Zusätzliche Informationen
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22-0675 Sanierung Aula – Gebäude 03- Gebäudeklasse 4 Investitionsfläche 870,60 m², Maßnahmenlaufzeit 2026-2027 22-0617 Sanierung Fachklassentrakt – Gebäude 04- Gebäudeklasse 5 Investitionsfläche 1.934,90 m², Maßnahmenlaufzeit 2026-2027 22-0701 Sanierung Pausenmehrzweckhalle mit Cafeteria (PMZH) – Gebäude 05 Gebäudeklasse 4 Investitionsfläche 497,24 m², Maßnahmenlaufzeit 2026-2028 22-0697 Sanierung Sporthallen – Gebäude 06- Gebäudeklasse 5 Investitionsfläche 1.766,82 m², Maßnahmenlaufzeit 2026-2028 Die Sanierung des WDG umfasst mehrere Gebäude. Der Nordflügel wurde Im Jahr 2018 fertig gestellt und übergeben und der Südflügel wird im Sommer 2025 ebenfalls an die die Schule saniert übergeben. Gebäude 01 und 02 sind nicht Bestandteil dieser Maßnahme. In der Folge sollen (Gebäude 04) Fachklassentrakt, (Gebäude 03) Aula, (Gebäude 05) Cafeteria und (Gebäude 06) Sporthallen in die Bearbeitung gehen. Nach Abschluss der hochbaulichen Sanierung werden die Außenanlagen saniert. Das im Stadtteil Volksdorf liegende Walddörfer-Gymnasium entstand von 1928 bis 1931 nach den Plänen des Architekten und damaligen Oberbaudirektors Fritz Schumacher. Zwischen 1975 und 1985 wurde die historische Anlage um ein Souterraingeschoß im Innenhof mit Fachklassentrakt und ein Gebäude für die Cafeteria ergänzt. Das gesamte Gebäudeensemble steht aufgrund der durch die Reformpädagogik der 20erJahre geprägten Weitläufigkeit und der Architektur mit Backstein-Fassaden, Vertikal-Schiebefenstern und Flachdächern unter Denkmalschutz. Die Gebäudeteile Fachklassentrakt (Gebäude 04) und die Cafeteria (Gebäude 05) stehen nicht unter Denkmalschutz, jedoch unterliegen sie dem Denkmalschutz im Zusammenhang des historischen Gesamtensembles. Die ein- und zweigeschossigen Bauten sind zum Teil unterkellert. Alle Häuser sind mit einem umlaufenden Kellergang verbunden. Errichtet wurden die Gebäude in Massivbauweise mit 2-schaligem und monolithischem Mauerwerk aus Ziegelsteinen. Die Bauten sind zum Teil knapp 100 Jahre alt und stark sanierungsbedürftig. Das gesamte Vorhaben umfasst die Sanierung der Bausubstanz, die Schadstoffsanierung, die Brandschutzsanierung, sowie die Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung. Es erfolgen keine Nutzungsänderungen und für alle Gebäude gilt der Bestandsschutz. Umbaumaßnahmen werden nur in sehr geringem Umfang entsprechend den Nutzerwünschen und in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt. Das Ziel der Sanierung besteht darin, den Zustand der Gebäude von SBH Gebäudezustandsklasse 4 oder 5 in SBH-Gebäudezustandsklasse 2 zu überführen. Die Schule ist in Abstimmung mit dem Bauherrn eng in die Planung einzubeziehen. Alle Maßnahmen werden nach Art- und Umfang detailliert mit der Denkmalpflege abgestimmt. Das Gebäudeensemble erfüllt derzeit noch nicht vollständig die Anforderungen an die Barrierefreiheit. So soll z.B. ein barrierefreies WC im Zuge der Sanierung der Aula eingerichtet werden. Die Gebäude des Walddörfer Gymnasiums sollen abschnittsweise während des laufenden Schulbetriebs von 2026 bis zum Jahr 2028 saniert werden. Zur Kompensation der während der Sanierung entfallenden Unterrichtsräume stehen zwei mobile Containeranlagen unterschiedlicher Größe zur Verfügung. Die mobilen Klassenräume (MOKL) sind Eigentum von SBH Schulbau Hamburg, insgesamt stehen 10 Klassenräume in den MOKLs zur Verfügung. Während der Sanierungsarbeiten im laufenden Schulbetrieb muss auf die Belange des Schulunterrichts besondere Rücksicht genommen werden. Nach Abschluss der Sanierung des Gebäudes 04 Fachklassentrakt wird die zweigeschossige MOKL-Anlage wieder abgebaut. Die Planungen der Sanierung aller Gebäude des WDG erfolgt teilweise parallel. Folgende Reihenfolge ist in der Umsetzung bisher angedacht und mit den Beteiligten kommuniziert. Eine Umkehr der Reihenfolge ist bei wichtigem Grund nicht ausgeschlossen. 1. Abschnitt: Aula u. Fachklassentrakt in 2 Bauabschnitten 2. Abschnitt: Sporthallen u. Cafeteria in 2 Bauabschnitten Für eine Sanierung in einem denkmalgeschützten Gebäude und bei Arbeiten im laufenden Schulbetrieb sind bezüglich der Baustelleneinrichtung sehr aufwendige Schutzmaßnahmen vorzusehen. Eine Kreuzung mit den Schülern ist weitestgehend zu vermeiden. Die möglichen Anordnungen der Baustelleneinrichtungsflächen auf dem Schulgelände sind mit der Schule vorabgestimmt worden, müssen jedoch konkretisiert werden. Die BE- Flächen werden jeweils mit dem Baufortschritt neu eingerichtet und den Bauabschnitten der Gebäude angepasst. Für die Umsetzung der 4 Gesamtmaßnahmen am Standort ist ein Baukostenbudget (KG 300-400) von ca. 5.825.000,00 € netto vorgesehen. Das Projektbudget (KG 200-700) inkl. PS beträgt ca. 8.450.000,00 € netto. Die zu vergebenden Leistungen für die Gebäude Aula (22-0675), Fachklassentrakt (22-0617), Pausenmehrzweckhalle mit Cafeteria (22-0701) und Sporthallen (22-0697) bestehen aus: • Leistungsphasen 2 Objektplanung (inkl. Einarbeiten in die vorangegangenen Vorplanungen) • Leistungsphasen 3-8 Objektplanung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) • Nutzung des Projektkommunikationssystem der Fa. Poolarserver Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro konsalt, Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung mbH Altonaer Poststraße 13, D-22767 Hamburg unterstützen und beratend begleiten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Projektsteuerung eingereichten 2 Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 01.01.2019) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-3 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-6 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-2 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 26 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerberbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerberbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerberbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe Verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens) nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.