Beschreibung
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Das Landratsamt Nordsachsen, vertreten durch das Straßenbauamt sowie die in den Losen 2 bis 12 benannten Städte und Gemeinden, beabsichtigen, verkehrsgefährdende Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich des Straßenbauamtes nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien fachgerecht und nach den bestehenden aktuellen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben reinigen zu lassen. Es handelt sich um begrenzte verkehrsgefährdende Verunreinigungen auf Straßen und deren Seitenbereiche, die z.B. durch Unfälle, Havarien oder sonstige Ereignisse, durch freigesetzte Öle, Kraftstoffe oder andere Betriebsmittel von Kraftfahrzeugen entstehen. Der Landkreis Nordsachsen umfasst ca. 1.260 km Bundes-, Staats- und Kreisstraßen. Der Zuständigkeitsbereich des Landkreises umfasst Bundesstraßen (innerhalb und außerhalb der OD), Staatsstraßen (außerhalb der OD) und Kreisstraßen (außerhalb der OD). Das kommunale Straßennetz erstreckt sich über ca. 810 km. Der Zuständigkeitsbereich der Städte/Gemeinden umfasst Staatsstraßen (innerhalb der OD), Kreisstraßen (innerhalb der OD) und Gemeindestraßen. Die Ausschreibung erfolgt in Zuständigkeits- bzw. Territoriallosen: Los 1 Landkreis Nordsachsen ca. 1.260 km Bundes-, Staats- u. Kreisstraßen Los 2 Stadt Bad Düben ca. 65 km Kommunalstraßen Los 3 Große Kreisstadt Delitzsch ca. 130 km Kommunalstraßen Los 4 Gemeinde Krostitz ca. 40 km Kommunalstraßen Los 5 Große Kreisstadt Schkeuditz ca. 120 km Kommunalstraßen Los 6 Gemeinde Schönwölkau ca. 45 km Kommunalstraßen Los 7 Gemeinde Zschepplin ca. 60 km Kommunalstraßen Los 8 Stadt Dahlen ca. 60 km an Kommunalstraßen Los 9 Stadt Dommitzsch ca. 25 km Kommunalstraßen Los 10 Gemeinde Naundorf ca. 25 km Kommunalstraßen Los 11 Große Kreisstadt Oschatz ca. 80 km Kommunalstraßen Los 12 Große Kreisstadt Torgau ca. 165 km Kommunalstraßen Gegenstand der Ausschreibung sind zwölf fachlich getrennte Lose, deren Vergabe ausschließlich im Gesamtumfang erfolgt. Eine Einzelvergabe der Lose ist ausgeschlossen. Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Kriterien als das wirtschaftlichste Gesamtangebot bewertet wird. Im Folgenden werden der Landkreis Nordsachen sowie die Städte und die Gemein-den als Auftraggeber (AG) genannt. Die vom AN zu erbringende Leistung besteht aus der unverzüglichen Wiederherstellung der gefahrlosen, verkehrssicheren Nutzbarkeit der verunreinigten Verkehrsflächen der AG nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Hinweisen des Merkblattes DWA-M 715 (Ausgabe 12/2017). Zudem sind Umweltgefährdungen in den Seitenbereichen und Banketten, zumeist durch Auskoffern und Wiederverfüllen der betroffenen Flächen, zu verhindern. Die Arbeiten sind möglichst unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchzuführen. Die Verkehrssicherheit und die Sicherheit des Verkehrsteilnehmers haben hohen Stellenwert und Vorrang. Verkehrsbehinderungen sind nach Abstimmung mit den AG sowie den zuständigen örtlichen Einsatzkräften der Polizei, auf ein Mindestmaß zu beschränken. Der AN hält für die Erfüllung der Leistungen erforderliche Technik, Geräte, Materialien sowie Fachpersonal vor und stellt es zur Beseitigung der Verunreinigungen bedarfsgerecht bereit. Das umfasst auch die Aufnahme, Lagerung und Entsorgung der kontaminierten Stoffe und Materialien gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Entsorgung ist mit der Leistungsabrechnung nachzuweisen. Soweit im LV nicht anders beschrieben, sind alle benötigten Kosten für Anfahrt, Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Transport oder Rückfahrt in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bedingt durch die Art der Leistung ist der Umfang nach Art, Termin und Zeitdauer im Vorfeld nicht konkret zu bestimmen. Die AG behalten sich auf Grund der beschriebenen Leistungsart vor, Positionen des LV nur teilweise oder nicht ausführen zu lassen. Der AN hat keinen Anspruch auf Erfüllung der im LV angegebenen Men-gen. Leistungen, die nicht dem LV zugeordnet werden können, sind mit den AG abzustimmen und nur nach Anerkennung als Nachtrag rechtskräftig. Nachträge werden nur durch die AG schriftlich bestätigt und anerkannt. Die Vereinbarung ist als konzipierter Rahmenvertrag zu betrachten und umfasst den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2026. Optional verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, falls nicht einer der Vertragsparteien den Vertrag drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die Vertragsparteien können den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Tätigkeit stehen, vorliegt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Vertragsverhältnis endet jedoch spätestens zum 31.12.2029, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.