrift : Hegelplatz 1
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10117
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer : 05315-03002-81
Abteilung : Vergabekammer Rheinland
Postanschrift : Zeughausstraße 2-10
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50667
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +492211473055
Fax : +492211472889
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : f2418b19-2d99-49af-96fc-0cb02fd714bc - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 18/06/2025 14:13 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00398517-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 116/2025
Datum der Veröffentlichung : 19/06/2025