Beschreibung
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Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss - ggf. unter Einbeziehung von Eignungsleihe - durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die in dem vorliegend zu vergebenden Auftrag zu erbringenden Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalte und Tätigkeiten sowie insbesondere Gesamtheit mit den hier zu vergebenden Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen vergleichbar sind. Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den VGU (Teil 3 A, Leistungsbeschreibung u. Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Arten der Leistungen, Inhalte, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen Anforderungen, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen u. vom qm-Umfang her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen ermöglichen. Alle drei Referenzen müssen Büro- oder Verwaltungsgebäude oder vergleichbare Objekte betreffen, die in Bezug auf die durchzuführenden Reinigungsleistungen mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Die Unterhaltsreinigungsleistungen müssen sich insbesondere auf die Raumgruppen Büros, Tagungsräume, Verkehrswege, Treppenhäuser u. Sanitär (WC und Dusche) bezogen haben. Voraussetzung dafür, dass Reinigungsleistungen mit den hier zu vergebenden Unterhalts- u. Abrufreinigungsleistungen vergleichbar sind, ist insbesondere, dass hinsichtlich Unterhaltsreinigungsleistungen eine Jahresgesamtfläche von mindestens 3,0 Mio. qm zu reinigen war. Zudem muss mindestens eine Referenz ein Objekt betreffen, für das erhöhte Sicherheitsbedürfnisse u. Zutrittsbeschränkungen gegeben sind (z.B. Polizei, Bank, Wertschließfachanbieter, Rechenzentrum). Für die Vergleichbarkeit einer Referenzleistung kommt es nicht darauf an, dass auch Wohnbereiche/Appartements gereinigt werden mussten. Soweit im Rahmen eines Referenzauftrags Nachunternehmer eingesetzt worden sind u. der Bieter die Referenz als Beleg seiner eigenen Leistungsfähigkeit anführt, muss der Eigenleistungsanteil des Bieters in Bezug auf die vorstehenden Inhalte jeweils mindestens 80% betragen. Die an die Vergleichbarkeit einer Referenz gestellten Anforderungen müssen im Rahmen eines einheitlichen Auftrags erfüllt worden sein; die Vorlage von Teilreferenzen aus mehreren Aufträgen ist nicht zulässig bzw. erfüllt nicht die gestellten Anforderungen. Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2022 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Der Leistungszeitraum für die abgegebene Referenz muss mindestens ein (1) Jahr gedauert haben. Bieter, welche nicht die geforderte Mindestanzahl von mindestens drei (3) geeigneten, wertungsfähigen Referenzen über vergleichbare Leistungen unter Einhaltung der o.g. Anforderungen vorlegen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleichfalls erfolgt ein Ausschluss, wenn die in den Referenzen erbrachten Leistungen nicht entsprechend der Maßgabe der Tabelle in Formblatt 11, VGU Teil 2 B, in Bezug auf "Auftragsgegenstand, kurze aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Inhalt, Tätigkeiten u. Themen unter Bezugnahme auf die vorliegend zu vergebenden Leistungen" beschrieben werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bieter für die betreffende Referenz keinen konkreten Ansprechpartner namentlich benennt und/oder seine Kontaktdaten nicht angibt. Die zu erbringenden Leistungen sind entlang der im Formblatt 11, VGU Teil 2 A, befindlichen Referenztabellen anzugeben u. zu beschreiben. Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß Formblatt 11, VGU Teil 2 A, zusammen mit dem Angebot.