Beschreibung
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Die Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH (nachstehend SBK-VS) ist der stationäre Zentralversorger im Schwarzwald-Baar Kreis. Mit insgesamt rund 1.000 Betten an 2 Standorten (Villingen-Schwenningen und Donaueschingen) erfüllt das SBK-VS die im Krankenhausplan Baden-Württemberg festgelegte Grund-, Regel- und Zentralversorgung für den Schwarzwald-Baar-Kreis sowie angrenzende Landkreise. Mit rund 3.300 Mitarbeitern ist die SBK-VS GmbH der größte Arbeitgeber im Landkreis und gehört mit den Schulen für Krankenpflege und Kinderkrankenpflege sowie den speziellen Weiterbildungsangeboten für Krankenpflegepersonal im Operationsdienst, in der Intensivpflege und in der Anästhesie zu den wichtigsten Ausbildungsbetrieben in der Region Im Rahmen der Erstausstattung des Klinikneubaus in Villingen-Schwenningen im Jahre 2013 wurde eine einheitliche Lösung für das Patientenentertainment beschafft, welche nun in die Jahre gekommen ist und entsprechend ausgetauscht werden soll. Ergänzend soll die aktuell noch heterogene Lösung am Standort Donaueschingen ebenfalls homogenisiert und modernisiert, so-wie bisher nicht versorgte Bereiche entsprechend ausgestattet werden. Ein Teilbereich des Vorhabens stellt auch die Digitalisierung der Prozesse und Services am „Point of Care“ dar. Dies betrifft insbesondere die direkte Versorgung am Patientenbett und die Kommunikation mit dem Patienten selbst. Der „moderne“ Patient möchte gerne in seine Behandlung aktiv mit eingebunden werden und stets über die nächsten Schritte informiert bleiben. Daher setzt die Klinik als wichtigen Erfolgsfaktor für die Digitalisierung auf das „Patienten-Engagement“. Durch die Einbeziehung des Patienten in den Klinikalltag werden nicht nur die Patienten besser informiert, sondern auch langfristig die Pflegemitarbeiter entlastet. Somit hat die Pflege zukünftig mehr Zeit für die individuelle und bedarfsgerechte Patientenbetreuung zur Verfügung. Aus diesem Grund möchte die SBK-VS GmbH eine Patienten-Entertainment-Lösung beschaffen, mit dem sie die Digitalisierung am „Point of Care umsetzen kann“. Dabei plant der AG neben den klassischen und heute gängigen Entertainment-Diensten (z.B. TV, Radio, Internet, E-Magazine, Video on Demand etc.) explizit durch die Bereitstellung von individuellen klinischen Informationen für Patienten sowie mittels der Integration von existenten und neuen klinischen Systemen (z.B. Menübestellung, Anamnese, Service Call, Therapie-Videos etc.) den „Point of Care“ zu digitalisieren. Deshalb muss die Lösung offene und international anerkannte Standardschnittstellen (FHIR, HL7, REST-API, PubSub, HTML5 etc.) unterstützen um mit weiteren Drittanbietern kommunizieren zu können. Insbesondere muss eine Integration von bestehenden Solution-Providern wie z.B. Dedalus, Thieme-Verlag etc., ermöglicht werden. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: 1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. 3. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages/Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt „Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ ist der Vergabeunterlage beigefügt. 4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. In den Vergabeunterlagen werden den Bietern weitere Projektinformationen und die Zuschlagskriterien mitgeteilt. Die Vergabeunterlagen sind ebenfalls von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar. 5. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern „on hold“ gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag – gleich aus welchem Grund – nicht erteilt werden kann