Open House-Verfahren "Sekundärprävention" - Angebot "Mental gesund"

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS-Angebot "Mental gesund" im Rahmen eines sog. "Open-House-Modells". Die AOK PLUS (nachfolgend Auftraggeberin genannt) stellt ihren Versicherten im Rahmen der Sekundärprävention folgende Angebote zur …

CPV: 85100000 Услуги на здравеопазването
Краен срок:
Септ. 15, 2025, 11:59 след обяд
Вид на крайния срок:
Подаване на оферта
Място на изпълнение:
Open House-Verfahren "Sekundärprävention" - Angebot "Mental gesund"
Издаващ орган:
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Номер на наградата:
111/2025-OH

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Open House-Verfahren "Sekundärprävention" - Angebot "Mental gesund"
Beschreibung : Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS-Angebot "Mental gesund" im Rahmen eines sog. "Open-House-Modells".
Kennung des Verfahrens : 94bafc0a-179f-4958-a1da-576070f12d97
Interne Kennung : 111/2025-OH
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens

2.1.2 Erfüllungsort

Beliebiger Ort

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5JFG Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben ("Pflichtfelder"), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und "Zuschlagskriterien" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Bei den Angaben zur geplanten Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung sowie zur Bindefrist handelt es sich ebenfalls um Pflichtfelder. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und haben für das vorliegende Verfahren keine Bedeutung.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Open House-Verfahren "Sekundärprävention" - Angebot "Mental gesund"
Beschreibung : Die AOK PLUS (nachfolgend Auftraggeberin genannt) stellt ihren Versicherten im Rahmen der Sekundärprävention folgende Angebote zur Verfügung: "Gesunder Rücken", "Bewegung und Ernährung", "Ernährungsberatung" und "Mental gesund". Für jedes dieser Angebote wird eine separate Bekanntmachung veröffentlicht. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS-Angebot "Mental gesund". Mit jedem interessierten Unternehmen, welches innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag einreicht und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Rahmenvereinbarung unbekannt und insbesondere davon abhängig, inwieweit die Versicherten der Auftraggeberin Leistungen der Sekundärprävention in Anspruch nehmen. Mindestabnahmemengen können daher nicht garantiert werden. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Rahmenvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Rahmenvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Bewerber können die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen erstmals bis zum 15.9.2025 und anschließend bis zum 01.04.2026 einreichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Teilnahmemöglichkeit zu verlängern; eine solche Verlängerung wird rechtzeitig vor Ablauf der letztmaligen Einreichungsmöglichkeit (derzeit: 01.04.2026) durch eine erneute Bekanntmachung mitgeteilt. Die Bewerber werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Fällt der Ablauf der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so endet die Einreichungsfrist zum Ablauf des folgenden Werktags. Leistungsbeginn ist - abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeunterlagen - in der Regel 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist; der genaue Zeitpunkt des Leistungsbeginns ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung tritt in Kraft, sobald die Auftraggeberin nach Eingang der vollständigen und durch den Bewerber unterzeichneten Teilnahmeunterlagen die Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat. Die Unterzeichnung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Einreichungsfrist. Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen enden unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses spätestens zum Ablauf des 31.12.2029. Es wird darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Beendigung abgeschlossener Rahmenvereinbarungen insbesondere möglich ist, wenn festgestellt wird, dass der Bewerber während der Vertragslaufzeit die personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen gemäß des Rahmenkonzepts (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) nicht (mehr) erfüllt. Bei Unklarheiten und Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" an die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen.
Interne Kennung : 111/2025-OH

