Zusätzliche Informationen
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(1) Teilnahmewettbewerb: Die geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag [inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 im Anhang], Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [Formular 124 LD], Erklärung zu etwaigem Russlandbezug [Formular VO-2022-833]) sowie - sofern zutreffend - Bewerbergemeinschaftserklärung [Formular 234], Erklärungen für Nachunternehmer [Formular 124 LD und Formular 236]) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name des Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform bis zu der genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. (2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird. (3) Unter der genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen. (4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 [3], Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform des Bauherrn. (5) Hinweis zu Zuschlagskriterien (Stufe 2 des Verfahrens): Die Angebotsinhalte zu den nichtpreislichen Angebotsbestandteilen werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung relevanten Angebotsbestandteile sind mit dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung einer vorgesehenen Präsentation (s.a. Hinweise in der Bewertungsmatrix) bewertet. Je Kriterium werden 0-5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insg. maximal 360 Punkte erreicht werden. Bewertung Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,7 -fachen oder mehr als dem 1,7-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,7 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,5- niedrigster Preis). (6) Der Bauherr beabsichtigt, i.R. der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 10 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen. (7) Mit Teilnahme an dem Vergabeverfahren erklärt sich der Bewerber einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, vom Bewerber zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Er erklärt ferner, dass die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz bitte an die in Ziff. 1.1 genannte Kontaktstelle wenden. (8) Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindest-/Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 - 5. (9) Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben. (1) Folgende Unterlagen sind bereits mit der Bekanntmachung im Internet abrufbar: Gutachten zum Bestandstragwerk Haus C sowie Mustervertrag und Muster-Formblatt für Honorarangebot (für Stufe 2 des Verfahrens). Eine Kenntnis ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. (2) In der 2. Stufe des Verfahrens werden den zur Teilnahme ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt: u.a. Vermessungspläne (soweit vorhanden); Bodengutachten; Schadstoffuntersuchungen der Bestandsgebäude. (3) Im Falle der Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot und einem Konzept zu den nichtpreislichen Zuschlagskriterien weitere Unterlagen/Erklärungen vorzulegen (Angebotsschreiben [Formular] sowie u.a. Angaben zum Wettbewerbsregister). (4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Anfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. (5) Die angegebene Vertragslaufzeit ist als Zirka-Angabe zu verstehen; die Angabe umfasst die 1. Beauftragungsstufe mit den LPh 1-4 (Haus C und Erweiterung) bzw. den LPh 1-2 (Haus A, D und E und optionale Erweiterung Sportflächen).