Landschaftspflegerische Begleitplanung für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur im Ortenaukreis

Die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Gigabit-Netzen) zum schnellen Austausch von Informationen und Wissen ist zu einem wichtigen Standortfaktor und damit zu einer Aufgabe der Daseinsvorsorge geworden. Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ("Auftraggeber" oder "AG" genannt) beabsichtigt in den Ausbaugebieten in den Gemeinden Zell am Harmersbach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Hofstetten, …

CPV: 71326000 Спомагателни услуги, свързани със сгради, 71322000 Инженерни услуги по проектиране и конструиране на строителни съоръжения
Място на изпълнение:
Landschaftspflegerische Begleitplanung für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur im Ortenaukreis
Издаващ орган:
Breitband Ortenau GmbH & Co. KG
Номер на наградата:
25-05_BOKG_LBP2

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Breitband Ortenau GmbH & Co. KG
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Landschaftspflegerische Begleitplanung für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur im Ortenaukreis
Beschreibung : Die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Gigabit-Netzen) zum schnellen Austausch von Informationen und Wissen ist zu einem wichtigen Standortfaktor und damit zu einer Aufgabe der Daseinsvorsorge geworden. Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ("Auftraggeber" oder "AG" genannt) beabsichtigt in den Ausbaugebieten in den Gemeinden Zell am Harmersbach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Hofstetten, Wolfach, Nordrach, Mühlenbach, Fischerbach, Biberach, Ottenhöfen die nachhaltige und zukunftsorientierte Versorgung mit leistungsfähigen, auf Glasfasern basierten Breitbandanschlüssen mit einer Leistung von mindestens 1 Gigabit/s zu realisieren.
Kennung des Verfahrens : 647dcc6d-453f-4bb6-950e-5d5163e996a5
Interne Kennung : 25-05_BOKG_LBP2
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71326000 Nebendienstleistungen im Bauwesen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Ortenaukreis
Land, Gliederung (NUTS) : Ortenaukreis ( DE134 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Gemeinden: Zell am Harmersbach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Hofstetten, Wolfach, Nordrach, Mühlenbach, Fischerbach, Biberach, Ottenhöfen

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C5379 a) Mit dem Angebot sind zusätzlich die unter Ziff. 8 der Vergabeunterlage genannten Unterlagen und Nachweise vom Bieter einzureichen. b) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Angebot die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 13) vorzulegen. Im Übrigen wird diesbezüglich auf Ziff. 6.10 der Vergabeunterlage verwiesen. c) Eignungsleihe: Zum Nachweis der Eignung kann ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Es wird auf § 47 VgV verwiesen. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber daher die entsprechenden Erklärungen des eignungsleihenden Unternehmens einzureichen. Im Übrigen wird diesbezüglich auf Ziff. 6.11 der Vergabeunterlage verwiesen. d) Nachunternehmereinsatz: Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsazu (Mit oder Ohne Eignungsleihe) hat der Bieter die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Anlage 14) mit dem Angebot vorzulegen. Im Übrigen wird diesbbezüglich auf Ziff. 6.12 der Vergabeunterlage verwiesen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Landschaftspflegerische Begleitplanung für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur im Ortenaukreis
Beschreibung : Es soll ein Landschaftsarchitekt beauftragt werden, der die Landschaftspflegerische Begleitplanung in enger Abstimmung mit dem "Amt für Umweltschutz" - dazu zählt der Naturschutz, das Wasserrecht und das Bodenschutzrecht - in den zuvor aufgezählten Gemeinden des Ortenaukreises durchführt. Es ist eine Abstimmung unter anderem zwischen dem Naturschutz und dem Bodenschutzrecht zu berücksichtigen. Es handelt sich dabei um kein klassisches Genehmigungsverfahren, sondern lediglich um eine mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmte Planung. Ziel der beauftragten Leistungen ist die Erlangung der "Genehmigung" für die Verlegung der Breitbandtrasse in dem Zuständigkeitsbereich des Amtes für Umweltschutz. Hierfür sollen alle Abstimmungen und Planungsleistungen erbracht werden.
Interne Kennung : 25-05_BOKG_LBP2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71326000 Nebendienstleistungen im Bauwesen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Bei der Leistung ökologische Baubegleitung (s. in der Leistungsbeschreibung unter Ziff. 4.5 der Vergabeunterlage) handelt es sich um eine optionale Leistung, die mit dem Angebot anzubieten ist Sofern diese Leistung erforderlich wird, wird der Auftraggeber die Leistung ökologische Baubegleitung optional und für jedes Ausbaugebiet gesondert beim Auftragnehmer beauftragen. Die Abrechnung erfolgt sodann anhand der tatsächlich erbrachten Leistungen und den angebotenen Stundensätzen. Ein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Leistung besteht seitens des Auftragnehmers nicht (Näheres s. Vergabeunterlage)

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Ortenaukreis
Land, Gliederung (NUTS) : Ortenaukreis ( DE134 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Gemeinden: Zell am Harmersbach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Hofstetten, Wolfach, Nordrach, Mühlenbach, Fischerbach, Biberach, Ottenhöfen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 6 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : Gesamtbetrag (netto) für die Leistungen der landschaftspflegerischen Begleitplanung und der optionalen Leistung ökologische Baubegleitung gem. Blatt "Angebotspreis" der Anlage 16. Näheres s. Ziff. 7 der Vergabeunterlage.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 90
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Stundenlohnarbeiten
Beschreibung : Gesamtbetrag (netto) der Stundenlohnarbeiten gem. Blatt "Stundenlohnarbeiten" der Anlage 16. Näheres s. Ziff. 7 der Vergabeunterlage.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 473 533 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Helbig Umweltplanung
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 473 533 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Datum der Auswahl des Gewinners : 30/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 01/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Breitband Ortenau GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer : DE312290322
Stadt : Offenburg
Postleitzahl : 77652
Land, Gliederung (NUTS) : Ortenaukreis ( DE134 )
Land : Deutschland
Telefon : 0781 9605210
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer : DE313032670
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 20354
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Telefon : 040 350036-0
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : 0721 926-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Helbig Umweltplanung
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE337978954
Postanschrift : Heidenheimer Str. 8
Stadt : Leonberg
Postleitzahl : 71229
Land, Gliederung (NUTS) : Böblingen ( DE112 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 71529396350
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 0e1fd896-655f-425c-abb2-85f9a8889174 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 03/07/2025 13:07 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00436851-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 126/2025
Datum der Veröffentlichung : 04/07/2025