Lieferung ELW1 und Beladung FW Westerland (Sylt)

Lieferung eines einsatzbereiten Einsatzleitwagen der Stufen 1 und 2 bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischem Ausbau an die Feuerwehr Westerland (Sylt) Lieferung eines einsatzbereiten Einsatzleitwagen der Stufen 1 und 2 bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau an die Feuerwehr Westerland (Sylt). Lieferung von ortsspezifischer feuerwehrtechnischer Beladung eines ELW 1/2 …

CPV: 34144210 Пожарни коли, 35110000 Противопожарно, спасително оборудване и оборудване за безопасност
Място на изпълнение:
Lieferung ELW1 und Beladung FW Westerland (Sylt)
Издаващ орган:
Gemeinde Sylt (Kreis Nordfriesland)
Номер на наградата:
2023-031

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Gemeinde Sylt (Kreis Nordfriesland)
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Lieferung ELW1 und Beladung FW Westerland (Sylt)
Beschreibung : Lieferung eines einsatzbereiten Einsatzleitwagen der Stufen 1 und 2 bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischem Ausbau an die Feuerwehr Westerland (Sylt)
Kennung des Verfahrens : 8d74303b-c7b3-46f4-bec8-74af82e8d513
Interne Kennung : 2023-031
Verfahrensart : Offenes Verfahren

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Nordfriesland ( DEF07 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort ist technisch bedingt festzulegen. Es gilt als Erfüllungsort für das Los 1 (Fahrzeug) das Herstellerwerk des erfolgreichen Bieters. Das Fahrzeug wird nach mangelfreier Abnahme in dem genannten Werk durch die Auftraggeberin selbst an den Standort der Feuerwehr überführt.

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 1 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Änderung an den Vergabeunterlagen können in Form von Bieterfragen eingereicht werden. Die Auftraggeberin prüft die Anfragen und trifft Einzelfallentscheidungen. Sie behält sich das Recht vor, Anfragen negativ zu beantworten. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen und werden ausschließlich über diese beantwortet. Wir bitten beim Stellen der Bieterfragen darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf den stellenden Bieter sind. Fragen zu technischem Support sind an den Kundendienst der Vergabeplattform zu stellen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Bieter sind für die fristgerechte Abgabe der Angebote selbst verantwortlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Der Bieter ist in der Nachweispflicht, dass er das Versäumnis nicht zu vertreten hat.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Lieferung ELW 1/2 an die Feuerwehr Westerland (Sylt).
Beschreibung : Lieferung eines einsatzbereiten Einsatzleitwagen der Stufen 1 und 2 bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau an die Feuerwehr Westerland (Sylt).
Interne Kennung : 2023-031-L1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Das Angebot im Los 1 enthält verschiedene Optionen, für die im Vorfeld keine Auftragswertschätzung möglich war. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Optionen nicht zu beauftragen. Alle Optionen müssen von allen Bietern angeboten werden und im wertungsrelevanten Angebotspreis berücksichtigt sein. Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

5.1.2 Erfüllungsort

Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort ist technisch bedingt anzugeben. Für das Los 1 (Fahrzeug) gilt als Erfüllungsort das Herstellerwerk des erfolgreichen Bieters. Die Überführung an den Standort der Auftraggeberin erfolgt durch diese nach mangelfreier Abnahme selbst.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 1 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Endpreis in EUR
Beschreibung : Brutto Endpreis inkl. aller Optionen und Nebenkosten in EUR
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums : Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Summe aller Qualitativen Aspekte gem. Auftragsbekanntmachung
Beschreibung : Technische Leistungskriterien
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend). Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend). Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Gemeinde Sylt (Kreis Nordfriesland)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Beladung ELW Feuerwehr Westerland (Sylt).
Beschreibung : Lieferung von ortsspezifischer feuerwehrtechnischer Beladung eines ELW 1/2 an die Feuerwehr Westerland (Sylt).
Interne Kennung : 2023-031-L2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 35110000 Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Sylt
Postleitzahl : 25980
Land, Gliederung (NUTS) : Nordfriesland ( DEF07 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 1 Jahr

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 1 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : günstigster Endpreis in EUR
Beschreibung : Endpreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend). Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend). Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Wietmarscher Ambulanz und Sonderfahrzeug GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Datum der Auswahl des Gewinners : 13/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 24/06/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Gemeinde Sylt (Kreis Nordfriesland)

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Matuczak Feuerschutz Inhaber Florian Gripp e.K.
Angebot :
Kennung des Angebots : Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 2
Datum der Auswahl des Gewinners : 13/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 24/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Gemeinde Sylt (Kreis Nordfriesland)
Registrierungsnummer : t:4946518510
Postanschrift : Andreas-Nielsen-Str. 1
Stadt : Sylt
Postleitzahl : 25980
Land, Gliederung (NUTS) : Nordfriesland ( DEF07 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 46518510
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Registrierungsnummer : t494319884542
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24105
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4319884542
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Wietmarscher Ambulanz und Sonderfahrzeug GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE811848806
Stadt : Emsbühren
Postleitzahl : 48488
Land, Gliederung (NUTS) : Emsland ( DE949 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Matuczak Feuerschutz Inhaber Florian Gripp e.K.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE811823028
Stadt : Preetz
Postleitzahl : 24211
Land, Gliederung (NUTS) : Plön ( DEF0A )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : fbf94dfc-b4fb-40ba-9e8c-fb6c6192dad2 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 30/06/2025 17:53 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00429476-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 124/2025
Datum der Veröffentlichung : 02/07/2025