Zusätzliche Informationen
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Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. In einem offenen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) können sich interessierte Unternehmen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Hierzu sind geforderte Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen und nachzuweisen. Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter dürfen sich in einem Verhandlungsgespräch im Rathaus Neckarsulm dem Auftraggeber persönlich vorstellen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien insgesamt die höchste Punktzahl erreichen kann. Zuschlagskriterien: Qualität des Projektteams, Gewichtung 25 %, Qualität der Leistungserbringung, Gewichtung 40 %, Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen, Gewichtung 5 %, Honorar, Gewichtung 30 % Teilnahmeantrag Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist zwingend der von der Vergabestelle vorgegebene Teilnahmeantrag zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag einschließlich der geforderten Anlagen ist fristgerecht auf der Vergabeplattform bereitzustellen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen über die geforderten hinaus werden nicht gewertet. Der Auslober behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise vor. Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. Erstangebote Die besten Bewerber werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei Punktgleichheit auf dem 5. Platz entscheidet das Los. Eine konkrete Terminvorgabe zur Einreichung der Erstangebote erfolgt mittels einer separaten Angebotsaufforderung. Die orange eingefärbten Felder des Honorarformblattes (vgl. Anlage 04) sind durch den Bieter bzw. durch die Bietergemeinschaft vollständig auszufüllen. Mit dem Erstangebot ist zwingend das Konzept einzureichen (ausschließlich digital über die Vergabeplattform), welches sich an den Zuschlagskriterien der Anlagen 05 orientieren soll. Dieses Konzept ist in gleicher Form in den Verhandlungsgesprächen zu präsentieren. Von der Erstellung verschiedener Fassungen (Berichtsform / Präsentationsform) ist abzusehen. Mit dem Konzept ist auch eine plausible Personaleinsatzplanung für die Dauer der Leistungserbringung einzureichen, aus die vorgesehenen Mitarbeitenden mit Angabe der jeweiligen Personenstunden bzw. prozentualen Ansätze der verfügbaren Arbeitszeit im Projekt ersichtlich wird. Verhandlungsgespräche Sämtliche Bieter, die ein wertungsfähiges Erstangebot abgegeben haben, werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten die Gelegenheit, ihre Herangehensweise an das Projekt sowie ihr Angebot vor den Vertreter/innen des/der Auftraggeber/in zu präsentieren und den Angebotsinhalt zu erörtern. Sofern erforderlich wird im Rahmen des Verhandlungsgespräches über die vorgelegten Erstangebote und den zugrundeliegenden Leistungsumfang verhandelt. Sofern sich kalkulations- oder leistungsumfangsrelevante Abstimmungen aus den Verhandlungsgesprächen ergeben, werden diese protokolliert und dem Bieter im Nachgang zur Kenntnisnahme und Berücksichtigung bei der finalen Angebotslegung übermittelt. Die Bewertung der Erst-, aller folgenden und der finalen Angebote erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrix (vgl. Anlage 05) durch das Auswahlgremium, welches sich aus Vertreter/innen des/der Auftraggeber/in zusammensetzt. Die einzelnen Kriterien der Bewertungsmatrix werden durch das Bewertungsgremium mit einer Punktzahl von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die einzelnen Kriterien sind entsprechend ihrer Relevanz für das Projekt zur Bewertung der Bieter hinsichtlich ihrer fachlichen Leistungsfähigkeit gewichtet. Aus der Multiplikation der Bepunktung mit der Wichtung je Kriterium ergeben sich die Gewichtungspunkte je Kriterium. Aus der Summe der Gewichtungspunkte je Kriterium ergeben sich die Gewichtungspunkte des Verhandlungsverfahrens (max. 500 Punkte). Finale Angebote Sofern keine Beauftragung auf Grundlage der Erstangebote erfolgt und Verhandlungsgespräche stattgefunden haben, werden alle Bieter im Verfahren zur Abgabe finaler, verbindlicher Angebote aufgefordert. Sofern Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden bzw. sich wesentliche kalkulationsrelevante Änderungen am Leistungsumfang oder der Leistungserbringung aus einzelnen Verhandlungsgesprächen ergeben, werden die neu bzw. ergänzend zu berücksichtigenden Bedingungen an alle Bieter im Verfahren parallel übermittelt. Auf dieser Grundlage werden die Bieter sodann zur Abgabe eines finalen Angebotes innerhalb einer Frist von maximal 10 Kalendertagen aufgefordert. Die konkrete Frist zur Einreichung der finalen Angebote wird mit den Bietern in den Verhandlungsgesprächen vorabgestimmt. Maßgeblich sind die Fristen, welche über die Vergabeplattform an die Bieter kommuniziert werden. Eine weitere Verhandlungsrunde, nach den ersten Verhandlungsgesprächen, ist nicht vorgesehen; bleibt für den Bedarfsfall aber vorbehalten. Gesamtauswertung Das Honorar wird rechnerisch bewertet. 1. Das günstigste Gesamthonorar erhält die volle Punktzahl. Weisen die Angebote mehr als eines Bieters das identische günstigste Gesamthonorar auf, so erhalten alle diese Angebote die volle Punktzahl. 2. Die weiteren zu wertenden Angebote erhalten eine Punktzahl, die sich aus folgender Berechnung ergibt: Bruttopreis des günstigsten Gesamthonorarangebots multipliziert mit der vollen Punktzahl und dividiert durch den Bruttopreis des jeweils zu wertenden Gesamthonorars. Das Ergebnis wird auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. In die Bewertung des Honorars fließen alle Angebotsbestandteile (unabhängig davon, ob optional oder nicht) als (Gesamt-)Wertungshonorarsumme ein. Sämtliche Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erhalten mindestens 10 Kalendertage vor der geplanten Auftragserteilung eine Information gemäß § 134 GWB über den Grund der Nichtberücksichtigung ihrer Angebote. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Ausschreibung aufzuheben, wenn alle eingereichten Angebote mindestens 30% über der ermittelten Kostenermittlung liegen Bewerberfragen können bis 03.10.2025 über das Vergabeportal gestellt werden. Der laufende Betrieb (Nutzung der Sport- und Kulturhalle soll im Zuge der Sanierung so weit wie möglich erhalten bleiben. Lärmintesive Arbeiten sind u.U. abzustimmen. Zeitfenster für Sperrungen (Sporthalle) werden jedoch für die Sanierung erforderlich werden. Dies soll in der Terminschiene entsprechend berücksichtigt werden. Der 6-tägige Betrieb der Bowlingbahn muss auch während der Baumaßnahmen gewährleistet sein, dazu gehört auch das Freihalten des Zugangs für den Anlieferverkehr 365 Tage im Jahr. Im UG befindet sich die Trafostation der EnBW. Der Zugang zu der Trafostation muss ebenfalls 365 Tage im Jahr gewährleistet werden.