Zusätzliche Informationen
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1.Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - Bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe bei den 5 besten Bewerbern. Den veröffentlichten Dokumenten ist eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen (Formblatt allgemeine Verfahrensinformationen) für diese Ausschreibung beigefügt. In dieser Datei sind Informationen enthalten, die das Verfahren sowie die zu beachtenden Besonderheiten beschreiben. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formblatt für Bewerber- und Bieterfragen verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die spätestens 10 Kalendertage vor dem benannten Fristende über die Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter den Punkten wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bekanntmachung benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe) ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (siehe Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge der Bekanntmachung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 8. Erläuterung zum Ablauf: Im Rahmen der Teilnehmerphase werden anhand der bekanntgemachten Eignungs- und Teilnehmerbegrenzungskriterien 5 Bewerber ausgewählt. Diese Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bieter werden gebeten, zum Ende der Angebotsfrist verbindliche zuschlagsfähige Angebote einzureichen. Diese Angebote sollen vollständig sein und alle verlangten Angaben enthalten. Der AG behält sich vor, dass Angebot zu verhandeln und/oder ggf. den Zuschlag auch auf das Erstangebot zu erteilen. Sofern der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot erteilt ist, kann das Erstangebot Gegenstand von Aufklärungs- und Verhandlungsgesprächen sein/werden. Der AG behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nach Maßgabe von § 51 Abs. 2 und 3 SektVO nachzufordern und die Angebote schriftlich aufzuklären. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen und den Bieterkreis im Laufe des Verfahrens zu verkleinern, um solche Bieter aus dem Verfahren auszuscheiden, die unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (Preis/Qualität) keine realistische Chance auf Zuschlagserteilung auch bei Fortsetzung der Verhandlung haben. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht. Der AG behält sich vor, den Vertrag sowie die dazugehörigen Anlagen im Anschluss an die Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse als fortgeschriebene Vergabeunterlagen unter Wahrung der Gleichbehandlung allen Bietern im Rahmen einer möglichen erneuten, gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen. Sofern Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche durchgeführt wurden, werden die Bieter innerhalb einer von der BVG gesetzten angemessenen Frist zur Abgabe eines optimierten zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert. Davon unberührt bleibt jedoch die bereits oben genannte Möglichkeit der BVG auch die zuschlagsfähigen Erstangebote zu bezuschlagen, sofern kein Verhandlungsbedarf bestand oder sich im Zuge der Verhandlungen kein Anlass ergibt zur Abgabe überarbeiteter Angebote aufzufordern. Der AG erteilt, den Zuschlag auf das nach Maßgabe der bekanntgegebenen Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot. 9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz- Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 11. Die BVG behält sich als AG vor, das Vergabeverfahren im Bedarfsfall aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.