Quellen der Ausschlussgründe
:
Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Betrug
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Korruption
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Zahlungsunfähigkeit
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
:
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend Nr. 19 dieser Bekanntmachung. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.