Zusätzliche Informationen
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Die Freie und Hansestadt Hamburg (vertreten durch SBH | Schulbau Hamburg) beabsichtigt, einen neuen Schulstandort auf einem Grundrück, östlich des Lohseparks in der HafenCity (Baufeld 77) zu errichten. Auf dem neuen „Campus HafenCity“ soll eine weiterführende Schule mit vier Gymnasialzügen und vier Stadtteilschulzügen einschließlich einer Dreifeldhalle, weiteren Sportflächen im Umfang einer Zweifeldhalle und einer zusätzlichen Einfeldhalle entstehen. Im nördlichen Campusbereich soll auf dem Gebäudedach eine Kindertageseinrichtung für rund 100 Kinder und einer direkt von der Kita aus zugänglichen Außenspielfläche entstehen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Neubau und die Außenanlagen. Die Planungsleistungen sind bis zur Leistungsphase 4, Leitdetailplanung und Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung abgeschlossenen. Der Bauantrag wird im Mai 2024 eingereicht. Auf Basis dieser Planung ist die Generalplanung der Gesamtmaßnahme ab LP 5 HOAI (Ausführungsplanung inkl. z.B. Akustik, Bauphysik etc.), dabei insbesondere Fortschreibung und Umsetzung der Entwurfsplanung, einschließlich Einholung sämtlicher weiterer Genehmigungen und Kommunikation mit Behörden (soweit erforderlich) zu erbringen. Den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern werden die für das BV relevanten Unterlagen mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Das zu realisierende Gebäudevolumen umfasst ca. 25.850 m² BGFR und ein Volumen von rd. 118.650 m³ umbauten Raum. Es sind die Bauleistungen der KG 200, KG 300, KG400, KG 500 zu erbringen und schlüsselfertig ab der definierten Schnittstelle abzuschließen, d.h. komplett, funktionsfähig, ausgestattet, betriebsbereit, nach Maßgabe der FLB und der Planungen des AN. Damit ist die Lieferung und Leistung, inklusive aller Vor-, Neben- und Nacharbeiten für die vollständige Erbringung der Bauleistungen gemeint. Dies gilt einschließlich: Baustelleneinrichtung, Bemusterung in Abstimmung mit dem AG, Führen einer Plus-Minus-Liste, SiGeKo, PVO/ Prüfsachverständige. Das für die Leistung erforderliche Projektmanagement, die Projektkommunikation und die verantwortliche Bauleitung sind Teil der Gesamt-GU-Leistung. Dazu gehört ein AN-spezifisches Projektmanagement, sowie eine ordnungsgemäße organisatorische, qualitative und terminliche Steuerung, insb. der eingesetzten Nachunternehmer (Übertragung vertragsgegenständlicher Leistungen auf NU nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG). Die Berücksichtigung von VOB/B, VOB/C, BGB sowie anerkannte Regeln der Technik (EN und DIN-Normen, VDE-, VDI-, VDS- und TÜV-Vorschriften), Herstellerrichtlinien – jeweils zum Zeitpunkt der Abnahme und Berücksichtigung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) werden vorausgesetzt. Die Baufreiheit wird vor Baubeginn hergestellt sein. Das provisorische Schuldorf werden samt Sportfeld bis Oktober 2024 komplett rückgebaut. Die Kampfmittelsondierung für das Baufeld wird vor Leistungsbeginn abgeschlossen. Die Bodensanierung ist noch nicht vollständig erbracht. Bodenaustausch / Bodenverbesserung sind gemäß Bodengutachten im Zuge der Herstellung der Baugrube einschließlich der hierzu ggf. erforderlichen Verbau- und Wasserhaltungsarbeiten zu erbringen. Vom AN wird ein Baustelleneinrichtungsplan unter Berücksichtigung der beengten Gegebenheiten, sowie ein Lärm- und Staubschutzkonzept zum Schutz der Anlieger erwartet. Die Teilnahme des AN an mindestens einer Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Hamburg zur Unterrichtung interessierter Unternehmen zum Stand der vergebenen sowie noch zu vergebenden Bauleistungen ist erforderlich. Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl.§17 Abs. 11 VgV). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses Verhandlungsverfahrens gem. § 3 VOB A EU durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten.