ZV - Ahorn - Generalsanierung Johann-Gemmer-Grundschule - Abbrucharbeiten

Abbrucharbeiten Abbruch Bodenplatte, ca. 9,00 m3 Abbruch Fundamente ca. 5 m3 Abbruch Zementestrich ca. 100,00 m2 Abbruch GK- Wände ca. 73,00 m2 Abbrechen Wand und Bodenfliesen ca. 195 m2 Ausbau und Entsorgung KMF ca. 200,00 m2 Mauerwerksabbruch ca. 23,00 m3

CPV: 45111100 Разрушителни работи
Краен срок:
Май 14, 2025, 9 преди обяд
Вид на крайния срок:
Подаване на оферта
Място на изпълнение:
ZV - Ahorn - Generalsanierung Johann-Gemmer-Grundschule - Abbrucharbeiten
Издаващ орган:
Gemeinde Ahorn
Номер на наградата:
1200-0452-2025/000556

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Gemeinde Ahorn
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : ZV - Ahorn - Generalsanierung Johann-Gemmer-Grundschule - Abbrucharbeiten
Beschreibung : Abbrucharbeiten
Kennung des Verfahrens : 6f7d2f98-f5d3-418e-8b55-eaf9bea6e3a6
Interne Kennung : 1200-0452-2025/000556
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45111100 Abbrucharbeiten

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Schulstraße 21
Stadt : Ahorn
Postleitzahl : 96482
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Landkreis ( DE247 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt die formellen Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit namens und im Auftrag der Gemeinde Ahorn durch.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Korruption : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Betrugsbekämpfung : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Entrichtung von Steuern : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : ZV - Ahorn - Generalsanierung Johann-Gemmer-Grundschule - Abbrucharbeiten
Beschreibung : Abbruch Bodenplatte, ca. 9,00 m3 Abbruch Fundamente ca. 5 m3 Abbruch Zementestrich ca. 100,00 m2 Abbruch GK- Wände ca. 73,00 m2 Abbrechen Wand und Bodenfliesen ca. 195 m2 Ausbau und Entsorgung KMF ca. 200,00 m2 Mauerwerksabbruch ca. 23,00 m3
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45111100 Abbrucharbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Schulstraße 21
Stadt : Ahorn
Postleitzahl : 96482
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Landkreis ( DE247 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 21/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 29/08/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst#, Zusätzliche Informationen (BT-300) Frist, bis zu der Bieterfrage als rechtzeitig gestellt gelten: 08.05.2025

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Zertifikat für die Ausführung von Arbeiten nach TRGS 521 (KMF- Entsorgung) sowie TRGS 519 (Asbest-Entsorgung).
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterium :
Art : Sonstiges
Beschreibung : Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19666d313ad-529a7ebb13b027a4

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://www.tender24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 14/05/2025 09:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Der Auftraggeber behält sich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung das Recht vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 16a EU VOB/A).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 14/05/2025 09:00 +02:00
Ort : Stadt Coburg - Beschaffungsamt Steingasse 18 96450 Coburg Deutschland
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Coburg - Beschaffungsamt -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Stadt Coburg - Beschaffungsamt -

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Gemeinde Ahorn
Registrierungsnummer : t:0956181410
Postanschrift : Hauptstraße 40
Stadt : Ahorn
Postleitzahl : 96482
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Landkreis ( DE247 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 956181410
Fax : +49 9561814111
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-7002

Offizielle Bezeichnung : Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Registrierungsnummer : 09463000-0001SC1200-50
Postanschrift : Steingasse 18
Stadt : Coburg
Postleitzahl : 96450
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Kreisfreie Stadt ( DE243 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 9561893155
Fax : +49 95618963155
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-7003

Offizielle Bezeichnung : Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Registrierungsnummer : 09463000-0001SC1200- 50
Postanschrift : Steingasse 18
Stadt : Coburg
Postleitzahl : 96450
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Kreisfreie Stadt ( DE243 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 9561 893155
Fax : +49 9561 8963155
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : 09-0358002-61
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 981531277
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : 09-0358002- 61
Postanschrift : Promenade 27 (Schloss)
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 9815 31277
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : dd3446c7-9a7f-4b15-a2e2-42af1f439759 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 28/04/2025 10:30 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00275766-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 83/2025
Datum der Veröffentlichung : 29/04/2025