Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Verstoà gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Betrug
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Korruption
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Verstoà gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Verstoà gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Verstoà gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Verstoà gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Verstoà gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Zahlungsunfähigkeit
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäà nationaler Rechtsvorschriften
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Es darf innerhalb der letzten 3 Jahre zu keiner Reklamation bzw. eine Stornierung des Auftrages durch den LFB gekommen sein.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Es gelten die Gesetzmäßigkeiten des GWB § 123 ff.