Beschreibung
:
Die Stadt Wittenburg beabsichtigt, gemäß dem Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 8. August 2018 den zentralen Bereich der Innenstadt neu zu ordnen und zu bebauen. Ziel ist dabei u.a. auch die Verlagerung der städtischen Verwaltung vom Randbereich des Sanierungsgebietes an ihren ursprünglichen Sitz im unmittelbaren Bereich von Rathaus und Marktplatz. Der geplante Standort für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Wittenburg, ist die Große Straße 45–55, Gemarkung: Wittenburg, Flur-Nr.: 24, 26 Flurstück Nr.: 29,30,32/1, 32,2. Es ist beabsichtigt ein viergeschossiges Gebäude (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) mit einer Bruttogrundfläche von 3.485 m2BGF und einem Gebäudevolumen von 14.265 m3BRI zu errichten. Die zu bebauende Fläche bzw. das Baugrundstück im zentralen Bereich der Innenstadt ist verkehrsmäßig erschlossen. Das Projektgebiet stellt derzeit eine Freifläche seitlich vom Rathaus dar. Vor dem Freimachen des Baugeländes standen hier zweigeschossige Wohn- und Geschäftshäuser. Da sich diese in einem schlechten Zustand befanden und wirtschaftlich nicht saniert werden konnten, wurden die Gebäude im März 2018 abgerissen. Der Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen liegt im Verantwortungsbereich des Bauherrn. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.12.2022; 2023 I Nr. 1) regelt dies in §4 Beauftragung - "Die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 hat der Bauherr zu treffen, es sei denn, er beauftragt einen Dritten, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu treffen." Mit der Zuschlagserteilung übernimmt der wirtschaftlichste Bieter die daraus resultierenden Aufgaben und den Verantwortungsbereich gem. BaustellV. Projektstand Die Architekten- und Fachplanerleistungen sind beauftrag. Die Planungsphasen 1-4 sind abgeschlossen. Die Genehmigungsplanung ist erstellt und die Erteilung der Baugenehmigung wird in Kürze erwartet. Die Vorbereitung der Vergabe ist im Arbeitsstand. Die Durchführung der Vergabeverfahren für Bauleistungen ist noch nicht begonnen. 4. Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung Leistungen des AN für die Planungsphase Der AN übernimmt alle erforderlichen Leistungen nach BaustellV, insbesondere • Beratung des Bauherrn, der Architekten und der Fachplaner unter sicherheitstechnischen Aspekten bei der Gebäudeplanung. Dazu gehören die Terminplanung, Baustelleneinrichtung, Zuständigkeit und Aufgabenerfüllung, sicherheitstechnische Einrichtungen, Reinigungs- und Wartungseinrichtungen, • Analyse von Entwurfsplanungen und Werkplanungen auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte, Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten, • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) auf der Grundlage vorstehender Analyse, • Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes im Zuge des Planungsprozesses, • Mitarbeit an Ausschreibungsunterlagen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz, • Zusammenstellen der Unterlage über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechend den Merkmalen des Bauwerkes (Baumerkmalsakte), • Hinwirken auf die Aufnahme des SiGe-Planes und anderer sicherheitsrelevanter Elemente in die Planungsunterlagen, • Durchführung der Vorankündigung nach § 2 Abs. 2 BaustellV gegenüber der zuständigen Behörde, • gegebenenfalls Einweisung des ANs für die Ausführungsphase (bei getrennter Vergabe der SiGe-Leistung) einschließlich Übergabe aller vorliegender Unterlagen. Leistungen des AN in der Ausführungsphase Der AN übernimmt alle erforderlichen Leistungen nach BaustellV, insbesondere • Kontrolle der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz, • Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) sowie dessen laufende Aktualisierung, • Klären sicherheitsrelevanter Belange mit allen Unternehmern/Auftragnehmern und deren Subunternehmern vor Beginn ihrer Arbeiten (Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate, Lagerung, Entsorgung, Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften), • Hinwirken auf ein laufendes Erfassen der beauftragten Firmen (Gewerkeliste), • Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten (z. B. Bauzaun), Koordination der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der beteiligten Unternehmer, • Koordination der verschiedenen Gewerke/Unternehmer zum Ausschluss gegenseitiger Gefährdungen durch Organisation des Zusammenwirkens und Sicherstellen gegenseitiger Information, • Achten auf vertragsgemäße Ausführung der sicherheitstechnischen Leistungen aus den Bauwerksverträgen und Einschreiten bei Gefahrenzuständen (siehe § 4 dieses Vertrages), • Organisation und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und –besprechungen, • Fortführen und Abschließen der Unterlage (Baumerkmalsakte) mit den Merkmalen des Bauwerkes für die sichere Durchführung späterer Instandhaltungsarbeiten.