Quellen der Ausschlussgründe
:
Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
:
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen; 2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen; 3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 4. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Betrug
:
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB).
Korruption
:
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
:
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
:
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
Zahlungsunfähigkeit
:
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
:
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
:
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
:
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
:
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
:
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB)