Beschreibung
:
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 3.a.) Personelle Qualifikation / Berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe der Zahl der Beschäftigten des Bewerbers im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Objektplanung Ingenieurbauwerke): -Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen); - sonst. fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende); - Angabe Name, Qualifikation einer projektverantwortlichen Person über die gesamte Projektdauer. | Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.a. ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 5 Punkte. || 3.b.) Referenzobjekte / Technische Leistungsfähigkeit: Angabe / Beschreibung selbst erbrachter Leistungen bei insgesamt zwei Referenzen die mit der Komplexität der Planungsanforderungen der Bauaufgabe “Trassen-, Rohrleitungsbau und Netzverteilerbau - Glasfaserausbau mit Hausanschluss“ vergleichbar sind. Je Referenz sind anzugeben: -Projektname / kurze Projektbeschreibung in Wort / Bild, - Angabe Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards), - Nachvollziehbare Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Komplexität der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung, - Angabe Auftraggeber, Bauherr (Anschrift, Name und Telefonnummer Ansprechpartner/in), -Vertragsverhältnis zum Bauherrn (AG), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer ARGE, oder Nachunternehmer, etc., - Projektleiter/in des Bewerbers, -Angabe der Baukosten nach DIN 276, - Angaben zur eigenen Honorierung (z.B. Einordnung nach HOAI Parameter bzw. Honorar in EUR) der selbst erbrachten Leistungen, - Angabe der Projekttermine (z.B. Bearbeitungszeit, Planung, Bauausführung etc.), - Angabe projektbezogener Kennzahlen (z.B. Länge in m / km, Anzahl Adressen / Hausanschlüsse, etc.), - Angabe der selbst erbrachten Leistungen (LPH nach HOAI) insb. bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als NU Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den LPH nach HOAI. | Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.b. ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 52 Punkte. || 3.c.) Besondere technische Leistungsfähigkeit: Nennung und Beschreibung der besonderen technischen Fähigkeiten bei je 2 Referenzen vergleichbarer Komplexität der Planungsanforderung zur Bauaufgabe zum Nachweis folgender Besonderen Qualifikationen / Erfahrungen: 1.)Erfahrung in örtlicher Bauüberwachung beim Glasfaserausbau od. vergleichbar | 2.) Erfahrung in der Bauvermessung (DGPS-Verfahren) od. vergleichbar | 3.) Erfahrung in der Kommunikation mit Anwohnern (Gespräche, Bürgerversammlungen, etc.) | 4.) Kenntnisse und Erfahrungen bei vergleichbaren. Förderverfahren (Gigabit-Richtlinie 2.0) | 5.) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern || Bei 3.c.) kann eine Referenz ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o.g. An-gaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben. Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.c. ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 36 Punkte. || 3.d.) Technische Leistungsfähigkeit – Ausstattung: Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hard-/Software, Rechnerart etc.). | Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.d. ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 5 Punkte. || Geforderte Mindeststandards zu 3.): - Gewertet werden Referenzen für 3.b) und 3.c) nur wenn die Inbetriebnahme ab / nach dem 01.01.2018 erfolgte. | -Die beiden Referenzen zu 3.b) müssen vergleichbar Leitungsbau / Kabelbau (Glasfaserausbau mit Hausanschluss) sein. | -Die Vergleichbarkeit der Referenzen für 3.b) und 3.c) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend. | -Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen (LPH) nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden. Nicht vollständig erbrachte LPH werden im Verhältnis des v.H.-Satzes nach HOAI je LPH zur Gesamtpunktzahl (hier: LPH 3 – 8 = 10 Punkte) in Abzug gebracht. | -Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die geforderten Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen. || Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl für die Kriterien 1-3 ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 104 Punkten. Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung der einzelnen Auswahl- und Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen – Anlage 02 zu entnehmen.