Triphönix - Rückbauarbeiten Ofenlinie 2 und 3

Vergabe von Rückbauarbeiten der Ofenlinien 2 und 3 im Bestand des MKW Schwandorf Der Auftragsgegenstand umfasst nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen sämtliche Lieferungen und Leistungen für die Ausführung von Rückbauarbeiten der Ofenlinien 2 und 3 im MKW Schwandorf für das Projekt Triphönix. Die Rückbauarbeiten müssen während des laufenden Betriebs des …

CPV: 45111000 Работи по разрушаване, оформяне и разчистване на строителната площадка
Място на изпълнение:
Triphönix - Rückbauarbeiten Ofenlinie 2 und 3
Издаващ орган:
Zweckverband Müllverwertung Schwandorf
Номер на наградата:
VI / 5

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Zweckverband Müllverwertung Schwandorf
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Triphönix - Rückbauarbeiten Ofenlinie 2 und 3
Beschreibung : Vergabe von Rückbauarbeiten der Ofenlinien 2 und 3 im Bestand des MKW Schwandorf
Kennung des Verfahrens : e8eb21ca-da5b-42fb-af21-a7d0a811dc30
Interne Kennung : VI / 5
Verfahrensart : Offenes Verfahren

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Schwandorf ( DE239 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Triphönix - Rückbauarbeiten Ofenlinie 2 und 3
Beschreibung : Der Auftragsgegenstand umfasst nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen sämtliche Lieferungen und Leistungen für die Ausführung von Rückbauarbeiten der Ofenlinien 2 und 3 im MKW Schwandorf für das Projekt Triphönix. Die Rückbauarbeiten müssen während des laufenden Betriebs des MKW ausgeführt werden, was besondere Sorgfalt und Achtsamkeit erfordert.
Interne Kennung : 0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Schwandorf ( DE239 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskriterium
Beschreibung : Rückbaukonzept
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kostenkriterium
Beschreibung : Kosten
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit • ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder • der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken (§ 156 GWB)
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit • ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder • der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Zweckverband Müllverwertung Schwandorf

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Johannes Landwehr Abbruchunternehmen GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Triphönix - Rückbauarbeiten Ofenlinie 2 und 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 4500099858
Datum des Vertragsabschlusses : 23/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Zweckverband Müllverwertung Schwandorf
Registrierungsnummer : 10641
Postanschrift : Alustraße 7
Stadt : Schwandorf
Postleitzahl : 92421
Land, Gliederung (NUTS) : Schwandorf ( DE239 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 9431631155
Profil des Erwerbers : https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken (§ 156 GWB)
Registrierungsnummer : 9388a2ea-c6bb-4469-b357-179a780e4d81
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Schwandorf ( DE239 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 981531277
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Johannes Landwehr Abbruchunternehmen GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE126791192
Stadt : Herzebrock-Clarholz
Postleitzahl : 33442
Land, Gliederung (NUTS) : Gütersloh ( DEA42 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 524586070
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 4ae4cbe9-98ef-4227-8a63-215778d8100f - 02
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 30/06/2025 09:48 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00425605-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 123/2025
Datum der Veröffentlichung : 01/07/2025