Beschreibung
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Für die Bewertung der Qualität wird je Bieter eine Leistungspunktzahl ermittelt. Hierfür hat der Bieter gemeinsam mit seinem wirtschaftlichen Angebot ein sog. fachliches Angebot einzureichen. Die in diesem Zusammenhang geltenden Anforderungen und Wertungskriterien: Das fachliche Angebot ist in freier Form in einer separaten Anlage, die durch den Bieter eigenständig zu erstellen ist, mit dem Honorarangebot einzureichen. Das fachliche Angebot muss mindestens Aussagen zu den Themen, die im Folgenden aufgeführt sind, beinhalten. Bei der Erstellung des Fachlichen Angebots ist darauf zu achten, dass die im folgenden aufgeführten Abschnitte und Unterabschnitte (bis zur 3. Ebene) inkl. der jeweiligen Überschriften exakt übernommen werden. In jedem Unterabschnitt ist auf das betreffende Thema vollständig, verständlich und nachvollziehbar einzugehen. Die Bewertung des fachlichen Angebots erfolgt anhand der hier unter Ziff. 3 aufgeführten Bewertungsmatrix und -kriterien durch ein Auswahlgremium, welches sich aus Vertreter/innen des/der Auftraggeber/in zusammensetzt. Die einzelnen Kriterien der Bewertungsmatrix werden durch das Bewertungsgremium mit einer Punktzahl von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die einzelnen Kriterien sind entsprechend ihrer Relevanz für das Projekt zur Bewertung der Bietenden hinsichtlich ihrer fachlichen Leistungsfähigkeit gewichtet. Aus der Multiplikation der Bepunktung mit der Wichtung je Kriterium ergeben sich die gewichteten Punkte je Kriterium. Aus der Summe der gewichteten Punkte aller Kriterien ergeben sich die gewichtete Gesamtspunktzahl des fachlichen Angebots. Formale Voraussetzung: max. 200 Punkte wie Folgt: Das formale Angebot hält sich an die vorgegebene Struktur. Alle Unterabschnitte (bis zur 3. Ebene) und Überschriften wurden exakt übernommen (Gewicht 20, max. Pkt 5) Gesamteindruck des eingereichten formalen Angebots (wenn vorst. mit 0 (Null) Punkten bewertet, können hier keine Punkte erzielt werden) (Gewicht 20, max. Pkt 5) Projektteam und Projektbesetzung max. 375 Punkte wie Folgt: Darstellung des Organigramms zum angebotenen Projektteam inkl. interne Zuständigkeiten (Gewicht 15, max. Pkt 5) Darstellung des vorgesehenen Projektteams inkl. Qualifikation und Berufserfahrung der Teammitglieder sowie Qualität der internen Zusammenarbeit (Gewicht 15, max. Pkt 5) Darstellung der Kompensationen bei Ausfällen (Bestätigung durchgehender Projektbetreuung) (Gewicht 15, max. Pkt 5) Darstellung der Erfahrung der eingesetzten Teammitglieder mit der Vergabeverfahrenssteuerung (GWB/VgV, UVgO, VOB|A und VOB|A-EU) (Gewicht 15, max. Pkt 5) Darstellung der Verfügbarkeit für das Projekt und Präsenz vor Ort (jeweils für Projektleitung, stellvertretende Projektleitung, sonstige Teammitglieder) (Gewicht 15, max. Pkt 5) Bei Bietergemeinschaften: Darstellung der projektbezogenen Zusammenarbeit innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und Sicherstellung einer reibungslosen Auftragsabwicklung inkl. Kommunikation zwischen den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft. (wenn nein: Ausschlusskriterium) Herangehensweise / Qualität der Leistungserbringung max. 300 Punkte wie Folgt: Darstellung der projektbezogenen Beschreibung der Projektkoordination mit Termin- und Qualitätsmanagement (Planung und Kontrolle von Terminen sowie Qualitäten) (Gewicht 15, max. Pkt 5) Darstellung der Projektkommunikation, einschließlich des Entscheidungsmanagements und der Dokumentation (Gewicht 15, max. Pkt 5) Darstellung der fachlichen Beratungskompetenz gegenüber dem Auftraggeber bzgl. des grundsätzlichen technischen Verständnisses im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Leistungen (Gewicht 15, max. Pkt 5) Sicherstellung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 2 RDG im Bedarfsfall (Syndikusrechtsanwalt, externer Rechtsanwalt/ externe Rechtsanwaltskanzlei als Unterauftragnehmer, o. ä.) (Gewicht 15, max. Pkt 5) Projektbezogene Zusammenarbeit max. 125 wie Folgt: Darstellung der projektbezogenen Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber (Gewicht 25, max. Pkt 5) Somit können in Summe max. 1.000 Leistungspunkte erreicht werden. Die Basisbewertung sind 4 Punkte (es ist insgesamt ein hoher Projekterfolg zu erwarten). Diese Wertung wird vergeben, wenn die jeweiligen Ausführungen des Bieters überzeugend sind, das heisst die beschriebenen Anforderungen und Erwartungen des Auftraggebers erfüllt werden. Dabei werden die formalen Angebote der Bieter im Vergleich untereinander bewertet. Der erforderliche Erfüllungsgrad der Erwartungen für die Basisbewertung bestimmt sich aus dem allgemeinen Niveau der formalen Angebote und kann daher im Vorfeld nicht eindeutig definiert werden. Ein "sehr hoher Projekterfolg" (5 Punkte) wird unterstellt, wenn die Anforderungen und Erwartungen (ggf. im Vergleich zu anderen Bietern) in besonderem Maße erreicht oder noch übertroffen werden. Eine schlechtere Bewertung als 4 Punkte wird bei weniger überzeugenden Angeboten vergeben. Ein Angebot ist weniger überzeugend, wenn es vage, allgemeine, unvollständige oder schlecht nachvollziehbare/schlecht verständliche Angaben enthält - wenn es also wenig aussagekräftig ist und die Erfüllung der geschilderten Erwartungen des Auftraggebers weniger gut bis schlecht eingeschätzt werden kann. Sofern ein Angebot klar aussagekräftig ist, kommt es darauf an, wie gut die Erwartungen des Auftraggebers erfüllt werden. Es bleibt jedem Bieter überlassen, in welcher Weise er den Auftraggeber davon überzeugt, dass sein Projektteam/-organisation sowie seine Arbeits- und Herangehensweise zum Projekterfolg führen.