Beschreibung
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Die Straßenbahnlinie 5 weist eine Länge von ca. 31 Kilometern auf und verkehrt seit 1971 durchgehend von der Stadt Halle (Saale) über die Orte Schkopau, Merseburg und Leuna bis nach Bad Dürrenberg. Ab dem 01. Januar 2025 wird der Streckenabschnitt der Linie 5 im Bereich zwischen HalleAmmendorf und Bad Dürrenberg durch den Saalekreisseparat beauftragt und auf Basis der neuen Liniengenehmigung als Linie 5 SK bezeichnet. Der verbleibende Linienabschnitt im Stadtgebiet von Halle (Saale) wird weiterhin als Linie 5 verkehren. Trotz der rechtlich geteilten Linie mit zwei Linienbezeichnungen bleibt die durchgehende Führung der Straßenbahnlinie bestehen. Die neue Linie 5 SK verbindet mit einer Streckenlänge von ca. 22,3 Kilometern Halle-Ammendorf und Bad Dürrenberg und verläuft dabei mit 18,9 Streckenkilometern fast ausschließlich im Landkreis Saalekreis. Mit einer jährlichen Fahrplanleistung von insgesamt ca. 400.000 Fahrplankilometern erschließt die Linie die Gemeinden Schkopau, Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg. Entlang der Strecke bedient die Linie 5 SK insgesamt 32 Haltestellen, wovon sich 30 im Saalekreis befinden und 19 bereits niederflurgerecht ausgebaut sind. Das übergeordnete Ziel des Grunderneuerungsprogramms der HAVAG ist die Sicherung einer modernen und leistungsfähigen Straßenbahninfrastruktur im Saalekreis. Um die Verkehrsdurchführung im Landkreis Saalekreis langfristig abzusichern, soll eine Grunderneuerung von Teilen der Gleistrassen, von Weichen, von Brücken und der Bahnstromversorgung erfolgen. Damit soll eine Verbesserung der Beförderungsqualität für die Fahrgäste, eine Reduzierung des gesellschaftlichen CO2-Ausstoßes als Schlüssel zur Klimaneutralität bewirkt und eine barrierefreie Ausgestaltung des Straßenbahnverkehrs erzielt werden. Die ausführliche Beschreibung des Projektes ist in den Vergabeunterlagen enthalten
Zentrale Elemente des Verfahrens
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Zentrale Elemente des Verfahrens: a) Mindest-/Ausschlusskriterien sind: - ausgefüllter und rechtsverbindlich unterschriebener Teilnahmeantrag (B1 Basisangaben, Teilnahmeantrag) liegt vor - es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe vor - zum Nachweis der Eignung sind vergleichbare Referenz/en unter Verwendung des Dokumentes B10 eingereicht worden; es werden nur 3 Referenzen gewertet b) Vergleichbarkeit wird angenommen, wenn: - es sich um Planung eines Straßenbahnverkehrsbauprojektes handelt - es sich um Referenz/en handelt, deren Leistung (Planungsleistung) innerhalb der letzten 5 Jahre (2020,2021,2022, 2023, 2024) stattfindet/stattgefunden hat - es sich um Referenz/en handelt, welche einen Mindestinvestitionsumfang von 1,5 Mio. € netto beinhalten Werden nur nicht vergleichbare Referenzen vorgelegt bzw. nicht alle o. g. Kriterien in der geforderten Art und Weise erfüllt, führt dieses zur Nichtberücksichtigung des Bewerbers im weiteren Verfahren. Im Anschluss erfolgt die formale Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Unterlagen (siehe Inhaltsverzeichnis und Bekanntmachung 5.1.9). c) Es werden 3 Referenzen gewertet. Die genauen (inhaltlichen) Bewertungskriterien der eingereichten Teilnahmeanträge gehen aus der den Teilnahmeunterlagen beigefügten Datei: „A2 Bewertungsmatrix Teilnahmeanträge“ hervor. Maximal sind 132 Punkte