Saucen und Suppen

Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Saucen und Suppen in 4 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los: Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr geschlossen. Die Laufzeit beginnt am 01.06.2025 und endet …

CPV: 15891000 Супи и бульони
Място на изпълнение:
Saucen und Suppen
Издаващ орган:
Studierendenwerk München Oberbayern
Номер на наградата:
Verg_EU-002_25

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Studierendenwerk München Oberbayern
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Saucen und Suppen
Beschreibung : Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Saucen und Suppen in 4 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los: Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr geschlossen. Die Laufzeit beginnt am 01.06.2025 und endet spätestens zum 31.05.2029. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate. Los 1: 152.000,00 netto Los 2: 447.000,00 netto Los 3: 256.000,00 netto Los 4: 37.000,00 netto Preisanpassungen sind gemäß der Preisgleitklausel in den Vertragsunterlagen möglich.
Kennung des Verfahrens : 8113aaad-13ac-4a56-9ac2-a2561d36981e
Interne Kennung : Verg_EU-002_25
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 15891000 Suppen und Brühen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : München
Postleitzahl : 80802
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Saucen und Suppen
Beschreibung : Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Saucen und Suppen in 4 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los: Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr geschlossen. Die Laufzeit beginnt am 01.06.2025 und endet spätestens zum 31.05.2029. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate. Los 1: 152.000,00 netto Los 2: 447.000,00 netto Los 3: 256.000,00 netto Los 4: 37.000,00 netto Preisanpassungen sind gemäß der Preisgleitklausel in den Vertragsunterlagen möglich.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 15891000 Suppen und Brühen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : München
Postleitzahl : 80802
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/05/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Preis: (Einzelheiten siehe Wertungskriterien)
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung :
Beschreibung : Lieferkosten: (Einzelheiten siehe Wertungskriterien)
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Sensorische Qualitätsbewertung: (Einzelheiten siehe Wertungskriterien)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Einzelheiten siehe Wertungskriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Südbayern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Studierendenwerk München Oberbayern

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Dressing
Beschreibung : Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Saucen und Suppen in 4 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los: Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr geschlossen. Die Laufzeit beginnt am 01.06.2025 und endet spätestens zum 31.05.2029. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate. Los 1: 152.000,00 netto Los 2: 447.000,00 netto Los 3: 256.000,00 netto Los 4: 37.000,00 netto Preisanpassungen sind gemäß der Preisgleitklausel in den Vertragsunterlagen möglich.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 15891000 Suppen und Brühen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : München
Postleitzahl : 80802
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/05/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Preis: (Einzelheiten siehe Wertungskriterien)
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung :
Beschreibung : Lieferkosten: (Einzelheiten siehe Wertungskriterien)
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Sensorische Qualitätsbewertung: (Einzelheiten siehe Wertungskriterien)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Einzelheiten siehe Wertungskriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Südbayern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Studierendenwerk München Oberbayern

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Bindemittel
Beschreibung : Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Saucen und Suppen in 4 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los: Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr geschlossen. Die Laufzeit beginnt am 01.06.2025 und endet spätestens zum 31.05.2029. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate. Los 1: 152.000,00 netto Los 2: 447.000,00 netto Los 3: 256.000,00 netto Los 4: 37.000,00 netto Preisanpassungen sind gemäß der Preisgleitklausel in den Vertragsunterlagen möglich.
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 15891000 Suppen und Brühen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : München
Postleitzahl : 80802
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/05/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Preis: (Einzelheiten siehe Wertungskriterien)
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung :
Beschreibung : Lieferkosten: (Einzelheiten siehe Wertungskriterien)
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Sensorische Qualitätsbewertung: (Einzelheiten siehe Wertungskriterien)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Einzelheiten siehe Wertungskriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Südbayern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Studierendenwerk München Oberbayern

