Beschreibung
:
Nach dem Erwerb des Geländes der ehemaligen Union-Werke im Jahr 2016 wurde ein Ingenieurbüro mit der Untersuchung der Gebäudesubstanz, der Schadstoffbelastung der Bestandsgebäude und der Untersuchung der Bodenverhältnisse beauftragt. Als vorbereitende Maßnahmen wurden von Mai 2019 bis Dezember 2019, bis auf das Dampfkesselhaus, die bestehenden Gebäude der ehemaligen Union-Werke bis Unterkante Bodenplatte - abgebrochen und das Baufeld - für die Errichtung des zweiten Verwaltungsstandorts sowie für die Errichtung einer Park- und Mobilitätsstation - freigemacht. Die umfangreiche Untersuchung auf Altlasten hatte seinerzeit ergeben, dass kein konkreter Handlungsbedarf nach Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung besteht. Im Zuge von Aushubmaßnahmen ergibt sich jedoch zumindest eine abfallrechtliche Relevanz bei der Bodenverwertung und Entsorgung die im Rahmen der Kalkulation zwingend berücksichtigt werden müssen. Auch können Reste von Fundamenten, alten Bahnschwellen, Matursteinen, Mauerwerksreste, alte Kanalrohre, Hotspots von Bitumen / Schlacke etc. bei den späteren Erdarbeiten nicht ausgeschlossen werden. Das Grundstück der ehemaligen Union-Werke mit einer Fläche von ca. 1,7 ha befindet sich in der Innenstadt von Aalen direkt an der Wilhelm-Merz-Str. 20 in 73430 Aalen, mit den Flurstücknummern 187, 187/1, 187/2, 187/3, 1124/1. Auf der Nordseite des Baufeldes befindet sich die Wilhelm-Merz-Straße, auf der Westseite grenzt - innerhalb der vor genannten Flurstücknummern - das kreiseigene Grundstück des Ostalbkreises an, auf dem bis 2027 der Neubau des zweiten Verwaltungsstandortes errichtet wird. Auf der Südseite wird das Grundstück von dem neu renaturierten Fluss Kocher begrenzt und auf der Ostseite befindet sich das Grundstück der Essinger Wohnbau mit der Flurstücknummer 1104. Das Baufeld kann über die Ulmerstraße bzw. die B19, die Burgstallstraße und anschließend über die Wilhelm-Merz-Straße erschlossen werden. Die Zu- und Abfahrt der geplanten Park- und Mobilitätsstation sind direkt an die Wilhelm-Merz-Straße anzubinden. Bedingt durch die Bahngleise / Unterführung ist eine Zufahrt für LKW ausschließlich über die Burgstallstraße in die Wilhelm-Merz-Straße möglich. Die geplante Park- und Mobilitätsstation mit ca. 330 Stellplätzen zum Teil mit E-Ladesäulen für PKW und E-Bikes mit einer Grundfläche von ca. 32,50 x 50,00 m soll insgesamt 11 Ebenen umfassen, die halbgeschossig als offenes Parkhaus (Split-Level mit Gegenverkehr) über Rampen miteinander verbunden sind. Als Fassadenverkleidung, z.T. mit integrierter PV-Anlage, ist eine vorgesetzte Schallschutzfassade (offene Fassade, z.B. Lamellenfassade) auf der Ostseite und eine begrünte Fassade (je Fassade 30%) vorgesehen. Als Dachkonstruktion soll ein Trapezblech mit extensiver Dachbegrünung und aufgeständerter PV-Anlage zur Ausführung kommen. Die PV-Anlagen wurden über die Elektroplaner des Neubaus bereits geplant und sollen mit der Errichtung der Park- und Mobilitätsstation durch den AN hergestellt werden. Hier ist die enge Abstimmung und Koordination mit dem beauftragten Planungsbüro des Neubaus in die Kosten einzukalkulieren. Die Gestaltung, Materialwahl und Bauweise soll sich an der umgebenden Bebauung, der Gestaltung des Neubaus sowie den Vorgaben des Bebauungsplanes orientieren, so dass sich das spätere Erscheinungsbild gesamtheitlich als eine Einheit der Gebäudearchitektur ablesen lässt. Die Außen- und Freianlagen um das Gebäude sowie die Zu- und Ausfahrt wurden über die Freianlagenplaner des Neubaus bereits geplant und sollen mit der Errichtung der Park- und Mobilitätsstation durch den AG hergestellt werden. Hier ist die enge Abstimmung und Koordination mit dem beauftragten Planungsbüro des Neubaus in die Kosten einzukalkulieren. Neben der eigentlichen Umsetzung der Park- und Mobilitätsstation umfasst die Leistung des Generalübernehmers sämtliche Aufgaben der Koordination, Planung, die Erstellung von Baugesuchen, erforderliche Baugrunduntersuchungen inkl. Beprobungen, Teilnahme an Ausschusssitzungen, Abstimmung mit Behörden (Stadtwerke Aalen, Tiefbauamt der Stadt AA, Baurechtsbehörde, Landratsamt Ostalbkreis, Feuerwehr, etc.), die Einholung sämtlich erforderlicher Genehmigungen, Auf- und Einmessarbeiten, die Abrechnung, sämtliche Gebühren, sämtlich erforderliche TÜV- und Sachverständige Abnahmen, etc. als Grundlage für die Übergabe der Park- und Mobilitätsstation - als schlüsselfertige Anlage - an dem Auftraggeber. Die Planung und Realisierung der Außenanlagen erfolgt bauseits. Die Schnittstelle für die Grundleitungen wird auf 1m vor Gebäudekante festgelegt. Die hierfür erforderlichen Leistungen sollen über eine funktionale Ausschreibung mit einem Festpreis (Globalpauschale) an einen Generalübernehmer vergeben und mit diesem ein Globalpauschalpreisvertrag geschlossen werden. Dieser Festlegung liegen die Beschlüsse der Aufsichtsratssitzung der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH vom 23.09.2024 zu Grunde. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Planers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.