Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
Betrug
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Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB.
Korruption
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Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Zahlungsunfähigkeit
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Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Insolvenz: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Insolvenz: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Rein nationale Ausschlussgründe: Es gelten die nationalen Ausschlussgründe nach TVergG LSA und VgV.