Beschreibung
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Alle zu erwartenden Bauleistungen werden im Kontext des Streckennetztes der HEAG mobilo GmbH ausgeführt. Hierzu gehören primär Gleisanlagen (Straßenbahn), Asphaltflächen, Betonflächen, Pflasterflächen und Grünflächen. Der Großteil aller Arbeiten steht im Zusammenhang zum Gleis- und Tiefbau. Hierbei können sowohl kleinere Tagesbaustellen anfallen (z.B. Pflasterregulierungen, Einzelschwellenauswechslung, Austausch einzelner Noppen-/Rippenplatten, punktuelle Gleisnachstopfungen und vieles mehr) oder aufwendigere Umbau- und Erneuerungsarbeiten (z.B. Gleisumbauten bis zu einer Länge von ca. 350,00 m je Fahrtrichtung). Die Rahmenvereinbarung wird mit 1 Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen. Der Beauftragungszeitraum beträgt vier Jahre. Eine Option zur Verlängerung besteht nicht! Die Rahmenvereinbarung verfolgt primär den Zweck, das Streckennetz des öffentlichen Personennahverkehrs aufrecht zu erhalten und dabei möglichst geringe Vorbereitungszeiten zu benötigen, um einen störungsfreien Betrieb zu ermöglichen. Grundsätzlich lassen sich grob vier Gruppen von Maßnahmen definieren, welche wie folgt klassifiziert werden: 1. Kurzfristige Instandhaltungsmaßnahmen Kurzfristige Instandhaltungsmaßnahmen erfolgen ungeplant und werden lediglich für dringende Arbeiten ausgerufen, welche die Nutzung des Streckennetzes riskieren. Hiervon sind keine langfristig (geplanten) Erneuerungsmaßnahmen betroffen, sofern kein akuter Handlungsbedarf besteht. Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Umstände der kurzfristigen Instandhaltungsmaßnahmen ein hohes Pensum an Abrufbereitschaft über den gesamten Beauftragungszeitraum erfordern. Hierzu besteht die Notwendigkeit, einen Notfallkontakt sowie eine Vertretung dauerhaft (4 Jahre, 365 Tage, täglich 06:00-20:00 Uhr) zur Verfügung zu stellen. 2. Kleinmaßnahmen Übliche Unterhaltungsarbeiten, die weder unter die kurzfristigen Instandhaltungsmaßnahmen noch unter aufwendigere zusammenhängende Einzelmaßnahmen fallen, sind Kleinmaßnehmen bzw. alltägliche Einzelleistungen. Unter dieser Art der Leistungen können Tages- oder Wochenend-Baustellen, wie z.B. Ober-flächenregulierungsarbeiten, Schwellenauswechslung, Wechsel einer Weichen- oder Kreuzungskonstruktion oder Gleiswechsel im Bereich eines BÜ, fallen. Der personelle Einsatz für solche Maßnahmen beträgt in der Regel 1 bis 2 Stück Gleisbaukolonne, hinsichtlich der notwendigen Geräte sind 2 Stück Zwei-Wege-Bagger, ein LKW sowie diverses Kleingerät vorzuhalten. Kleinmaßnahmen sind geplante Maßnahmen. Der prognostizierte Auftragswert der zusammenhängenden Leistungen liegt bei unter 30.000 EUR (netto) je Kleinmaßnahme. 3. Durchgängige Maßnahmen Maßnahmen mit durchgängiger Bauleistung bzw. Bauleistungen im Schichtbetrieb. Hierzu wird eine durchgängige Besetzung im 2- oder 3-Schichtbetrieb der Baustelle notwendig. Hierbei handelt es sich weder um die kurzfristigen Instandhaltungsmaßnahmen noch um aufwendigere, zusammenhängende Maßnahmen. Vielmehr sollen durch diese Maßnahmen mehrtägige Einzelleistungen zeitlich komprimiert ausgeführt werden, um dadurch die Einschränkungen für den Betrieb so gering wie möglich zu halten. Die Komplexität der Bauleistungen ist gering, so soll bspw. der Wechsel einer Kreuzungs- oder Weichenkonstruktion oder von Gleisen im Bereich eines BÜ durchgeführt werden. Der personelle Aufwand liegt bei 2 bis 4 Stück Gleisbaukolonne, hinsichtlich der Geräte werden 2 Stück Zwei-Wege-Bagger, ein LKW sowie diverses Kleingerät benötigt. Der Aufwand der Leistung spiegelt sich in der Organisation wieder (Sondergenehmigung, Organisation der Kolonnen, etc.). 4. Einzelmaßnahmen Aufwendigere Arbeiten, die mehrere Tage bis hin zu einigen Wochen dauern, werden als Einzelmaßnahme aufgefasst. Monetär wird von einer Einzelmaßnahme ab einem prognostizierten Auftragswert von über 30.000 EUR (netto) gesprochen. Hinsichtlich der Bauleistung handelt es sich bei Einzelmaßnahmen vor allem um größere Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen wie bspw. der Wechsel von Gleisen inkl. Gleiskonstruktionen. Die personelle Vorhaltung für Einzelmaßnahmen liegt bei 2 bis 4 Stück Gleisbaukolonne, mind. 2 Stück Zwei-Wege-Bagger, mind. einem LKW sowie Kleingerät. Weiterhin kann der Einsatz von Mini- bzw. Mobil-Baggern notwendig werden. Maximaler jährlicher Abruf: Um den Horizont der maximal, zu erbringende Leistung zu limitieren, wird eine maximale jährliche Obergrenze definiert. Diese liegt bei 2,5 Mio. EUR (brutto) und dient dem Auftragnehmer, Ressourcen (Personal, Gerät, Material usw.) budgetieren zu können. Dieser Wert stellt den maximalen Wert dar und darf nicht als Mindest- oder Erwartungswert verstanden werden. Mindestabnahme: Die minimal anfallende Größe des jährlichen Abrechnungsbetrages liegt bei 0,5 Mio.(brutto) EUR pro Jahr. Dieser Wert dient dem Auftragnehmer besser einschätzen zu können, mit welchen Aufwendungen mindestens anfallen. Für die Zeitperioden Monat, Quartal oder Halbjahr werden keine Mindesthöhen festgelegt. Die Definition des Mindest- und Maximalabrufes stellen den Rahmen des tatsächlich anfallenden Aufwandes dar und können saisonal sowie jährlich innerhalb dieser Wertgrenzen stark schwanken.