Beschreibung
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Gegenstand des Vertrages sind: 1. Wartung und Inspektion an 22 Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen): - 16 St. RLT-Anlagen unterschiedlicher Hersteller (Rabotherm, Daikin, Helios) und Leistung - 2 St. Zu- und Abluft-Anlagen (belastete Luft und Heizzentrale), Hersteller Hümer bzw. Helios - 2 St. Abluftanlagen (Batterieraum, Tierkörperentsorgung), Hersteller Helios, - 2 St. Entrauchungsventilatoren (Foyer, Spurenanalytik), Hersteller TROX BVAXN bzw. EMOD HEFIE3 1 00L A/ 4K, alle Baujahr 2016. Wartung und inspektionen erfolgen 1x jährlich, bei Auffälligkeiten müssen Filter der Filterstufe 1 nach einem Jahr, weiterer Filterstufen nach 2 Jahren ausgetauscht werden. 2. Wartung und Überprüfung von 85 Systemen Volumenstromregler unterschiedlicher Ausführung: - 24 St. der Ausführung variable Abluft und variable Zuluft, mit jeweils einer Komponente Raumabluft und Raumzuluft - 1 St. der Ausführung variable Abluft und variable Zuluft, mit zwei Komponenten (ASS und Raumabluft) und Raumzuluft - 60 St. der Ausführung variable Abluft, konstante Abluft, jeweils mit einer oder mehreren Komponente/n (z.B. Abzug, ASS, Raumabluft bzw. Schrank, Boden) und variable Zuluft mit der Komponente Raumzuluft, Wartung und Überprüfungen erfolgen 1x jährlich. 3. Wartung, Inspektion und Funktionsprüfung an 390 St. nicht frei zugänglicher Brandschutzklappen (BSK) in Wand, Zwischendecke, meist eingemauert, des Herstellers Wildeboer, der Typen FK90, FR90, BV90 und eines Typs FR 90 / BR: FR92, Baujahr 2017. Prüfzeugnisse, Bauaufsichtliche Zulassungen, Herstellervorgaben, Vorgaben des Prüfsachverständigen, Regelungen der LandesBauVO, der DIN EN 1 5650 in Verbindung mit der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB. 2023 sowie sonstige objektspezifische Vorgaben (z.B. Festlegungen zu Prüfzyklen) sind zwingend zu beachten. 4. Wiederholungsprüfungen - Durchführung von DGUV- Prüfungen den RLT-Anlagen und BSK - Hygienische Prüfung an 17 RLT-Anlagen nach VDI 6022 Der AN organisiert eigenständig die vorgeschriebenen Prüfungen durch eine befähigte Person/ zugelassenen Überwachungsstelle. 5. Kleine Instandsetzungsarbeiten an genannten technischen Anlagen und Einrichtungen. Die Anlagen befinden sich in einem 5-geschossigen Gebäude. Die Leistungsausführung erfolgt gemäß der Angaben im Leistungsverzeichnis, in der Arbeitskarte 430, der Arbeitskarte für Volumenstromregler sowie der Bestandsliste BSK. Der AN ist verpflichtet: - im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, ohnehin in den Arbeitskarten / Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung unverzüglich zu beseitigen, innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit. - alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien, Herstellerangaben etc. sowie die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. - alle benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z.B. Schmier-/ Reinigungsmittel) und geeignete Zugangstechnik usw. zu stellen bzw. zu liefern. - die ausgeführten Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand inkl. etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. - innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan zu erstellen und den geplanten Termin für die Durchführung der Leistung mit dem Beauftragten der AG mindestens 12 Werktage vorher nochmalig abzustimmen, und sich den Termin für die tatsächliche Ausführung schriftlich bestätigen zu lassen. Weiter siehe Punkt 5.1