Beschreibung
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Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen: Zur Prüfung des Vorliegens der personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen ist die Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen (Anlage 6 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. (I.) Personelle Anforderungen: (1) Qualifikation: entweder (a) Personen mit akademischer Ausbildung im Bereich Sportwissenschaften (ins-besondere Diplomsportwissenschaftler/in, Diplomsportlehrer/in, Sport- und Gymnastiklehrer/in, Sportwissenschaftler/in mit Bachelor- oder Master-Abschluss) und Schwerpunkt/Ausrichtung Rehabilitation/Sporttherapie oder Zusatzqualifikation in der Medizinischen Trainingstherapie, Qualifikation Rückenschullehrer/in (entsprechend den Inhalten des Curriculums der Konföderation der deutschen Rückenschulen (KddR)) und Qualifikation in Entspannungstechniken (mindestens 16 UE / 2 Tage) oder (b) Personen mit Berufsausbildung (insbesondere Physiotherapeut/in, Krankengymnast/in oder Ergotherapeut/in; mit staatlicher Anerkennung) mit Qualifikation Rückenschullehrer/in (entsprechend den Inhalten des Curriculums der Konföderation der deutschen Rückenschulen (KddR)), Qualifikation in einer Entspannungstechnik (mindestens 16 UE / 2 Tage) und Qualifikation aus dem Bereich Orthopädie (z. B. MTT, KG-Gerät, WS-Techniken, PNF). Die Qualifikationen können bereits im Rahmen der jeweiligen Grundqualifikation erworben worden sein. In diesem Fall ist dies in der Anlage 6 entsprechend aufzuzeigen. (2) weitere Anforderungen: -Erste Hilfe-Ausbildung, nicht älter als zwei Jahre (diese muss bis spätestens zum Vertragsbeginn vorliegen), - mindestens einjährige Berufs- oder Praxiserfahrung nach Berufs- oder Studienabschluss in Gesprächsführung und Gruppenbetreuung im Handlungsfeld Bewegung oder in einer vergleichbaren Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre, - Grundkenntnisse im Umgang mit Web-Anwendungen; (3) Sprachkenntnisse: Die vom AOK PLUS-Partner eingesetzten Fachkräfte, sofern nicht Muttersprachler, müssen die deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen inklusive fachspezifi-scher Begriffe beherrschen. (II). Räumliche Anforderungen: Die räumliche Ausstattung muss in angemessener Größe der Teilnehmeranzahl entsprechen und die Umsetzung des Konzeptes ermöglichen. Die Mindestvoraussetzungen sind: - Bewegungsraum mind. 35m², mit der Möglichkeit der theoretischen und praktischen Gruppenarbeit (Hocker, ggf. mit Spiegel- und Sprossenwand) und separatem Geräteraum (werden alle Leistungen in dem Raum durchgeführt, indem auch die Geräte stehen, ist ein Raumbedarf von mind. 50m² vorzuhalten), - Beratungsraum für Erst-, Zwischen- und Auswertungsgespräche mit Tisch und Stühlen, - Umkleideraum/Duschen/Toiletten in angemessener Größe und Anzahl, - Empfangs- und Wartebereich. Die Räume und Flächen sind in einem einwandfreien, hygienisch sauberen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendem Zustand vorzuhalten. Eine ausrei-chende Belüftung und Beheizung der Räume ist zu gewährleisten. Weiterhin müssen die Räume barrierefrei zugängig sein. Werden Minderjährige betreut, wird empfohlen, dass der AOK PLUS-Partner etwaigen Begleitpersonen (Eltern, Erziehungsberechtigte etc.) das Warten in seinen Räumlichkeiten ermöglicht. Der Empfangs- und Wartebereich sollte entsprechend ausgelegt sein. (III). Materiell-technische Anforderungen: Für die Programmdurchführung bestehen die folgenden apparativen Mindestvoraussetzungen: - PC/ Laptop/ Tablet mit Zugang zum Internet; - Drucker und Scanner; - Seminar- und Präsentationstechnik (z. B. Beamer, Flipchart oder Tafel); - Anschauungstafeln und/oder Modelle, v.a. zum Muskel-Skelett-System, Wirbelsäule; - Messgeräte: Blutdruckmessgeräte (normale und große Manschette), Personenwaage bis 200 kg in 100 g Schritten, Maßband; - Trainingsgeräte: Kleingeräte (z. B. Therabänder, Pezzibälle, Steppbretter, Gewichtsmanschetten, Hanteln, Hocker, Gymnastikstäbe, Bälle, Matten, Alltagsgegenstände), Balance-/Gleichgewichtsgeräte (z. B. Kreisel, instabile Flächen, Mi-nitrampolin u. ä.), 3 Krafttrainings- und Sequenzgeräte (Hebel- und/oder Seilzugapparate) für unterschiedliche Muskelgruppen; - weitere Geräte und Materialien: verschiedene Sitzmöglichkeiten (z. B. Sitzkeile, Sitzkissen), Massageutensilien (z. B. Igelbälle), Möglichkeit zum Abspielen von Musik, Liege Die Geräte sind stets in einem gewarteten und technisch einwandfreien sowie hygienisch sauberen Zustand zu halten. Die Anzahl der Geräte/Ausrüstungsgegenstände muss der Gruppengröße entsprechen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise zu den unter I. bis III. genannten Anforderungen (z. B. Zertifikate/Belege) einzureichen.