Rahmenvertrag über Leistungen der Bauüberwachung von Verkehrsanlagen/Tiefbau - Ladeinfrastruktur Endstellenelektrifizierung in Berlin

Bis 2030 wird die BVG nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und nach Vorgabe des aktuellen Verkehrsvertrages mit dem Land Berlin ihre Busflotte auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge (batteriebetriebene Busse) umstellen. Die BVG beabsichtigt, den Aufbau der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet in mehreren Chargen durchzuführen. Die vorliegend vertragsgegenständlichen Leistungen beziehen sich auf das …

CPV: 71000000 Архитектурни, строителни, инженерни и инспекционни услуги, 71311100 Спомагателни услуги по проектиране и конструиране на строителни съоръжения, 71521000 Строителен надзор по време на строителството
Място на изпълнение:
Rahmenvertrag über Leistungen der Bauüberwachung von Verkehrsanlagen/Tiefbau - Ladeinfrastruktur Endstellenelektrifizierung in Berlin
Издаващ орган:
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Номер на наградата:
FG2-0800-2024

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Rahmenvertrag über Leistungen der Bauüberwachung von Verkehrsanlagen/Tiefbau - Ladeinfrastruktur Endstellenelektrifizierung in Berlin
Beschreibung : Bis 2030 wird die BVG nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und nach Vorgabe des aktuellen Verkehrsvertrages mit dem Land Berlin ihre Busflotte auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge (batteriebetriebene Busse) umstellen. Die BVG beabsichtigt, den Aufbau der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet in mehreren Chargen durchzuführen. Die vorliegend vertragsgegenständlichen Leistungen beziehen sich auf das Projekt Stella (Charge 1), das sich wiederum in 3 Stufen unterteilt. Mit Stella Charge 1 möchte die BVG den Aufbau von bis zu 36 Endstellen umsetzen. Die gesamte von einem Totalunternehmer (TU) zu errichtende Ladeinfrastruktur wird als schlüsselfertiges und vollfunktionsfähiges Gesamtsystem projektiert, geplant, geliefert, errichtet und betriebsbereit an den Auftraggeber (AG) übergeben. In der Umsetzungsphase (Bau/Errichtung/Installation/Inbetriebnahme) wird der AG durch den hier ausgeschriebenen Auftragnehmer (AN) als "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" sowie einen zus. "Bauüberwachung Elektro" unterstützt. Der "Bauüberwachung Elektro" überwacht die Errichtung, Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur und ist nicht Teil dieser Ausschreibung. Die endstellenbezogenen Bauüberwacherleistungen dieses Rahmenvertrages, werden nach Zuschlag durch "Miniwettbewerbe" an den jeweils bestbietenden Rahmenvertragspartner vergeben. Die vom AN zu überwachenden Arbeiten beinhalten die Tiefbauleistungen des Totalunternehmers zur Vorbereitung und Aufnahme der Ladeinfrastruktur. Die vom AN zu erbringenden Leistungen umfassen die in der Leistungsbeschreibung und insbesondere im darin enthaltenen Leistungsbild "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" spezifizierten Aufgaben. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der AN die Überwachung der fachgerechten Realisierung der Bauleistungen sowie die Prävention im Hinblick auf Baufehler oder Mängel. Der Erfolg des Werkes besteht insbesondere in der Erfüllung der qualitativen Anforderungen. Die termingerechte und kostengerechte Durchführung hat der AN ebenfalls im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen sicher zu stellen. Im Rahmen der Bauüberwachungsleistungen übernimmt der AN zusätzlich die Funktion des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) gemäß den Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV) und der zugehörigen Regelwerke. Die Leistungen als SiGeKo enden nicht mit der Fertigstellung der baulichen Anlage, sondern erst mit der vollständigen Fertigstellung der jeweiligen Endstelle. Die Verantwortung und Zuständigkeit des SiGeKo bleibt auch während der Errichtung, Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur bestehen und endet mit der Übergabe aller erforderlichen Sicherheitsunterlagen und Dokumentationen an den AG oder die vom AG beauftragte Projektsteuerung. Dem AN obliegt im Rahmen seiner Verantwortlichkeiten als "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" auch die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Übergabe von bautechnischen Anlagen an den Ausführenden für die elektrotechnischen Anlagen sowie den "Bauüberwachung Elektro". Da noch nicht verbindlich feststeht, wie viele Endstellen errichtet werden, und wann konkret die Umsetzung erfolgen wird, vergibt die BVG die vertragsgegenständlichen Leistungen der Bauüberwachung Tiefbau in Form eines Rahmenvertrages mit anschließenden Miniwettbewerben. Bis Ende 2025 sollen mindestens drei Endstellen fertig und in Betrieb genommen sein, die restlichen Endstellen sukzessive gemäß Priorisierung der BVG und Rahmenterminplan, welcher Gegenstand auch dieses Vertrages ist. Der Rahmenterminplan ist als Anhalt zu verstehen und kann sich im Rahmen der aktuell laufenden Planungsleistungen noch ändern. Der Rahmenvertrag ist in seinem Grundsatz so angelegt, dass er dies abdeckt. Der genaue Umfang der Baumaßnahmen an den bis zu 36 Standorten (Endstellen) ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vollständig bekannt, da diese im Verantwortungsbereich des TU liegen und sich erst im Rahmen des Planungsfortschrittes ergeben (endstellendifferenziert). Die Baukosten (7,6 Mio. EUR) werden nicht zu gleichen Teilen auf die bis zu 36 Standorte (Endstellen) verteilt sein. Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit der Fertigstellung der letzten von maximal 36 Endstellen oder spätestens am 31.12.2028.
Kennung des Verfahrens : 39256693-3e01-493f-89aa-dc585f101937
Interne Kennung : FG2-0800-2024
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71521000 Baustellenüberwachung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71311100 Unterstützende Leistungen im Tief- und Hochbau

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Stadtgebiet
Stadt : Berlin - 36 Endstellen
Postleitzahl : 10179
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB sowie anhand folgendem System: 1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. 2. Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 1) - Eigenerklärung_AN_Art5k_Russland (Formblatt 2) - Eignungsmatrix (Formblatt 3) - Geheimhaltungsverpflichtung (Formblatt 4) - Handelsregisterauszug (nicht äter als drei Monate) falls zutreffend: - Eigenerklärung Drittunternehmen (Formblatt 5) - BVG_VU_Bewerbergemeinschaftserklärungt - BVG_VU_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe - BVG_VU_Angaben_Nachunternehmern (inkl. aller Nachunternehmer und Eignungsleihgeber) Weitere Details können Sie dieser Bekanntmachung unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes --> Eignungskriterien --> Eignung für die Berufsausübung" entnehmen. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern. 4. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG, nach § 21 SchwarzArbG oder nach § 22 LKSG . Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus dem nachfolgenden Datenfeld "Auswahlkriterien" dieser Bekanntmachung ergeben. 5. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen. Alle Bewerber, welche die vorgenannten Eignungskriterien erfüllt haben, werden gemäß der Referenzangaben im Rahmen der Teilnehmerbegrenzungskriterien entsprechend im Punktesystem wie folgt bewertet: 6. Erklärung zur Anzahl der MItarbeiter: Der Bewerber / die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen muss/müssen aktuell über mind. 5 festangestellte Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführer/Büroinhaber) und davon mind. einen festangestellten Architekten/Ingenieur verfügen. 7. Bewertungsmaßstab - Referenzen: Die Zuordnung und der Nachweis der entsprechenden Referenzanteile ist durch den Bewerber (auch Synonym für Bewerbergemeinschaft) in der Eignungsmatrix vorzunehmen. Diese haben nachfolgende Mindestanforderungen zu beinhalten: a) Es sind mindestens drei verschiedene Referenzprojekte einzureichen. b) Die Referenzen müssen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen entsprechen der Bauüberwachung nach HOAI LPH 8 (Bauüberwachung während der Bauausführung - nicht nur die BOL) für die Leistungsbilder Gebäude & Innenräume (HOAI 2021 Anlage 10) oder Ingenieurbauwerke (HOAI 2021 Anlage 12) oder Verkehrsanlagen (HOAI 2021 Anlage 13) oder vergleichbar beinhalten. c) Die Bauüberwachung zu den Referenzprojekte muss innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen worden sein (01.01.2014 - 31.12.2024). Abschluss in diesem Sinn bedeutet die Abnahme der vom AN überwachten Bauleistungen durch den AG. Pro Referenz muss ein Steckbrief von max. zwei weiteren DIN A4 Seiten eingereicht werden. Darin sollen die in der Eignungsmatrix gemachten Angaben genauer erläutert und für die Vergabestelle nachvollziehbar begründet werden. Es sind Mindestanforderungen hinsichtlich des Inhalts der einzureichenden Referenzen vorgegeben. Wenn die Mindestanforderungen an eine Referenz nicht erfüllt werden, kann die Referenz nicht anerkannt werden. Kann der Bewerber keine 3 Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, vorlegen, kann sein Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt werden. Der AG behält sich ausdrücklich auch die Nachforderung von Referenzen vor, wenn der Bewerber eine Referenz oder mehrere Referenzen vorlegt, die nicht die Mindestanforderungen erfüllt bzw. erfüllen. Soweit die eingereichten Referenzen von mehr als 8 teilnehmenden Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen, werden die Referenzen anhand des Bewertungsmaßstabs in der Eignungsmatrix bewertet. Aus den für jedes Eignungskriterium vergebenen Punkten wird eine Gesamtsumme für die