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Sauce Hollandaise
Beschreibung : Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Saucen und Suppen in 4 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los: Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr geschlossen. Die Laufzeit beginnt am 01.06.2025 und endet spätestens zum 31.05.2029. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate. Los 1: 152.000,00 netto Los 2: 447.000,00 netto Los 3: 256.000,00 netto Los 4: 37.000,00 netto Preisanpassungen sind gemäß der Preisgleitklausel in den Vertragsunterlagen möglich.
Interne Kennung : 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 15891000 Suppen und Brühen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : München
Postleitzahl : 80802
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/05/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Preis: (Einzelheiten siehe Wertungskriterien)
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung :
Beschreibung : Lieferkosten: (Einzelheiten siehe Wertungskriterien)
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Sensorische Qualitätsbewertung: (Einzelheiten siehe Wertungskriterien)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Einzelheiten siehe Wertungskriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Südbayern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Studierendenwerk München Oberbayern

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : 892 000 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 152 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG
Angebot :
Kennung des Angebots : EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 120 489,6 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Auftr./024/25
Titel : Saucen und Suppen
Datum der Auswahl des Gewinners : 16/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 16/05/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Studierendenwerk München Oberbayern

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 447 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG
Angebot :
Kennung des Angebots : EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 367 910,4 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Auftr./025/25
Titel : Saucen und Suppen
Datum der Auswahl des Gewinners : 15/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 16/05/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Studierendenwerk München Oberbayern

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 256 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Hügli Nahrungsmittel GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Hügli Nahrungsmittel GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : 117 515,2 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Auftr./026/25
Titel : Saucen und Suppen
Datum der Auswahl des Gewinners : 15/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 16/05/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Studierendenwerk München Oberbayern

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 37 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Deutsche Nährmittel Gesellschaft Farmland Food Service KG
Angebot :
Kennung des Angebots : Deutsche Nährmittel Gesellschaft Farmland Food Service KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Wert der Ausschreibung : 22 112,75 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Auftr./027/25
Titel : Saucen und Suppen
Datum der Auswahl des Gewinners : 15/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 16/05/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Studierendenwerk München Oberbayern

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Studierendenwerk München Oberbayern
Registrierungsnummer : 09-9115114-11
Abteilung : Vergabestelle
Postanschrift : Leopoldstraße 15
Stadt : München
Postleitzahl : 80802
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle
Telefon : +49 89381961738
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer : 08921762411
Postanschrift : Maximilianstraße 39
Stadt : München
Postleitzahl : 80538
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 8921762411
Fax : +49 8921762847
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-9000

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Nährmittel Gesellschaft Farmland Food Service KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE118862519
Postanschrift : Brücknerstr. 1
Stadt : Altendorf
Postleitzahl : 96146
Land, Gliederung (NUTS) : Bamberg, Landkreis ( DE245 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Deutsche Nährmittel Gesellschaft Farmland Food Service KG
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Postanschrift : Brücknerstr. 1
Stadt : Altendorf
Postleitzahl : 96146
Land, Gliederung (NUTS) : DE245
Land : Deutschland
Telefon : +4995459221220
Fax : +499545922169
Gewinner dieser Lose : LOT-0004

8.1 ORG-9001

Offizielle Bezeichnung : EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRB 3204
Postanschrift : Werler Straße 42
Stadt : Unna
Postleitzahl : 59423
Land, Gliederung (NUTS) : Unna ( DEA5C )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Postanschrift : Werler Straße 42
Stadt : Unna
Postleitzahl : 59423
Land, Gliederung (NUTS) : DEA5C
Land : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0002

8.1 ORG-9002

Offizielle Bezeichnung : Hügli Nahrungsmittel GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRB 550023
Postanschrift : Güttingerstr. 23
Stadt : Radolfzell
Postleitzahl : 78315
Land, Gliederung (NUTS) : Konstanz ( DE138 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Hügli Nahrungsmittel GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Postanschrift : Güttingerstr. 23
Stadt : Radolfzell
Postleitzahl : 78315
Land, Gliederung (NUTS) : DE138
Land : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0003

8.1 ORG-9003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 2abc111a-ea10-4e0c-8719-cff49345afd0 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 06/06/2025 09:50 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00369505-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 109/2025
Datum der Veröffentlichung : 10/06/2025