Beschreibung
:
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: 1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Es wird ein Mindestumsatz i.H.v. 250.000 € im Durschnitt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gefordert. 2.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren. 3.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte. 4.) Erklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. 5.) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation 6.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB begründet sind. 7.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. 8.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. 9.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. 10.) Eigenerklärung des Bieters über die Entrichtung eines Mindestentgeltes. 11.) Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme im Einzelfall von mindestens - 3.000.000,00 EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens - 1.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (mind. 2-fach maximiert). Sofern ein Versicherungsschutz zum jetzigen Zeitpunkt im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist auch eine Bietererklärung ausreichend, durch welche der Bieter erklärt im Auftragsfall einen Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne zum Leistungsbeginn nachzuweisen hat (dann durch Kopie der Police). 12.) Erklärung zum Nichtvorliegen eines russischen Bezuges 13.) Erklärung zur Bereitschaft zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) 14.) Nachweis der Zertifizierung nach TRBS 1203 Abs. 3.1 Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt Eigenerklärungen LD, Formblatt 233). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende weitere Nachweise vorzulegen, wie: - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle - eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 13 Monate sein darf, - gültige Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 13 Monate sein dürfen. - drei unabhängige Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges - Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben. Sämtliche einzureichenden Nachweise sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.