Eignungsbewertung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ermittelt. Sofern keine anderweitigen Bewertungsvorgaben angegeben sind, werden für die einzelnen Kriterien nur jene Bewertungspunkte einmalig je Referenz vergeben, die dem jeweiligen Erfüllungsgrad des Kriteriums zugeordnet sind. Die durch den Bewerber gesetzten Kreuze für die Punktevergabe in der Eignungsmatrix müssen für die Vergabestelle anhand des einzureichenden Referenz-Steckbriefe eindeutig, nachvollziehbar und überprüfbar sein. Widersprechen sich die gesetzten Kreuze und die Angaben auf dem Steckbrief, gelten die Angaben aus dem Steckbrief vorrangig. Der AG ist berechtigt, die Kreuze entsprechend zu korrigieren. Aus der sich hieraus ergebenden Wertungsrangfolge werden maximal 8 Bewerber für die nächste Verfahrensstufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) ausgewählt. Bei Punktgleichheit des 8. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge entscheidet das Los. Weitere Details können Sie dem Verfahrensleitfaden entnehmen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Rahmenvertrag über Leistungen der Bauüberwachung von Verkehrsanlagen/Tiefbau - Ladeinfrastruktur Endstellenelektrifizierung in Berlin
Beschreibung : Bis 2030 wird die BVG nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und nach Vorgabe des aktuellen Verkehrsvertrages mit dem Land Berlin ihre Busflotte auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge (batteriebetriebene Busse) umstellen. Die BVG beabsichtigt, den Aufbau der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet in mehreren Chargen durchzuführen. Die vorliegend vertragsgegenständlichen Leistungen beziehen sich auf das Projekt Stella (Charge 1), das sich wiederum in 3 Stufen unterteilt. Mit Stella Charge 1 möchte die BVG den Aufbau von bis zu 36 Endstellen umsetzen. Die gesamte von einem Totalunternehmer (TU) zu errichtende Ladeinfrastruktur wird als schlüsselfertiges und vollfunktionsfähiges Gesamtsystem projektiert, geplant, geliefert, errichtet und betriebsbereit an den Auftraggeber (AG) übergeben. In der Umsetzungsphase (Bau/Errichtung/Installation/Inbetriebnahme) wird der AG durch den hier ausgeschriebenen Auftragnehmer (AN) als "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" sowie einen zus. "Bauüberwachung Elektro" unterstützt. Der "Bauüberwachung Elektro" überwacht die Errichtung, Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur und ist nicht Teil dieser Ausschreibung. Die endstellenbezogenen Bauüberwacherleistungen dieses Rahmenvertrages, werden nach Zuschlag durch "Miniwettbewerbe" an den jeweils bestbietenden Rahmenvertragspartner vergeben. Die vom AN zu überwachenden Arbeiten beinhalten die Tiefbauleistungen des Totalunternehmers zur Vorbereitung und Aufnahme der Ladeinfrastruktur. Die vom AN zu erbringenden Leistungen umfassen die in der Leistungsbeschreibung und insbesondere im darin enthaltenen Leistungsbild "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" spezifizierten Aufgaben. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der AN die Überwachung der fachgerechten Realisierung der Bauleistungen sowie die Prävention im Hinblick auf Baufehler oder Mängel. Der Erfolg des Werkes besteht insbesondere in der Erfüllung der qualitativen Anforderungen. Die termingerechte und kostengerechte Durchführung hat der AN ebenfalls im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen sicher zu stellen. Im Rahmen der Bauüberwachungsleistungen übernimmt der AN zusätzlich die Funktion des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) gemäß den Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV) und der zugehörigen Regelwerke. Die Leistungen als SiGeKo enden nicht mit der Fertigstellung der baulichen Anlage, sondern erst mit der vollständigen Fertigstellung der jeweiligen Endstelle. Die Verantwortung und Zuständigkeit des SiGeKo bleibt auch während der Errichtung, Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur bestehen und endet mit der Übergabe aller erforderlichen Sicherheitsunterlagen und Dokumentationen an den AG oder die vom AG beauftragte Projektsteuerung. Dem AN obliegt im Rahmen seiner Verantwortlichkeiten als "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" auch die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Übergabe von bautechnischen Anlagen an den Ausführenden für die elektrotechnischen Anlagen sowie den "Bauüberwachung Elektro". Da noch nicht verbindlich feststeht, wie viele Endstellen errichtet werden, und wann konkret die Umsetzung erfolgen wird, vergibt die BVG die vertragsgegenständlichen Leistungen der Bauüberwachung Tiefbau in Form eines Rahmenvertrages mit anschließenden Miniwettbewerben. Bis Ende 2025 sollen mindestens drei Endstellen fertig und in Betrieb genommen sein, die restlichen Endstellen sukzessive gemäß Priorisierung der BVG und Rahmenterminplan, welcher Gegenstand auch dieses Vertrages ist. Der Rahmenterminplan ist als Anhalt zu verstehen und kann sich im Rahmen der aktuell laufenden Planungsleistungen noch ändern. Der Rahmenvertrag ist in seinem Grundsatz so angelegt, dass er dies abdeckt. Der genaue Umfang der Baumaßnahmen an den bis zu 36 Standorten (Endstellen) ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vollständig bekannt, da diese im Verantwortungsbereich des TU liegen und sich erst im Rahmen des Planungsfortschrittes ergeben (endstellendifferenziert). Die Baukosten (7,6 Mio. EUR) werden nicht zu gleichen Teilen auf die bis zu 36 Standorte (Endstellen) verteilt sein. Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit der Fertigstellung der letzten von maximal 36 Endstellen oder spätestens am 31.12.2028.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71521000 Baustellenüberwachung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71311100 Unterstützende Leistungen im Tief- und Hochbau

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 13/06/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : 1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - Bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe bei den 8 besten Bewerbern. Den veröffentlichten Dokumenten ist eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen (Verfahrensleitfaden) für diese Ausschreibung beigefügt. In dieser Datei sind Informationen enthalten, die das Verfahren sowie die zu beachtenden Besonderheiten beschreiben. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die spätestens 10 Kalendertage vor dem benannten Fristende über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingegangen sind. Fragen per E-Mail sowie mündliche oder verspätete Fragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren gelten folgende Hinweise (siehe Abschnitt "Ausschreibungsbedingungen"). 5. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder rechtmäßig ist und den Wettbewerb nicht unzulässig einschränkt. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, • in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, • dass dieser bevollmächtigte Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, • dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften nach Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Die BVG behält sich vor, die Bewerber- oder Bietergemeinschaft aufzufordern, die Gründe für die Bildung der Bewerber- oder Bietergemeinschaft darzulegen. Die BVG stellt einen Vordruck für eine Bewerbergemeinschaftserklärung ("BVG_VU_Bewerbergemeinschaftserklärung") zur Teilnahme am Wettbewerb zur Verfügung. Die in der europaweiten Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen (Formblatt 1+2) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit müssen für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. 6. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe auf Dritte zu berufen, so muss er mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten oder einen anderen, gleichwertigen Verfügbarkeitsnachweis vorlegen, nach dessen Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Ein Vordruck ("BVG_VU_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe") hierzu ist in den Vergabeunterlagen, enthalten. Die in der europaweiten Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen (Formblatt 5+2) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. In Bezug auf den Nachweis der einschlägigen Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten im Auftragsfall ausführen oder die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Grundsätzlich ist der Bewerber an einen einmal benannten und im Rahmen der Eignungsprüfung bewerteten eignungsleihenden Nachunternehmer gebunden. Ein Wechsel im Vergabeverfahren ist dem AG anzuzeigen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. 7. Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (siehe Abschnitt "Informationen zur Einreichung", "Fristen I") über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden (siehe Abschnitt "Angaben zur Einreichung", "Einreichungsformat"). 8. Andere Nachunternehmer benennt der Bieter nicht im Teilnahmewettbewerb sondern im Verhandlungsverfahren. Nähere Angaben dazu wird der Bieter in der Aufforderung zur Angebotsabgabe finden, die die erfolgreichen Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erhalten. 9. Erläuterung zum Ablauf: Die geeigneten (max. 8) Bewerber aus der Teilnehmerphase werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe (nach erfolgreicher Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags inklusive Geheimhaltungsverpflichtung) werden alle für die Kalkulation notwendigen Anhänge/Anlagen/Pläne an die Bieter übergeben. Der AG behält sich vor, während der Angebotsfrist ein Bieterkolloquium anzubieten in dem der AG über das Projekt und dessen Besonderheiten sowie Herausforderungen informiert und Fragen und Hinweise aufnimmt. Die Bieter werden gebeten, zum Ende der Angebotsfrist verbindliche Angebote einzureichen. Diese Angebote sollen vollständig sein und alle verlangten Angaben enthalten. Der AG behält sich vor, dass Angebot zu verhandeln und/oder ggf. den Zuschlag auch auf das Erstangebot zu erteilen. Sofern der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot erteilt ist, kann das Erstangebot Gegenstand von Aufklärungs- und Verhandlungsgesprächen sein. Der AG behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nach Maßgabe von § 51 Abs. 2 und 3 SektVO nachzufordern und die Angebote schriftlich aufzuklären. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen und den Bieterkreis im Laufe des Verfahrens zu verkleinern, um solche Bieter aus dem Verfahren auszuscheiden, die unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (Preis/Qualität) keine realistische Chance auf Zuschlagserteilung auch bei Fortsetzung der Verhandlung haben. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht. Der AG behält sich vor, den Vertrag sowie die dazugehörigen Anlagen im Anschluss an die Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse als fortgeschriebene Vergabeunterlagen unter Wahrung der Gleichbehandlung allen Bietern im Rahmen einer möglichen erneuten, gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss an die Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche können die Bieter aufgefordert werden, innerhalb einer von dem AG gesetzten angemessenen Frist ein optimiertes/finales Angebot einzureichen. Die Auswahl der 4 Partner des Rahmenvertrages erfolgt auf der Grundlage der Bewertung des wirtschaftlichsten Angebots nach den bekanntgegebenen Kriterien. 10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 11. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 12. Die BVG behält sich als AG vor, das Vergabeverfahren im Bedarfsfall aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen. 13. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität des Projektteams
Beschreibung : Referenzen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Netto-Gesatmpreis des Preisblattes
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 900 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : DAR GmbH Berlin
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 23/06/2025
Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : IBB-Müller Ingenieurgesellschaft mbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0002
Datum des Vertragsabschlusses : 30/06/2025
Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0003
Datum des Vertragsabschlusses : 01/07/2025
Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Ingenieurbüro Jürgens GmbH & Co. KG
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0004
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0004
Datum des Vertragsabschlusses : 30/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 9
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 9
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Registrierungsnummer : 0204:11-2000016000-38
Postanschrift : Holzmarktstraße 15-17
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10179
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +493025628962
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer : 11-1300000V00-74
Postanschrift : Martin- Luther- Str. 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 30-9013-8316
Fax : +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : DAR GmbH Berlin
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE245559617
Postanschrift : Reichsstraße 12
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 14052
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 30890440
Fax : +49 308904414
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Ingenieurbüro Jürgens GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : DEN1209V.HRA20462
Postanschrift : An der Heithörn 28
Stadt : Hanshagen
Postleitzahl : 17509
Land, Gliederung (NUTS) : Vorpommern-Greifswald ( DE80N )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3029669823
Fax : +49 3029669823
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 13718 73 44
Postanschrift : Greifswalder Straße 80A
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10405
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 30 42106343
Fax : +49 30 42106251
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : IBB-Müller Ingenieurgesellschaft mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DEF1103R.HRB214299B
Postanschrift : Eiswerder Str. 18 / Loft130
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 13585
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 30814575452
Fax : +49 30814575452
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : bf621f61-a5ed-4e61-b190-73fa40b244c0 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 04/07/2025 15:07 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00440764-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 127/2025
Datum der Veröffentlichung : 07/07/2025