Leistungsschau im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWK 2025, 4. Tranche

Erfolgreich umgesetzte Referenzprojekte sind für deutsche Unternehmen ein zentraler Erfolgsfaktor, um Auslandsmärkte langfristig zu erschließen. Die Leistungsschau der Exportinitiative Energie des BMWK hat das Ziel, deutschen KMU aus dem Bereich der klimafreundlichen Energielösungen eine öffentlichkeitswirksame Plattform zur Präsentation ihrer Kompetenzen und Produkte im Zielland zu bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei …

CPV: 75131000 Услуги за държавните органи и служби
Място на изпълнение:
Leistungsschau im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWK 2025, 4. Tranche
Издаващ орган:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Номер на наградата:
414-62.2-2025/4 LS

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Leistungsschau im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWK 2025, 4. Tranche
Beschreibung : Erfolgreich umgesetzte Referenzprojekte sind für deutsche Unternehmen ein zentraler Erfolgsfaktor, um Auslandsmärkte langfristig zu erschließen. Die Leistungsschau der Exportinitiative Energie des BMWK hat das Ziel, deutschen KMU aus dem Bereich der klimafreundlichen Energielösungen eine öffentlichkeitswirksame Plattform zur Präsentation ihrer Kompetenzen und Produkte im Zielland zu bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei beispielhafte Projekte, bei denen Technologien oder Know-how deutscher Unternehmen maßgeblich zum Einsatz kommen. Eine finanzielle Förderung der Projekte erfolgt nicht. Im Rahmen einer eintägigen Veranstaltung wird das Projekt einer interessierten Fachöffentlichkeit im Zielland vorgestellt und den beteiligten deutschen Unternehmen damit eine Plattform geboten, ihre Kompetenz und Angebote einem ausgewählten Publikum aus Multiplikatoren, Entscheidern aus Wirtschaft und Politik sowie Pressevertretern vorzustellen. Die eintägige Veranstaltung besteht aus Vor-Ort-Besichtigungen ausgewählter Projekte inkl. fachlichem Austausch mit Workshop-Charakter und einer Netzwerkveranstaltung. Bestandteile, Inhalte, Umfang und Ablauf der Veranstaltung werden durch die vorliegenden Durchführungshinweise definiert und festgelegt. Das Angebot richtet sich an deutsche Unternehmen, die bereits erste Schritte in einem Markt absolviert haben und ihr Engagement mittelfristig durch den Aufbau weiterer Kontakte und die öffentlichkeitswirksame Platzierung gezielt vertiefen oder ausweiten möchten. Die Leistungsschau ist dabei als Ergänzung bzw. Follow-up der Energie-Geschäftsreisen der Exportinitiative zu sehen, die Unternehmen einen Markteintritt ermöglichen. Es wird daher begrüßt, wenn Unternehmen, die bereits an Geschäftsreisen in das Zielland teilnahmen, gezielt durch die beauftragte DFG angesprochen und zur Einreichung von Projekten motiviert werden.
Kennung des Verfahrens : 5bdf546d-c4de-492c-bd09-6f532a6ccbc0
Interne Kennung : 414-62.2-2025/4 LS
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Main-Taunus-Kreis ( DE71A )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Los 1 - Singapur Energieeffizienz in der Industrie und Photovoltaik-Technologie (regionale Ausrichtung)
Beschreibung : Zielland: Singapur Anwendungsfeld: Energieeffizienz Möglicher Termin: Q3/Q4 2025 Zielsetzung: Mit der Umsetzung einer Leistungsschau zu deutschen Referenz-projekte im Bereich der Energieeffizienz in der Industrie und Photovoltaik-Technologie, soll die Leistungsfähigkeit und In-novationskraft deutscher KMUs als Technologielieferanten und Servicedienstleistern im lokalen Zielmarkt demonstriert werden. Singapur als überregionaler Unternehmensstandort soll bewusst dafür genutzt werden, um die erfolgreich umgesetzten Lösungen deutscher Unternehmen möglichst weit zu verbreiten und bekannter zu machen. Die einzuladende Zielgruppe kann daher auch auf regionale Unternehmen, Medienvertretern und Institutionen erweitert werden. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung : 414-62.2-2025/4 LS- Los 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Main-Taunus-Kreis ( DE71A )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität Umsetzungskonzept Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Beschreibung : 70
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Beschreibung : 30
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Los 2 - Polen Energetische Modernisierung und Renovierung von Wohnhäusern (inkl. Integration von erneuerbaren Energien)
Beschreibung : Zielland: Polen Anwendungsfeld: Energieeffizienz Möglicher Termin: Q3/Q4 2025 Zielsetzung: Ziel der Maßnahme ist es, eine öffentlichkeitswirksame Plattform zur Präsentation von prestigeträchtigen Referenzprojekten im Land zu bieten, in denen Technologien und Know-how deutscher KMU maßgeblich zum Einsatz kommen. Das Programm soll so gewählt werden, dass die Innovationsfähigkeit deutscher KMU vor einem Fachpublikum mit großer medialer Reichweite dargestellt wird. Ein weiterer Schwerpunkt soll auf die Vernetzungsmöglichkeit gelegt werden, damit dt. KMUs ihre Kontakte vor Ort ausbauen und ihre Marktposition vor Ort festigen können. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung : 414-62.2-2025/4 LS- Los 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Main-Taunus-Kreis ( DE71A )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität Umsetzungskonzept Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Beschreibung : 70
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Beschreibung : 30
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 49 291,25 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Deutsch-Singapurische Industrie- und Handelskammer (AHK Singapur)
Angebot :
Kennung des Angebots : Los 1 - Singapur Energieeffizienz in der Industrie und Photovoltaik-Technologie (regionale Ausrichtung)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 53 682,5 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 1 - Singapur Energieeffizienz in der Industrie und Photovoltaik-Technologie (regionale Ausrichtung)
Titel : Energieeffizienz in der Industrie und Photovoltaik-Technologie (regionale Ausrichtung)
Datum der Auswahl des Gewinners : 25/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 09/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer
Angebot :
Kennung des Angebots : Los 2 - Polen Energetische Modernisierung und Renovierung von Wohnhäusern (inkl. Integration von erneuerbaren Energien)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 44 900 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 2 - Polen Energetische Modernisierung und Renovierung von Wohnhäusern (inkl. Integration von erneuerbaren Energien)
Titel : Energetische Modernisierung und Renovierung von Wohnhäusern (inkl. Integration von erneuerbaren Energien)
Datum der Auswahl des Gewinners : 25/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 09/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Registrierungsnummer : 991-01692-22
Abteilung : Referat 414
Postanschrift : Frankfurter Straße 29-35
Stadt : Eschborn
Postleitzahl : 65760
Land, Gliederung (NUTS) : Main-Taunus-Kreis ( DE71A )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Referat 414
Telefon : 06196-908-2313
Internetadresse : www.bafa.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : 991-02380-92
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228-94990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Deutsch-Singapurische Industrie- und Handelskammer (AHK Singapur)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : S90SS0074F
Stadt : Singapur
Postleitzahl : 609916
Land : Singapur
Telefon : 0000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : KRS 0000093438
Stadt : Warschau
Postleitzahl : 00-844
Land, Gliederung (NUTS) : Miasto Warszawa ( PL911 )
Land : Polen
E-Mail : info@ahk.pl
Telefon : 0000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 9406b33d-1841-4087-9241-86ccfcd31518 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 23/06/2025 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00410802-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 119/2025
Datum der Veröffentlichung : 25/06/2025