Beschreibung
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Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen: Zur Prüfung des Vorliegens der personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen ist die Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen (Anlage 6 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. (I.) Personelle Anforderungen: Um die Angebotsinhalte fachlich umzusetzen und die Teilnehmenden adäquat zu begleiten, muss die eingesetzte Fachkraft folgende Anforderungen erfüllen.(1) Qualifikation: Es muss eine der im Folgenden aufgezählten Grundqualifikationen inklusive der jeweils geforderten Zusatzqualifikationen vorliegen: entweder (a) Personen mit staatlich anerkanntem Studienabschluss "Sozialarbeiter" oder "Sozialpädagoge" (Im Sinne eines Master- oder Diplomabschlusses) mit Zusatzqualifikation in systemischer Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie; mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten) oder Zusatzqualifikation als Zertifizierter Heilpraktiker für Psychotherapie und psychologischer Berater (nach BDH- Bund Deutscher Heilpraktiker, VFP- Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. oder VDH - Verband Deutscher Heilpraktiker, mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 400 Unterrichtseinheiten) und Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis/Heilkundezulassung und Zusatzqualifikation in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe; oder (b) Personen mit einem staatlich anerkannten Master in Erziehungswissenschaften mit Zusatzqualifikation in systemische Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie; mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten) oder Zusatzqualifikation als Zertifizierter Heilpraktiker für Psychotherapie und psychologischer Berater (nach BDH- Bund Deutscher Heilpraktiker, VFP- Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. oder VDH - Verband Deutscher Heilpraktiker, mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 400 Unterrichtseinheiten) und Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis/Heilkundezulassung und Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement, Zusatzqualifikation in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe; oder (c) Diplom Psychologen oder Personen mit einem staatlich anerkannten Master of Science Psychology mit Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder Zusatzqualifikation in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage) und mindestens zweijähriger Praxiserfahrung mit Menschen in der Zielgruppe; oder (d) Personen mit einem staatlich anerkannten Master of Science in klinischer Psychologie und Psychotherapie mit Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder Zusatzqualifikation in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mindestens einjähriger Praxiserfahrung mit Menschen in der Zielgruppe; oder (e) Approbierte Psychotherapeuten mit abgeschlossener psychotherapeutischer Aus- und Weiterbildung (Kassenzulassung nicht erforderlich) nach Richtlinienverfahren; oder (f) Psychiater und Fachärzte für Psychiatrie (auch im Ruhestand) mit Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder Zusatzqualifikation in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage. (2) Sprachkenntnisse: Die vom AOK PLUS-Partner eingesetzten Fachkräfte, sofern nicht Muttersprachler, müssen die deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen inklusive fachspezifischer Begriffe beherrschen. (II.) Räumliche Anforderungen: Die räumliche Ausstattung muss in angemessener Größe, z. B ausreichender Platz für Begleitpersonen bei Minderjährigen oder Menschen mit einem Behinderungsgrad, vorgehalten werden und die Umsetzung des Konzeptes ermöglichen. Der Beratungsraum sollte eine angemessene entspannende Atmosphäre ausstrahlen. Die Mindestvoraussetzungen sind: - Beratungsraum für Einzelberatungen mit Tisch und geeigneten Sitzmög-lichkeiten, Platz für praktische Übungen und der Möglichkeit zum Abspielen von Musik,- Sanitärräume. Der Beratungsraum sollte eine angenehme und entspannende Atmosphäre ausstrahlen. Die Räume und Flächen sind in einem einwandfreien, hygienisch saube-ren, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendem Zustand vorzuhalten. Eine ausreichende Belüftung und Beheizung der Räume ist zu gewährleisten. Weiterhin müssen die Räume barrierefrei zugängig sein. Werden Minderjährige betreut, wird empfohlen, dass der AOK PLUS-Partner etwaigen Begleitpersonen (Eltern, Erziehungsberechtigte etc.) das Warten in seinen Räumlichkeiten ermöglicht. (III). Materiell-technische Anforderungen: Für die Angebotsdurchführung bestehen die folgenden apparativen Mindestvoraussetzungen: - PC/ Laptop/ Tablet mit Zugang zum Internet, - Drucker und Scanner, - schriftliche, verständlich und gut leserlich gestaltete Arbeitsblätter und Informationsmaterialien, - Möglichkeit zum Abspielen von Musik, - Materialien für praktische Übungen, z. B. Matte Zusätzlich wird das Vorhalten einer Klangschale und anderer Materialien für Entspannungs- und Bewegungsübungen empfohlen. Die Geräte und Materialien sind stets in einem gewarteten und technisch einwandfreien sowie hygienisch sauberen Zustand zu halten. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise zu den unter I. bis III. genannten Anforderungen (z. B. Zertifikate/Belege) einzureichen.