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens

5.1.2 Erfüllungsort

Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung : Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen: Zur Prüfung des Vorliegens der personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen ist die Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen (Anlage 6 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. (I.) Personelle Anforderungen: Um die Angebotsinhalte fachlich umzusetzen und die Teilnehmenden adäquat zu begleiten, muss die eingesetzte Fachkraft folgende Anforderungen erfüllen.(1) Qualifikation: Es muss eine der im Folgenden aufgezählten Grundqualifikationen inklusive der jeweils geforderten Zusatzqualifikationen vorliegen: entweder (a) Personen mit staatlich anerkanntem Studienabschluss "Sozialarbeiter" oder "Sozialpädagoge" (Im Sinne eines Master- oder Diplomabschlusses) mit Zusatzqualifikation in systemischer Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie; mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten) oder Zusatzqualifikation als Zertifizierter Heilpraktiker für Psychotherapie und psychologischer Berater (nach BDH- Bund Deutscher Heilpraktiker, VFP- Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. oder VDH - Verband Deutscher Heilpraktiker, mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 400 Unterrichtseinheiten) und Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis/Heilkundezulassung und Zusatzqualifikation in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe; oder (b) Personen mit einem staatlich anerkannten Master in Erziehungswissenschaften mit Zusatzqualifikation in systemische Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie; mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten) oder Zusatzqualifikation als Zertifizierter Heilpraktiker für Psychotherapie und psychologischer Berater (nach BDH- Bund Deutscher Heilpraktiker, VFP- Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. oder VDH - Verband Deutscher Heilpraktiker, mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 400 Unterrichtseinheiten) und Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis/Heilkundezulassung und Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement, Zusatzqualifikation in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe; oder (c) Diplom Psychologen oder Personen mit einem staatlich anerkannten Master of Science Psychology mit Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder Zusatzqualifikation in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage) und mindestens zweijähriger Praxiserfahrung mit Menschen in der Zielgruppe; oder (d) Personen mit einem staatlich anerkannten Master of Science in klinischer Psychologie und Psychotherapie mit Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder Zusatzqualifikation in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mindestens einjähriger Praxiserfahrung mit Menschen in der Zielgruppe; oder (e) Approbierte Psychotherapeuten mit abgeschlossener psychotherapeutischer Aus- und Weiterbildung (Kassenzulassung nicht erforderlich) nach Richtlinienverfahren; oder (f) Psychiater und Fachärzte für Psychiatrie (auch im Ruhestand) mit Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder Zusatzqualifikation in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage. (2) Sprachkenntnisse: Die vom AOK PLUS-Partner eingesetzten Fachkräfte, sofern nicht Muttersprachler, müssen die deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen inklusive fachspezifischer Begriffe beherrschen. (II.) Räumliche Anforderungen: Die räumliche Ausstattung muss in angemessener Größe, z. B ausreichender Platz für Begleitpersonen bei Minderjährigen oder Menschen mit einem Behinderungsgrad, vorgehalten werden und die Umsetzung des Konzeptes ermöglichen. Der Beratungsraum sollte eine angemessene entspannende Atmosphäre ausstrahlen. Die Mindestvoraussetzungen sind: - Beratungsraum für Einzelberatungen mit Tisch und geeigneten Sitzmög-lichkeiten, Platz für praktische Übungen und der Möglichkeit zum Abspielen von Musik,- Sanitärräume. Der Beratungsraum sollte eine angenehme und entspannende Atmosphäre ausstrahlen. Die Räume und Flächen sind in einem einwandfreien, hygienisch saube-ren, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendem Zustand vorzuhalten. Eine ausreichende Belüftung und Beheizung der Räume ist zu gewährleisten. Weiterhin müssen die Räume barrierefrei zugängig sein. Werden Minderjährige betreut, wird empfohlen, dass der AOK PLUS-Partner etwaigen Begleitpersonen (Eltern, Erziehungsberechtigte etc.) das Warten in seinen Räumlichkeiten ermöglicht. (III). Materiell-technische Anforderungen: Für die Angebotsdurchführung bestehen die folgenden apparativen Mindestvoraussetzungen: - PC/ Laptop/ Tablet mit Zugang zum Internet, - Drucker und Scanner, - schriftliche, verständlich und gut leserlich gestaltete Arbeitsblätter und Informationsmaterialien, - Möglichkeit zum Abspielen von Musik, - Materialien für praktische Übungen, z. B. Matte Zusätzlich wird das Vorhalten einer Klangschale und anderer Materialien für Entspannungs- und Bewegungsübungen empfohlen. Die Geräte und Materialien sind stets in einem gewarteten und technisch einwandfreien sowie hygienisch sauberen Zustand zu halten. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise zu den unter I. bis III. genannten Anforderungen (z. B. Zertifikate/Belege) einzureichen.
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 7 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Eigenerklärung Haftpflichtversicherung: Unter Verwendung der Anlage 8 zur Rahmenvereinbarung haben Bewerber zu erklären, dass Sie (1) entweder bereits gegenwärtig über eine ausreichende (Betriebs-) Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen und diese oder eine gleichwertige im Falle der Zuschlagserteilung während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden oder (2) oder im Falle des Vertragsschlusses eine entsprechende (Betriebs-) Haftpflichtversicherung abschließen und diese oder eine gleichwertige während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden. Auf Verlangen ist der Auftraggeberin ist das Bestehen der (Betriebs-) Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : Eigenerklärung Russlandsanktionen: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 9 zur Rahmenvereinbarung hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5JFG/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist : Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung : Die Teilnahmeunterlagen sind der Auftraggeberin über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu übersenden. Die Angabe "postalischer Versand" in der Bekanntmachung ist allein technischen Gründen geschuldet.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 15/09/2025 23:59 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 999 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin wird Bewerber, die als Vertragspartner in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein neuer Teil-nahmeantrag kann zur nächstmöglichen Teilnahmefrist eingereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Zusätzliche Informationen : Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Registrierungsnummer : DE256878834
Postanschrift : Augustinerstraße 38
Stadt : Erfurt
Postleitzahl : 99084
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Vergabestelle, Frau Justitiarin Nicole Hühler
Telefon : +49 80010590-80066
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228-9499-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : a73dd923-f529-4c65-bb20-412f9d1537ab - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 27/06/2025 17:08 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00425006-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 123/2025
Datum der Veröffentlichung : 01/07/2025