Titel
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Pflege von Ausgleichsflächen in den Jahren 2025 - 2027 in den Gemarkungen Ensch, Fastrau, Fell, Kenn, Klüsserath, Leiwen, Longen, Lörsch, Mehring, Pölich, Schleich, Schweich, Trittenheim
Beschreibung
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Leistungsbeschreibung 0. Vorbemerkungen Die nachfolgenden Angaben entbinden den Bieter nicht von seiner Verpflichtung zur genauen Prüfung der örtlichen Gegebenheiten im Arbeitsbereich und der für das Angebot und die Ausführung der Leistung maßgebenden Unterlagen und Verhältnisse. Alle sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Forderungen hat der Bieter in die entsprechenden Positionen des LV einzurechnen, sofern über die Kostentragung in der Leistungsbeschreibung oder dem LV nicht ausdrücklich etwas anderes gesagt wird. Wird in einzelnen Texten der Leistungsbeschreibung oder des LV auf ungültige Normen und Technische Regelwerke hingewiesen, so sind diese Verweise durch die derzeit gültigen Normen und Regelungen zu ersetzen. Bewerber müssen auf Verlangen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Die Maßnahme ist vor Kalkulation zu besichtigen. Es wird empfohlen die Besichtigung mit der Bauleitung abzustimmen. Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Flächen von der Pflege auszunehmen und weitere Flächen in die Pflege aufzunehmen. 1. Allgemeine Beschreibung der Leistung Die Verbandsgemeinde Schweich plant, Ausgleichsflächen in 11 Ortsgemeinden im Steilhang zu pflegen. Die Leistungen umfassen einen Arbeitsgang in der Fortführungspflege weiterer Brachflächen, deren Einrichtungspflege bereits länger zurückliegt. 2. Angaben zu den Pflegeflächen 2.1 Lage der Flächen Die Flächen liegen in der Verbandsgemeinde Schweich einzeln verteilt in den Gemarkungen Ensch, Fastrau, Fell, Kenn, Klüsserath, Leiwen, Longen, Lörsch, Mehring, Pölich, Schleich, Schweich und Trittenheim Die Lage der einzelnen Pflegeflächen ist im beigefügten Übersichtsplan ersichtlich: Pflegeflächen Fortführungspflege 2025 und 2027 in den Gemarkungen Ensch, Fell, Kenn, Klüsserath, Leiwen, Lörsch, Pölich, Schleich, Schweich Pflegeflächen Fortführungspflege 2026 in den Gemarkungen Ensch, Fastrau, Fell, Klüsserath, Leiwen, Longen, Mehring, Schleich, Schweich und Trittenheim Die Bearbeitungsflächen liegen sämtlich im Steilhang, teilweise mit steilsten Neigungen deutlich über 45°. Zur Ausführung der Pflegeleistungen sind die Flächen eigenverantwortlich anzufahren. Hierzu werden Ausführungspläne im Maßstab 1:2000 zur Verfügung gestellt. 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege, Zugänge, Zufahrten Die Pflegeflächen sind von öffentlichen Straßen über befestigte und unbefestigte Wirtschaftswege erreichbar. Diese sind teilweise eingewachsen. Für die Benutzung von gemeinde- oder privateigenen Wegen und Flächen ist das Einverständnis der Eigentümer bzw. Unterhaltungspflichtigen einzuholen und vorher mit dem AG abzustimmen. Der AN haftet für Schäden, die durch Befahren mit Geräten auf öffentlichen oder privateigenen Anlagen wie z. B. Weinbergsmauern entstehen. Sämtliche benutzte Verkehrsflächen und Wege sind täglich von Schnittgut geräumt besenrein zu verlassen. 2.3 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Können nicht zur Verfügung gestellt werden. 2.4 Lager- und Arbeitsplätze Lager- und Arbeitsplätze können nicht zur Verfügung gestellt werden und sind somit vom AN zu beschaffen und gegebenenfalls mit dem AG abzustimmen. 2.5 Gewässer Natürliche Gewässer sind keine zu nennen. Zwischen den Arbeitsflächen können gefasste, eingewachsene Wasserläufe (Betonhalbschalen) der Wegeentwässerung liegen, die als schmale (ca. 1 bis 2 m breite) Parzellen im Lageplan erkennbar sind. 2.6 Schutzbereiche und –Objekte Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.a. beim AG und bei den für Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten und deren Schutzanweisungen anzuwenden. Durch Beschädigungen von Ver- und Entsorgungsleitungen entstehende Kosten regelt der AN eigenverantwortlich mit dem Eigentümer der beschädigten Leitung. Leitungen im Baubereich sind dem AG zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt. Bei Arbeiten mit Maschinen und Geräten im Bereich von Straßenschildern und Schutzeinrichtungen ist besondere Sorgfalt geboten, um Beschädigungen auszuschließen. 2.7 Anlagen im Arbeitsbereich Weinbergsmauern, zum Teil mit Geländer und Wasserrinnen der Wegeentwässerung. 2.8 Öffentlicher Verkehr im Arbeitsbereich An den zu bearbeitenden Flächen ist mit landwirtschaftlichem Verkehr im Rahmen der Bewirtschaftung der Weinberge zu rechnen. Die Durchgängigkeit des landwirtschaftlichen Verkehrs ist sicher zu stellen. Mögliche Behinderungen wie z. B. zeitliche Einschränkungen der An- und Abfahrt durch Bewirtschaftung der Weinberge, Hubschrauberspritzungen etc. sind einzukalkulieren. 3. Angaben zur Ausführung 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung Auf allen Straßen, sowie auf allen zu benutzenden Fuß- und Wirtschaftswegen ist der Verkehr über die gesamte Bauzeit aufrecht zu erhalten. 3.2 Zeitlicher Ablauf Die Mulcharbeiten der Fortführungspflege erfolgen im Zeitraum vom 15.07. bis 30.10. des jeweiligen Pflegejahres. Die Ausführung der Arbeitsgänge erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung und ist dieser mind. 3 Werktage vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. 4. Ausführungsunterlagen 4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen - Übersichtsplan - Ausführungspläne nach Zuschlagserteilung in 2-facher Ausfertigung. Dem LV liegt bereits ein Übersichtsplan zwecks Besichtigung der Flächen bei.