erreichbar. Diese setzen sich folgendermaßen zusammen: - Kriterium 1 - Umsatz des Bewerbers mit Planungsleistungen bei Verkehrsbauprojekten (Dokument B7) max. 6 Punkte Bewertungsinformationen: > Angaben im Dokument B7 Umsatzdaten, Ziffer 2 oder Ziffer 4 bei Bewerbergemeinschaft > Umsatz mit Planungen im Zusammenhang mit Verkehrsbauprojekten in den letzten 3 Jahren. Bewertet wird jedes Jahr einzeln. Die Punkte der letzten 3 Jahren werden addiert > soweit die Leistung durch eine Niederlassung bzw. Zweigniederlassung erbracht werden soll, wird unter Ziffer 2 und 4 des Dokumentes B7 die Angabe über den Umsatz der Niederlassung bzw. Zweigniederlassung gefordert - Kriterium 2 - Anzahl Mitarbeiter (Dokument B8) max. 10 Punkte Bewertungsinformationen: > Angaben im Dokument B8 Anzahl Mitarbeiter Ziffer 2,3 oder Ziffer 5,6 bei Bewerbergemeinschaft > bewertet wird die Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen am Sitz oder in der Niederlassung bzw. Zweigniederlassung, welches die Leistung ausführt > es wird das Jahr 2024 bewertet - Kriterium 3 - Angaben zu Mitarbeiter verantwortlicher Projektbearbeiter-/leiter (Dokument B9) max. 31 Punkte Bewertungsinformationen: > Ziffer 1: bewertet wird die Berufserfahrung als Ingenieur > Ziffer 2: Angabe, ob dargestellte Erfahrungen vorhanden sind unter Nennung des Projektes > Ziffer 3: Es ist nur ein Projekt zu benennen. Für erbrachte Leistungen der Spate 3a) (Verkehrsanlagen Straßenbahn/Straße) wird jeweils 1,5 Punkt pro Leistungsphase vergeben. Für erbrachte Leistungen der Spate 3b) (Technische Ausrüstung) wird jeweils 1 Punkt pro Leistungsphase vergeben. - Kriterium 3.1 - Angaben zu Mitarbeiter stellvertretender verantwortlicher Projektbearbeiter-/leiter (Dokument B9.1) max. 25 Punkte Bewertungsinformationen: > Ziffer 1: bewertet wird die Berufserfahrung als Ingenieur > Ziffer 2: Es ist nur ein Projekt zu benennen. Für erbrachte Leistungen der Spate 3a) (Verkehrsanlagen Straßenbahn/Straße) wird jeweils 1,5 Punkt pro Leistungsphase vergeben. Für erbrachte Leistungen der Spate 3b) (Technische Ausrüstung) wird jeweils 1 Punkt pro Leistungsphase vergeben. - Kriterium 4 - Referenzen (Dokument B10) max. 60 Punkte (maximale Punktzahl pro Referenz: 20) Bewertungsinformationen: > bewertet werden nur vergleichbare Referenzprojekte des Bewerbers. Vergleichbarkeit nimmt die Auftraggeberin bei Vorliegen nachfolgender Punkte an: 1. Referenz muss die Planung eines Straßenbahnverkehrsbauprojektes betreffen 2. Mindestinvestitionsumfang der Maßnahme: 1,5 Mio € 3. Leistung der Referenz/en fand/findet innerhalb der letzten 5 Jahre (2020, 2021, 2022, 2023, 2024) statt > Es werden maximal 3 Referenzen in die Wertung aufgenommen d) Nach Auswertung der Teilnahmeanträge sieht die Auftraggeberin vor, zwischen 3 bis maximal 5 geeignete Bewerber in Ansehung der Bewertungsmatrix zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei mehreren grundsätzlich geeigneten Bewerbern erfolgt die Bewertung anhand der in der Bewertungsmatrix dargestellten Bewertung, wobei die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in Ansehung der obig genannten Beschränkung (3 bis 5) Berücksichtigung finden können. Liegt die Zahl der geeigneten Bewerber bei weniger als drei Bewerbern, so behält sich die Auftraggeberin vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem sie den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.