Zusätzliche Informationen
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Die Stadtteilschule (StS) und Gymnasium (Gym) Meiendorf befinden sich im Stadtteil Rahlstedt. Der Gebäudebestand von 16 (Gym) bzw. 8 (StS) Gebäuden wird durch Neubauten ergänzt. Am Schierenberg 50 entsteht ein gemeinsamer Oberstufenstandort. Am Standort der StS am Deepenhorn 1 wurde das denkmalgeschützte Gebäude 2 2024 saniert. Die Planung erfolgte durch das Büro GT Consult. Die Mensa wurde 2014, die Sporthalle 2018 fertiggestellt. Die Planung der Projekte erfolgte durch das Büro ITG. Das Gym hat ihren Standort am Schierenberg 60/50 (SB). Am SB 50 wurde 2023 ein Klassenhaus realisiert. Die Planung erfolgte durch das Büro WPW Leipzig GmbH. Aktuell befindet sich das Projekt in der LP 2. Mit der LP 1 und 2 wurde das Büro IPP ESN beauftragt. Alle vorgenannten Büros werden von der Teilnahme an diesem Verfahren nicht ausgeschlossen. Die relevanten Unterlagen werden den Bietern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die bauliche Entwicklung der Standorte erfolgt in mehreren Bauabschnitten im laufenden Schulbetrieb. Am Standort SB 50/60 werden pädagogische Flächen (gesamt 8.172 m²) realisiert, dabei sind die Abrisse von Geb. 1 und 4 am SB50 sowie Geb. 6-10 am SB60 zu planen. Am Standort Deepenhorn werden anschließend die Abbruch- (Geb. 1, 4, 5), Neubaumaßnahmen (gesamt 2.686,63 m²) sowie ein überdachtes Außenspielfeld (400 m²) umgesetzt. Die Realisierung des Neubaus am Standort SB 50 ist in 2. Q 2027 geplant, Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahmen in 2031. Wirtschaftlichkeit, Minimierung der Lebenszykluskosten und hohe Energieeffizienz der Gebäude werden erwartet. Es ist ein EG 40 Standard, DGNB/QNG Zertifizierung zu erreichen. Die Baumaßnahmen werden durch einen zertifizierten DGNB Auditor begleitet. Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahmen ist ein Budget (KG 200-600) von ca. 23,6 Mio. Euro netto vorgesehen. Die anteiligen Baukosten für die TA (KG 400) betragen ca. 5,12 Mio. € netto. Zu vergebenden Leistungen: - Leistungsphase 3 der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-6 und 8; - Leistungsphasen 4 (teilweise), 5-9 der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-6 und 8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der AG festzulegenden Stufen); - Übernahme und Einarbeitung in die Ergebnisse der LP 1 und 2 sowie Bestandsaufnahme als optionale Beauftragung durch Abstimmung des AG; - Erarbeiten von Vorschlägen zur Optimierung sowie Kostenreduzierung der Planung der Leistungsphase 2 als optionale Beauftragung durch Abstimmung des AG; - Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung als optionale Beauftragung durch Abstimmung des AG; - Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fer-tigteilen) als optionale Beauftragung durch Abstimmung des AG; - Fortschreiben der Ausführungspläne als optionale Beauftragung durch Abstimmung des AG; - Mitwirken und Beachten der Anforderungen des Vereinbarten Zertifizierungssys-tems (DGNB/QNG) sowie der Förderprogramme (BEG – NWG), Mitwirkung bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen für die Antragsstellung von Investitions- und Fördermitteln sowie bei der Erstellung von Zwischen- und Verwendungsnach-weisen in allen Leistungsphasen als optionale Beauftragung durch Abstimmung des AG; - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist als optionale Beauftragung durch Abstimmung des AG; - Mitwirken bei den vorbereitenden Maßnahmen (Bestandsaufnahme, Vorbereiten und Durchführen der Vergabe) und technische Begleitung der Freischaltung aller Gebäude über alle Anlagengruppen, einschließlich Abriss Gebäubäude 01, 04, 05 (Deepenhorn), Gebäude 01, 04 (Schierenberg 50) und Gebäude 06-10 (Schieren-berg 60) als optionale Beauftragung durch Abstimmung des AG; - Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-6 und 8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers werden ggf. Vertreter aus behördlichem Kontext und externe Projektsteuerung in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung des VgV-Verfahrens durch das Büro D&K GmbH aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Technische Ausrüstung eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 01.01.2017) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) abgeschlossen und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-8 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-4 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-3 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 34 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der im Bewerberbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerberbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerberbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe Verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens) nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.